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Corona Regeln in Afrika
Ägypten-Urlaub 2021 im Fokus: Corona

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Ägypten-Urlaub 2021 im Fokus: Corona


Im Land der Pyramiden und Pharaonen, die unumstritten zum faszinierenden Weltkulturerbe zählen, hat die Coronapandemie maßgebliche Auswirkungen auf den ägyptischen Tourismus hinterlassen. Für viele Reisewillige steht auch im Jahr 2021 die Angst vor der Infektionsgefahr mit dem COVID-19-Virus an erster Stelle, wenn es darum geht, zu entscheiden, ob eine Einreise in ein beliebtes Urlaubsland zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgen soll.

1. Einreiseregelungen nach Ägypten


Die derzeitige epidemiologische Lage in Ägypten ist in hohem Grade besorgniserregend. Eine offizielle Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amts liegt auch im Urlaubsommer 2021 vor, in der die Region um das Rote Meer und Hurghada im aktuellen Bericht als Hochrisikogebiet einstuft ist. Darin werden auch speziellen Einreisebestimmungen, die Touristen aus der Bundesrepublik unbedingt zu beachten haben, detailliert aufgeführt.

Für direkt einreisende Touristen nach Hurghada, Marsa Alarm, Marsa Martouh und Sharm-el-Sheikh besteht die Möglichkeit, den kostenpflichtigen PCR-Test an den jeweiligen Flughäfen durchzuführen.

Nicht älter als 72 Stunden darf der negative PCR-Test sein bei Bürgern, die aus Deutschland nach Ägypten einreisen. Handelt es sich um eine Einreise über den Frankfurter Flughafen, so darf der negative Nachweistest nicht länger als 96 Stunden zurückliegen. Das Testresultat in englischer oder arabischer Sprache muss den ägyptischen Behörden mit genauen Angaben zum Datum und zur Uhrzeit der Entnahme des Abstriches vorgelegt werden.

Vollständig Geimpfte, die eine von der Weltgesundheitsorganisation zugelassene Impfung erhalten haben und dies in schriftlicher Form vorweisen können, sind ebenfalls zur Einreise nach Ägypten berechtigt.

2. Besonderheiten bei der Rückreise nach Deutschland


Die Rückreisenden nach Deutschland aus einem Hochinzidenz- oder -Risikogebiet unterliegen ab 1. September dieses Jahres einer verschärften Testpflicht, um die Ausbreitung des COVID-19-Virus zum Beginn der bevorstehenden Herbstzeit unter Kontrolle zu halten.

Somit ist seit Anfang dieses Monats der besonderen Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises nachzukommen. Was genau es für die Betreffenden zu bedeuten hat, hier einmal zusammengefasst: Personen, die gegenwärtig in die deutsche Bundesrepublik einreisen, müssen in Schriftform vorlegen können, dass sie entsprechend genesen, vollständig gegen COVID-19 geimpft oder eben nicht mit Corona infiziert sind, was aus einem negativen PCR-Test hervorgeht, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Beim Antigen-Schnelltest ist der einzuhaltende Zeitraum noch kürzer gefasst: Der Test darf nicht älter sein als 48 Stunden nach unmittelbarer Abstrichabnahme. Wer sich nach der Flugreise zur Sicherheit noch einmal testen möchte, der kann sich beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ ganz bequem und einfach ein Schnelltest-Kit nach Hause bestellen.

Da Ägypten vom Auswärtigen Amt aufgrund der aktualisierten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts als Hochrisikogebiet eingestuft wurde, ergibt sich in diesem Zusammenhang zusätzlich eine Quarantänepflicht.

3. Die digitale Einreiseanmeldung


Eine neue Pflicht für Reisende nach Deutschland im Jahr 2021 stellt das sogenannte elektronische Formula dar, das auf der Webseite www.einreiseanmeldung.de zu finden ist. Das wahrheitsgemäße Ausfüllen der Anmeldedaten ist ein Muss für all diejenigen, die sich in den vergangenen zehn Tagen in einem der Risiko- und Virusvariantengebiete aufgehalten haben. Gleichsam ist der Nachweis dieser Einreiseanmeldung den zuständigen Behörden vorzuzeigen.

Das digitale Formular wurde in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut entwickelt und soll zur besseren Überschaubarkeit der Corona-Situation im Land beitragen.

Zurückblickend und vorausschauend zugleich bleibt ein Fazit: Die Coronapandemie ist unberechenbar, dagegen anzukämpfen ist ausnahmslos eine globale Herausforderung 1. Ranges. Wenn auch nur wage, hoffen wir dennoch künftig auf eine mögliche coronafreie Zeit.

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