Für die Einreise von Deutschland nach Spanien müssen alle Reisenden ein digitales Gesundheitsformular im Spain-Travel-Health-Portal ausfüllen, dies gilt auch für die Kanarischen Inseln. Dabei wird ein QR-Code generiert, der vor ihrem Abflug auf die Kanaren beim Check-in sowie auch bei der Einreise am Zielflughafen vorgezeigt werden muss. Das vollständige Formular mit QR-Code kann entweder über die kostenfreie SpTH-App oder als Papierausdruck mitgeführt werden. Außerdem muss der Nachweis einer „geringen epidemiologischen Gefahr“ erbracht werden, weil ganz Deutschland von Spanien aktuell als Risikogebiet eingestuft ist. Es gelten daher die sogenannten 3-G-Regeln (Geimpft, Getestet, Genesen). Reisende unter 12 Jahren sind generell von der Nachweispflicht befreit. Als Nachweis gilt entweder ein negatives PCR-Testergebnis oder das negative Ergebnis eines in der Europäischen Union anerkannten Antigen-Tests (sog. Schnelltests). Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Wer sich vor Reisebeginn ganz unkompliziert im eigenen Zuhause testen möchte, der kann beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ einfach ein Schnelltest-Kit bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten. Dieses ist für die Einreise auf die Kanaren zugelassen. Von der Testpflicht befreit ist man mit einem Impfnachweis, der bestätigt, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Ebenso als 3-G-Nachweis zugelassen ist ein Genesenennachweis der belegt, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Für den Aufenthalt auf den Kanaren ist es außerdem Pflicht, die spanische Warn-App „Radar Covid“ auf dem Smartphone zu installieren. Über die App sind die Urlauber mit den örtlichen Gesundheitsbehörden vernetzt und können bei einem erhöhten Infektionsrisiko wichtige Informationen erhalten. Die Verpflichtung zu dieser Corona-App besteht für Reisende, die kein Smartphone mitführen, natürlich nicht. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes.
Magazin: Afrika
Urlaub auf den Kanaren während Corona
Die Kanaren sind ein beliebtes Reiseziel und bezaubern mit landschaftlicher Vielfalt, kleinen versteckten Buchten sowie besonders vielen Sonnenstunden. Geografisch liegt die spanische Inselgruppe viel näher am afrikanischen Kontinent als an Europa, weshalb die angenehmsten Temperaturen hier im Winter sowie im Frühjahr herrschen, der Hauptreisezeit für die Kanaren. Ihr vulkanischer Ursprung zeigt sich in den für Teile der Inseln typischen schwarzen Lava-Sandstränden. Abseits des Massentourismus bieten die sieben Inseln im Atlantik viele Möglichkeiten, einen individuellen Urlaub zu erleben. Das Auswärtige Amt hat die Reisewarnung für die Kanaren Ende August 2021 wegen geringer Neuinfektionen aufgehoben, die Region gilt aktuell nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet. Die 7-Tage-Inzidenz der spanischen Inselgruppe liegt aktuell bei 55,33 (Stand: 01.09.2021, Quelle: Ministerio de Sanidad) und damit deutlich unter dem Wert in Deutschland. Ein Urlaub auf Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera oder El Hierro ist aktuell also sicher möglich. Was Sie für Ihre Reise auf diese besondere Inselgruppe in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie beachten sollten, haben wir hier zusammengefasst.
1. Einreisebestimmungen für die Kanaren
2. Corona-Regeln beim Aufenthalt auf den Kanaren
Als Tourist benötigt man für das Einchecken in eine Unterkunft wie zum Beispiel Hotel, Ferienhaus oder Ferienwohnung immer einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) oder einen Impfnachweis. Falls die Übernachtung in einem privaten Haushalt oder in der eigenen Ferienimmobilie stattfindet, ist ein solcher Nachweis nicht notwendig. Wenn Reisende zu einem späteren Zeitpunkt des Urlaubs den Beherbergungsbetrieb auf den kanarischen Inseln wechseln, müssen Sie keinen neuen Test vorlegen. Es genügt dann, den ursprünglichen Test der Anreise vorzuzeigen und zusätzlich das Datum der Einreise nachzuweisen, beispielsweise mit einem Ausdruck des Boarding-Passes.
Die Corona-Beschränkungen wurden von der Regionalregierung der Kanaren erst einmal beibehalten, lediglich die nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben. Eine generelle Maskenpflicht im Freien besteht nicht mehr, das Tragen einer Schutzmaske ist nur weiterhin obligatorisch, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts nicht eingehalten werden kann. Für den Aufenthalt am Meer gilt die Regel, dass zwischen Strandliegen, Sonnenschirmen und sonstiger Strandausstattung anderer Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden muss. In Restaurants, Cafés und Kneipen gilt ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen, das gemeinsame Nutzen von Speisekarten ist nicht zulässig. Eine Sperrstunde gibt es nicht mehr. In den Außenbereichen der Gastronomie und generell in der Öffentlichkeit im Freien ist das Rauchen verboten, wo nicht mindestens ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Appartements haben darüber hinaus eigene Sicherheits- und Hygienevorschriften, über die die jeweilige Unterkunft ihre Gäste informiert. Diese sind unbedingt einzuhalten.
3. Versicherung für den Fall einer Infektion mit COVID-19
Als erste Region Spaniens haben die Kanaren alle ihre Besucher gegen zusätzlich entstehende Kosten für den Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus während ihres Urlaubes versichert. Der Vertrag mit der Versicherung Axa Spanien sieht die Abdeckung der Kosten für den Rückflug in die Heimat, die Quarantäne-Unterkunft sowie die medizinische Versorgung vor. Versichert sind alle Urlauber, sowohl spanische als auch ausländische. Die Reisenden sind automatisch versichert und müssen nicht selbst tätig werden. Die Versicherung gilt für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen und greift nur, wenn sich der Betroffene auf den Kanaren infiziert hat und nicht bereits in seiner Heimat.
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