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Corona Regeln in Asien
Malediven Urlaub während Corona

covidtestonline.de Magazin: Asien

Malediven Urlaub während Corona


Die Malediven sind ein tropisches Inselparadies im Indischen Ozean und bei deutschen Urlaubern vor allem in der Luxuskategorie sehr beliebt. Ob für die entspannte Hochzeitsreise oder zum aktiven Tauchurlaub, auf den Inseln erwarten Sie traumhafte Sandstrände, blaue Lagunen und ausgedehnte Riffe mit exotischen Wasserbewohnern. Das Land umfasst 26 ringförmige Atolle, die aus über 1000 Koralleninseln bestehen und sieht schon beim Anflug aus der Luft atemberaubend schön aus. Von den Inseln sind 220 mit Einheimischen bevölkert und weitere 144 werden für touristische Zwecke genutzt. Die geschäftige Hauptstadt Malé liegt auf der gleichnamigen Hauptinsel der Malediven und hat einen sehenswerten Fischmarkt, Restaurants und Läden zu bieten, ein touristischer Besuch ist aktuell aber aufgrund des ausgerufenen Notstandes wegen der Coronavirus Pandemie nicht erlaubt. Die Inselgruppe war von COVID-19 sehr stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen aber etwas gesunken. Aktuell liegt die 7-Tage Inzidenz des gesamten Landes bei 211,9 (Stand: 08.09.2021, Quelle: Johns Hopkins University), also deutlich höher als in Deutschland. Dennoch sind die Malediven nicht als Hochrisikogebiet eingestuft und es liegt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes mehr vor. Touristische Reisen in die maledivischen Urlaubsresorts sind sicher möglich. Die Auswirkungen der relativ hohen Inzidenz auf Ihren Malediven Urlaub und welche Regeln Sie beachten müssen, fassen wir hier zusammen.

1. Einreisebestimmungen für die Malediven


Für die Einreise auf die Malediven benötigen Sie unbedingt eine gültige Buchungsbestätigung für ein Resort, diese muss die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes abdecken. Außerdem müssen Urlauber bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen, zulässig sind nur PCR-Tests (keine Schnelltests) und der Testabstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Die Testpflicht gilt für alle Personen, unabhängig davon, ob man geimpft oder genesen ist. Von der Testpflicht ausgenommen sind lediglich Kinder unter einem Jahr. Die dritte Bedingung für die Einreise während der Coronavirus-Pandemie ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, der „Traveller Health Declaration„. Diese muss unbedingt innerhalb von 24 Stunden vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden.

Generell zur Einreise benötigt werden natürlich auch die korrekten Reisedokumente, für deutsche Staatsbürger, also der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Visa für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen werden bei Einreise kostenlos erteilt, das Reisedokument muss bei der Einreise noch mindestens einen Monat gültig sein.

Es wird eine Temperaturmessung bei jedem Einreisenden gemacht und für den Fall das COVID-19-Symptome auftreten, muss sich die betreffende Person einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Auch Reisende ohne Symptome werden am Flughafen stichprobenartig getestet, allerdings kostenfrei. Fällt das Testergebnis positiv, aus besteht sofortige Quarantänepflicht.

Je nach Gesundheitszustand müssen positiv getestete Urlauber die vorgeschriebene Quarantänezeit entweder im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung verbringen. Die Dauer der Quarantäne beläuft sich auf mindestens drei Tage für Personen ohne Symptome und maximal 14 Tage für Personen mit Symptomen. Gemäß den geltenden Regeln des genutzten Resorts können die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests dem Gast in Rechnung gestellt werden.

Ein Umsteigestopp bei Durchreise auf den Malediven ist möglich, es gibt extra hierfür ausgewiesene Transithotels auf der Hauptinsel in Malé und Hulhumalé. Weitere Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.

Der internationale Linienflugverkehr auf die Malediven war für einige Zeit komplett zum Stillstand gekommen, ist seit 01. Juli 2021 aber wieder in Betrieb. Die Zahl der Verbindungen nimmt langsam wieder zu und aktuell fliegen unter anderem Lufthansa, Austrian Airlines, Edelweiss, Emirates und Etihad nach Male.

Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen und zur elektronischen Einreiseerklärung finden Sie auf der offiziellen Webseite des Auswärtige Amtes.

2. Beschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf den Malediven


Es gilt noch immer ein von der maledivischen Regierung ausgerufener öffentlicher Gesundheitsnotstand. Damit gehen eine Vielzahl an Beschränkungen einher, darunter die Regelung, dass der Aufenthalt von Touristen grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt ist. Falls Aufenthalte in verschiedenen Resorts geplant sind, können Reisende einen sogenannten Split Stay beim maledivischen Tourismusministerium beantragen. Die ausgewählten Resorts müssen als Voraussetzung hierfür alle obligatorischen Anforderungen der von der Health Protection Agency genehmigten Richtlinie für Split Stays erfüllen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu vor Buchung bei den Resorts oder Ihrem Reiseveranstalter. Ihren Antrag auf Split Stay müssen Urlauber zwei Tage vor Reiseantritt beim Ministerium für Tourismus einreichen.

Für die Hauptstadt Malé sowie alle unbewohnten Inseln gilt derzeit ein Besuchsverbot für Touristen, einzige Ausnahme sind die oben erwähnten Transitübernachtungen auf der Hauptinsel. Diese ist derzeit auch mit einer Ausgangssperre zwischen 18 Uhr und 4 Uhr belegt. Verlassen dürfen die Menschen in Greater Malé ihre Häuser in dieser Zeit nur aus triftigen Gründen und benötigen hierfür eine Bewegungserlaubnis, die von der Polizei ausgestellt wird. Eine weitere Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie ist eine Versammlungsobergrenze von maximal fünf Personen. Außer beim Sport gilt in der Öffentlichkeit eine generelle Maskenpflicht und von Mitternacht bis 4 Uhr müssen auf der Hauptinsel alle Fahrzeuge stillstehen.

Das Reisen zwischen den Inseln bleibt weiterhin stark eingeschränkt und ist nur aus triftigen Gründen erlaubt, man muss zuvor unbedingt eine Genehmigung beantragen.

Weitere umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen sind im Detail auf der Webseite des Tourismusministeriums der Malediven einsehbar. Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden auf der Inselgruppe außerdem die Nutzung der Corona-Tracing-App „Trace Ekee“.

Wir raten Ihnen, sich immer an die Vorschriften und Hinweise der lokalen Behörden zu halten, denn bei Verstößen gegen die Hygieneregeln können auf den Malediven hohe Geldstrafen verhängt werden. Falls Sie während Ihres Aufenthaltes Kontakt mit infizierten Personen haben oder COVID-19-Symptome bekommen, wenden Sie sich bitte umgehend an den Manager ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.

3. Rückreise nach Deutschland


Für die Rückreise nach Deutschland gilt seit 1. August 2021 die sogenannte Nachweispflicht. Alle Reisenden ab zwölf Jahren müssen bei der Wiedereinreise nachweisen, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit einem vollständigen Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem negativen COVID-19-Testergebnis. Hierfür darf das Ergebnis eines PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein und das Ergebnis eines Schnelltests maximal 48 Stunden alt sein. Da die Malediven von Deutschland aktuell nicht als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft sind, ist keine digitale Einreiseanmeldung und auch keine Quarantäne vorgeschrieben. Die verbindliche Liste der von Deutschland als Hochrisikogebiete eingestuften Länder finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Institutes (RKI). Wer sich nach der Flugreise zur Sicherheit noch einmal testen möchte, der kann sich beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ ganz bequem und einfach ein Schnelltest-Kit nach Hause bestellen.

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