Für die Einreise nach Italien aus Deutschland oder einem anderen EU-Land gilt die 3G-Regel, man benötigt also einen Nachweis über einen negativen Antigen- oder PCR-Test, eine abgeschlossene Covid-19-Impfung oder eine Genesung. Als genesen gilt, wer in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert war. Ein Impfnachweis ist ab dem 15. Tag nach abgeschlossenem Impfzyklus zur Einreise gültig. Wer weder genesen noch geimpft ist, muss darauf achten, dass er mit einem Testnachweis einreist, welcher nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder unter 6 Jahren. Am einfachsten ist es, wenn Sie ihren Nachweis als Grünen Pass, also in Form des digitalen Covid-Zertifikats der EU mit QR-Code, in der Smartphone App bei sich haben. Sie können den entsprechenden Nachweis jedoch auch in Papierform mitführen, dieser muss dann entweder in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache verfasst sein.
Magazin: Europa
Grüner Pass bei Italien-Urlaub
Italien, mit Abstand das liebste Urlaubsland der Deutschen, war stark von der Coronavirus-Pandemie betroffen und hat in Folge dessen seine Corona-Regeln verschärft. Ohne den Grünen Pass geht in Italien derzeit nicht viel: So nennen die Italiener das digitale Covid-Zertifikat der EU mit QR-Code (auf Italienisch „Certificazione verde Covid-19“). Impfung, Genesung oder Testung in Bezug auf Covid-19 können mit dem Grünen Pass nachgewiesen werden und inzwischen ist das Vorzeigen Pflicht für die meisten Freizeitaktivitäten wie etwa den Besuch im Museum oder den Zutritt zum Restaurant. Es gilt also die 3G-Regel, auch beispielsweise bei der Nutzung von Zügen, auf Inlandsflügen oder beim Wintersport. Die Zahl der Infizierten hat sich in den vergangenen Wochen auf einem gemäßigten Level stabilisiert, aktuell hat Italien eine 7-Tage-Inzidenz von 51,5 Infizierte je 100.000 Einwohner (Stand 02.11.2021, Quelle: Johns Hopkins University). Damit liegt die Zahl der Neuinfizierten unter der von Deutschland, und eine Reise nach Italien ist in jedem Fall sicher. Welche Corona-Regeln Sie für Ihren Italien-Urlaub, die Einreise und vor Ort beachten sollten, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
1. Einreiseregeln und Besonderheiten
2. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Italien-Urlaub
Falls ihre Urlaubsplanung einen Inlandsflug, einen Langstreckenbus oder eine Bahnfahrt mit Hochgeschwindigkeits- und Intercity-Zügen beinhaltet, benötigen Sie hierzu ebenfalls einen 3G-Nachweis. Der Eintrag im gelben Impfbüchlein der WHO wird in Italien nicht immer akzeptiert und es wird dringend zum Grünen Pass in digitaler Form geraten. Für den interregionalen Fährverkehr ist dieser bereits Pflicht, wer nur einen Nachweis in Papierform hat wird nicht an Bord gelassen. Wer also beispielsweise plant vom italienischen Festland auf eine der Inseln wie Sardinien überzusetzen, benötigt zwingend das digitale Covid-Zertifikat der EU mit QR-Code. Des Weiteren müssen alle Reisenden beim Besteigen von öffentlichen Fernverkehrsmitteln wie Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre eine ausgefüllte Einreiseerklärung vorzeigen können. Bitte prüfen Sie vor Abreise auch, ob ihre Verbindung wie geplant stattfindet und planen Sie insbesondere bei Zugreisen mehr Zeit sowie Verspätungen ein, die aufgrund verstärkter Kontrollen im Rahmen der Corona-Maßnahmen mittlerweile an der Tagesordnung sind. Die Strafen für Personen, die ohne Grünen Pass in einem der genannten Fernverkehrsmittel angetroffen werden, sind heftig. Verweigerer müssen bei einer Kontrolle ein Bußgeld zwischen 400 und 1000 Euro bezahlen.
Wer sich in öffentlichen Verkehrsmitteln befindet, muss die Maskenpflicht wahrnehmen, dies gilt weiterhin auch für Geimpfte und Genesene. Den öffentlichen Nahverkehr in Italien kann man derzeit noch ohne Grünen Pass nutzen, es gilt lediglich die Maskenpflicht.
3. Strengere Corona-Regeln in allen Bereichen des öffentlichen Lebens
Die Regierung Italiens hat in den letzten Monaten auf die erneut steigenden Corona-Infektionszahlen reagiert und strengere Regeln für das öffentliche Leben erlassen. Für den Besuch von Museen, Fitnessstudios, Kinos, Theater, Konzerte und Stadien, aber auch Bars und Restaurants ist der Grüne Pass inzwischen zwingend Voraussetzung. Gastronomen und Betreiber sind verpflichtet, ihre Gäste zu kontrollieren, tun sie dies nicht, riskieren sie zusätzlich zu einer heftigen Geldstrafe eine Schließung ihrer Lokalität von bis zu zehn Tagen. Italien hat außerdem eine der strengsten Corona-Regelungen ganz Europas, wenn es um den Arbeitsplatz geht: Ohne Grünen Pass mit QR-Code dürfen Angestellte nicht mehr ins Büro oder in die Fabrik. Wer zur Arbeit erscheint, ohne den geforderten 3G-Nachweis zu erbringen, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro. Wenn Angestellte in Italien ihrer Arbeitsstätte fernbleiben, weil sie keinen Grünen Pass vorweisen können, müssen sie bereits ab Mitte Oktober 2021 mit unbezahlter Freistellung rechnen.
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