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Corona Regeln in Europa
Corona-Tests auf Mallorca

covidtestonline.de Magazin: Europa

Corona-Tests auf Mallorca


Mallorca ist eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen, daran hat auch die Coronavirus-Pandemie nichts geändert. Die größte Insel der spanischen Balearen-Gruppe besticht durch ihr mildes Mittelmeer-Klima, die mallorquinische Küche und eine kurze Flugzeit von Deutschland aus. Sehr begehrt ist Mallorca wegen seiner Vielfalt, viele junge Deutsche zieht es zum Feiern in die Hauptstadt Palma und an den Ballermann, Familien mit Kindern und Paare hingegen genießen die feinen Sandstrände und versteckten Buchten entlang der ruhigen Ostküste. Die Infektionsraten auf den Balearen waren zuletzt stark angestiegen und aktuell liegt die 7-Tage Inzidenz der Inselgruppe mit Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera bei 147,92 (Stand 25. August, Quelle Ministerio de Sanidad). Da der kritische Richtwert von 100 damit weit überschritten ist, sind die Balearen derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Touristische Reisen nach Mallorca sind möglich, es liegt jedoch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Region vor. Über die Auswirkungen der hohen Inzidenz auf ihre Mallorca Reise und was Sie beachten sollten, berichten wir hier.

Einreise Bestimmungen für Mallorca


Vor der Einreise von Deutschland nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg müssen Reisende ein digitales Gesundheitsformular im Spain-Travel-Health-Portal ausfüllen. Dabei wird ein QR-Code generiert, der vor ihrem Abflug nach Mallorca beim Check-in sowie auch bei der Einreise am Zielflughafen vorgezeigt werden muss. Das Gesundheitsformular kann maximal 48 Stunden vor der geplanten Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann man auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eintragen. Der notwendige QR-Code kann aber erst generiert werden, wenn der Reisende die Sitzplatznummer ins Formular eingibt. Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter haben die Pflicht Reisende darauf hinzuweisen, dass dieses Dokument vorgelegt werden muss. Das vollständige Formular mit QR-Code kann entweder über die kostenfreie SpTH-App oder als Papierausdruck mitgeführt werden.

Für die Einreise von Deutschland nach Spanien muss der Nachweis einer „geringen epidemiologischen Gefahr“ erbracht werden, weil auch Deutschland von Spanien aktuell als Risikogebiet eingestuft ist. Es gelten also die sogenannten 3-G-Regeln (Geimpft, Getestet, Genesen). Reisende unter 12 Jahren sind generell von der Nachweispflicht ausgenommen. Als Nachweis gilt entweder ein negatives PCR-Testergebnis oder das negative Ergebnis eines in der Europäischen Union anerkannten Antigen-Tests (sog. Schnelltests). Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein und der Nachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis. Wer sich vor Reisebeginn ganz bequem im eigenen Zuhause testen möchte, der kann beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ unkompliziert ein Schnelltest-Kit bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten. Dieses ist für die Einreise nach Spanien zugelassen.

Von der Testpflicht befreit ist man mit einem Impfnachweis, der bestätigt, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Impfnachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff und Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.

Ebenso für die Einreise zugelassen ist ein Genesenennachweis der belegt, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis gilt frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis und muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven PCR-Tests und Ausstellungsstaat.

Für Mallorca und die anderen Inseln der Balearen hat die Regionalregierung außerdem einen Sonderbeschluss erlassen, der organisierte Gruppenreisen mit mehr als 20 Personen betrifft. Jeder Mitreisende der Gruppenreise muss beim Einchecken in eine Unterkunft einen negativen PCR-Test oder einen vollständigen Impfnachweis vorlegen. Damit soll einem erhöhten Infektionsrisiko vor allem bei Klassenfahrten, Vereinsfahrten oder Abiturfeiern vorgebeugt werden.

Beschränkungen beim Aufenthalt auf Mallorca


Die Corona-Beschränkungen sind trotz der hohen Inzidenzwerte bereits relativ locker, doch es gibt einige Empfehlungen und Regeln der Regionalregierung der Balearen, die Reisende beachten müssen. In der Öffentlichkeit sollen sich nicht mehr als 15 Personen im Freien und nicht mehr als zehn Personen in Innenbereichen gemeinsam treffen. Alle Restaurants, Cafés und Kneipen müssen nachts um 1 Uhr schließen und haben folgende Sitzbeschränkungen: Im Innenbereich dürfen maximal vier Personen gemeinsam an einem Tisch sitzen, im Außenbereich sind es maximal acht Personen. Zwischen 1 und 6 Uhr in der Nacht darf man sich in der Öffentlichkeit und auch privat nur noch mit Angehörigen desselben Haushalts treffen. Gäste, die gemeinsam in einem Hotel oder einer Ferienunterkunft eingecheckt sind, gelten bei dieser Regelung als Mitbewohner. Eine generelle Maskenpflicht im Freien besteht nicht mehr, das Tragen einer Schutzmaske ist nur weiterhin obligatorisch, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts nicht eingehalten werden kann. Für den Aufenthalt am Meer gilt die Regel, dass zwischen Strandliegen, Sonnenschirmen und sonstiger Strandausstattung anderer Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden muss.

Deckelung der Kosten für Corona-Tests


Die Regionalregierung der Balearen hat eine Kostendeckelung für Corona-Tests beschlossen. Urlauber auf Mallorca müssen daher für einen Antigen-Schnelltest maximal 30 Euro und für einen PCR-Test maximal 75 Euro bezahlen.

Rückreise nach Deutschland


Wegen der Einstufung als Hochrisiko-Gebiet gilt für Reise-Rückkehrer aus Mallorca eine 10-tätige Quarantäne-Pflicht, von der man sich erst nach fünf Tagen frei testen kann. Außerdem muss vor Abflug ein negativer Covid-19 Testnachweis erbracht werden. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Test- und Quarantäne-Pflicht ausgenommen. Die Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung gilt für alle Einreisenden.

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