Startseite
Hilfe
Corona Regeln in Europa
Island-Einreise zu Corona

covidtestonline.de Magazin: Europa

Island-Einreise zu Corona


Die internationalen Reisebeschränkungen aufgrund der Coronavirus Pandemie wurden weitgehend gelockert und auf dem europäischen Kontinent hat sich die epidemiologische Lage durch fortschreitende Impfungen deutlich verbessert. Nach langen Monaten des Verzichts auf Urlaubsreisen ist die Sehnsucht vieler Menschen groß, wieder neue Ziele zu entdecken. Ein beliebtes Reiseland, vor allem für Aktivurlaub, ist der nordische Inselstaat Island mit seinen atemberaubenden Landschaften. Das am wenigsten dicht besiedelte Land Europas ist geprägt von Vulkanen, Geysiren, Thermalquellen und Lavafeldern. Wegen ihrer großen Gletscher und der gleichzeitig immensen geologischen Aktivität wird die skandinavische Insel auch als „Land aus Feuer und Eis“ bezeichnet. Mit Europas bester Impfquote sowie strengen Einreisebestimmungen und Quarantäneregeln gegen die Verbreitung von COVID-19 sorgt Island für einen sicheren und entspannten Aufenthalt trotz Pandemie. Eine Reise ohne Quarantäne ist jedoch nur für vollständig Geimpfte oder Genesene möglich. Was Reisende für einen Island-Aufenthalt sonst beachten sollten und wie sich die Einreise auf die naturgewaltige Insel im Nordatlantik derzeit gestaltet, fassen wir in diesem Beitrag für Sie zusammen.

1. Einreisebestimmungen für Island


Aktuell hat Island alle Länder abgesehen von Grönland, also auch Deutschland, als Hochrisikogebiete eingestuft. Für die Einreise bedeutet dies, dass alle Einreisenden, die keinen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder über eine Genesung vorlegen können, einen negativen PCR-Test vorlegen müssen, dessen Probe maximal 72 Stunden vor Abflug genommen wurde. Trotz negativen Testergebnisses steht dann bei Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis erst einmal eine 5-tägige Quarantäne bevor. Danach wird ein zweiter PCR-Test vorgenommen, fällt dieser negativ aus, darf die Quarantäne beendet werden und der Urlaub kann beginnen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder ab Geburtsjahrgang 2005 oder später. Als Impfnachweis wird unter anderem das digitale COVID-19-Impfzertifikat (DCC) der EU akzeptiert.

Auch Geimpfte und Genesene müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Testnachweis vorlegen, für diese Personengruppe ist ein PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder aber alternativ auch ein Antigen-Schnelltest (maximal 48 Stunden alt) zulässig. Einen Antigentest können Sie sich vor Abreise beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ ganz unkompliziert als Schnelltest-Kit nach Hause bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Testzertifikat erhalten. Von der Testpflicht ausgenommen sind ebenfalls Kinder ab Geburtsjahrgang 2005 oder später. Für nachweislich Geimpfte und Genesene mit negativem COVID-19-Testnachweis ist keine Quarantäne erforderlich.

Außerdem müssen alle Personen vor der Abreise nach Island (maximal 72 Stunden vor geplanter Einreise) ein Registrierungsformular ausfüllen, das unter anderem die Kontakt-, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.

Im Falle eines positiven Testergebnisses bei Einreise (oder auch bei der Testung Ungeimpfter nach 5 Tagen in Quarantäne) wird eine Isolation angeordnet. Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft kann zur Pflicht werden, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Sollte ein COVID-19-Test positiv ausfallen, bedeutet das immer 1014 Tage Isolation für den Reisenden.

Eine Durchreise durch Island ohne Aufenthalt ist möglich und unterliegt keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte von unter 48 Stunden sind auf Island hingegen nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Wenn ihre Flugverbindung von und nach Island nicht direkt stattfindet, sondern mit Zwischenstopp, müssen die Regelungen der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.

Verbindliche Informationen zu den Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat über die Genesung bzw. den Impfnachweis sowie alle Testpflicht- und Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde auf ihrer offiziellen Webseite. Zu den Einreisebestimmungen gibt es verbindliche Informationen für das jeweilige Reiseziel außerdem auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes.

2. Corona-Regeln auf Island


Um die Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus möglichst gering zu halten, gelten auf Island weiterhin Beschränkungen in touristischen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen sowie in der Gastronomie. Verkürzte Öffnungszeiten und begrenzte Besucheranzahlen sind aktuell die prominentesten Corona-Maßnahmen auf der Insel, Versammlungen sind grundsätzlich auf maximal 200 Personen beschränkt. Auch für alle Reisenden auf Island Urlaub gelten die allgemeinen Seuchenpräventionsmaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife, ein Abstand von mindestens 1 Meter und ausreichende Desinfektion. Eine Maskenpflicht gilt grundsätzlich überall, wo die Abstandsregel zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, also in den meisten Geschäften und Ladenlokalen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln, zum Beispiel auf Inlandsflügen und Fähren, in Taxis, Reisebussen, Friseur- und Schönheitssalons, Massagesalons, Tätowierstudios und anderen ähnlichen Einrichtungen. Gesichtsmasken müssen zuverlässig Nase und Mund bedecken. Besucher von Sportveranstaltungen und darstellenden Kunstveranstaltungen wie Theater, Kinos und Konzerten sind immer verpflichtet, eine Maske zu tragen. Befreit von der Maskenpflicht sind Kinder ab Geburtsjahrgang 2006 oder später. Die Abstandspflicht gilt nicht für Kinder, die im Jahr 2016 oder danach geboren wurden.

Zuverlässige Updates zu aktuell geltenden Maßnahmen sowie über mobile Coronavirus-Kontaktverfolgungs-Apps und alle Informationen zum Tourismus in Verbindung mit Corona auf Island findet man auch auf der Webseite von Reopen EU (Wiedereröffnung der EU), diese wird von der Europäischen Union betrieben. Alternativ hält auch die deutschsprachige Webseite der isländischen Tourismusbehörde die Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands für Sie bereit.

Die isländischen Behörden empfehlen allen Reisenden dringend die isländische Tracing-App „Ranking C-19“ herunterzuladen. Die App überträgt keine Bewegungsdaten auf einen externen Server, sondern sie speichert die Bewegungsdaten für zwei Wochen auf dem Mobiltelefon selbst. Die Daten werden nur ausgelesen, wenn man sich nachweislich mit Corona infiziert hat oder im Verdacht steht, engen Kontakt mit einem Infizierten gehabt zu haben.

Wenn Sie während ihres Island-Aufenthalts COVID-19-Symptome feststellen oder in Kontakt mit Infizierten waren, müssen Sie die isländische Gesundheitsbehörde kontaktieren, entweder über die isländische Telefonnummer 1700 oder über +354-544 4113 bei Anruf von einer deutschen Mobilnummer. Es wird darauf hingewiesen, dass dies der erste Schritt sein sollte und Sie bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus nicht zu einem Arzt oder ins Krankenhaus gehen sollten, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.

3. Die Rückreise nach Deutschland


Für die Rückreise in die Bundesrepublik gilt seit Anfang August 2021 die sogenannte Nachweispflicht für alle Personen ab einem Alter von zwölf Jahren. Die Nachweispflicht ist unabhängig vom Einreiseweg und zeigt an, dass bei der einreisenden Person das Übertragungsrisiko deutlich verringert ist: entweder mit einem vollständigen Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem negativen COVID-19-Testergebnis. Zulässige Testnachweise für die Einreise sind PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Schnelltests nicht älter als 48 Stunden. Da Island von Deutschland aktuell nicht als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft wird, ist keine digitale Einreiseanmeldung und auch keine Quarantäne vorgeschrieben.

15,95€
  • Test-Kit aus dem Handel
  • 15+ Hersteller nutzbar
  • Zertifikat in unter 1 Stunde
Zertifikat kaufen
Bekannt aus