Vor der Einreise von Deutschland nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg müssen Reisende ein digitales Gesundheitsformular im Spain-Travel-Health-Portal ausfüllen. Dabei wird ein QR-Code generiert, der vor ihrem Abflug nach Mallorca beim Check-in sowie auch bei der Einreise am Zielflughafen vorgezeigt werden muss. Das Gesundheitsformular kann maximal 48 Stunden vor der geplanten Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann man auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eintragen. Der notwendige QR-Code kann aber erst generiert werden, wenn der Reisende die Sitzplatznummer ins Formular eingibt. Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter haben die Pflicht Reisende darauf hinzuweisen, dass dieses Dokument vorgelegt werden muss. Das vollständige Formular mit QR-Code kann entweder über die kostenfreie SpTH-App oder als Papierausdruck mitgeführt werden.
Für die Einreise von Deutschland nach Spanien muss der Nachweis einer „geringen epidemiologischen Gefahr“ erbracht werden, weil auch Deutschland von Spanien aktuell als Risikogebiet eingestuft ist. Es gelten also die sogenannten 3-G-Regeln (Geimpft, Getestet, Genesen). Reisende unter 12 Jahren sind generell von der Nachweispflicht ausgenommen. Als Nachweis gilt entweder ein negatives PCR-Testergebnis oder das negative Ergebnis eines in der Europäischen Union anerkannten Antigen-Tests (sog. Schnelltests). Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein und der Nachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis. Wer sich vor Reisebeginn ganz bequem im eigenen Zuhause testen möchte, der kann beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ unkompliziert ein Schnelltest-Kit bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten. Dieses ist für die Einreise nach Spanien zugelassen.
Von der Testpflicht befreit ist man mit einem Impfnachweis, der bestätigt, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Impfnachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff und Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
Ebenso für die Einreise zugelassen ist ein Genesenennachweis der belegt, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis gilt frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis und muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven PCR-Tests und Ausstellungsstaat.
Für Mallorca und die anderen Inseln der Balearen hat die Regionalregierung außerdem einen Sonderbeschluss erlassen, der organisierte Gruppenreisen mit mehr als 20 Personen betrifft. Jeder Mitreisende der Gruppenreise muss beim Einchecken in eine Unterkunft einen negativen PCR-Test oder einen vollständigen Impfnachweis vorlegen. Damit soll einem erhöhten Infektionsrisiko vor allem bei Klassenfahrten, Vereinsfahrten oder Abiturfeiern vorgebeugt werden.