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Corona Regeln in Europa
Einreise nach Tschechien zu Corona

covidtestonline.de Magazin: Europa

Einreise nach Tschechien zu Corona


In der Tschechischen Republik scheint die Coronavirus-Pandemie derzeit sehr gut unter Kontrolle zu sein, die 7-Tage-Inzidenz liegt gerade einmal bei 13 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Stand: 03.09.2021, Quelle: ZDFheute). Vollständig gegen das SARS-CoV-2 Virus geimpft sind mittlerweile knapp über die Hälfte der tschechischen Bevölkerung, 53,43 Prozent. Das mitteleuropäische Land mit den zauberhaften Burgen und Schlössern setzt bei seinen Einreisebestimmungen das sogenannte Ampelsystem der EU um. Hierbei werden Länder je nach ihrer Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugeordnet. Die Zuteilung der Länder in die Ampel-Kategorien nimmt das tschechische Gesundheitsministerium jeden Freitag neu vor und veröffentlicht diese mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag. Für Reisende ist maßgebend, in welchem Land sie sich innerhalb der letzten zwei Wochen vor Einreise länger als 12 Stunden aufgehalten haben. Deutschland ist seit 30. August 2021 in die Kategorie rot eingestuft. Welche Regelungen Sie für den Grenzübertritt nach Tschechien beachten müssen, erfahren Sie hier.

1. Generelle Einreisebestimmungen für die Tschechische Republik


Grundsätzlich gilt für alle Ampel Kategorien, dass vollständig geimpften und genesenen Bürgern der EU, Staatsangehörigen Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins sowie Personen mit einem langfristigen Aufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die Einreise aus jeglichem Grund gestattet ist und sie sich lediglich zur Einreise anmelden müssen. Sie sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit, wenn der entsprechende Impf- oder Genesenennachweis erbracht werden kann. Als vollständig geimpft gilt man, wenn die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Dosen oder die Impfung bei einem Impfschema mit einer Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt. Als genesen gelten Personen, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren und ihre Genesung mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU (DCC) nachweisen können. Alle Einreisenden, unabhängig von welchem Land, müssen aktuell die elektronische Einreiseanmeldung vor Einreise nach Tschechien ausfüllen, die Bestätigung ausdrucken und bei Einreise und Aufenthalt mitführen.

2. Einreise aus Ländern der roten und dunkelroten Kategorie


Weil Deutschland von Tschechien aufgrund höherer Inzidenzen aktuell als rot eingestuft ist, gilt für nicht Geimpfte und nicht Genesene bei Einreise die Test- und Quarantänepflicht. Es muss ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, vorgelegt werden. Frühestens fünf Tage (und spätestens 14 Tage) nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden, ist diese negativ, darf die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss hierfür der zuständigen Hygienebehörde zugesendet werden. Für Kinder unter 6 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger entfällt die Pflicht zu Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne.

3. Einreise aus Ländern der grünen und orangenen Kategorie


Alle Personen, die nicht vollständig geimpft beziehungsweise genesen sind und aus einem als grün oder orange eingestuften Gebiet in die Tschechische Republik einreisen, müssen einen Negativtest vorlegen. Zulässig sind negative Ergebnisse von PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden, und auch die von Antigen-Schnelltests, nicht älter als 48 Stunden. Eine Quarantänepflicht besteht dann nicht. Es besteht auch die Möglichkeit, ohne Testergebnis einzureisen und den Test dann innerhalb von fünf Tagen in Tschechien nachzuholen. Wählt man diese Option, besteht allerdings eine häusliche Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Wer sich vor Reisebeginn ganz unkompliziert im eigenen Zuhause testen möchte, der kann beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ einfach ein Schnelltest-Kit bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten – dieses ist für die Einreise nach Tschechien aus einem der grünen oder orangenen Kategorie zugeordneten Land gültig.

Verbindliche, stets aktualisierte Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes.

4. Transitreise-Bestimmungen


Eine Durchreise von maximal 12 Stunden ist für EU Bürger auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne möglich. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist eine Einreiseanmeldung sowie ein COVID-19-Test obligatorisch, die Testpflicht entfällt auch hier nur für Genesene und vollständig Geimpfte sowie Kinder unter 6 Jahren.

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