Die Niederlande teilen andere Länder anhand ihres Infektionsgeschehens in die Ampelfarben ein und bestimmen dementsprechend die Einreisebedingungen. Deutschland ist aktuell nicht als Hochrisikogebiet, aber ab dem 06. September 2021 in die Kategorie „gelb“ eingestuft. Dies bedeutet, dass alle Einreisenden ab 12 Jahren zum Grenzübertritt einen 3G-Nachweis mitführen müssen. Als Nachweis gilt entweder ein negatives PCR-Testergebnis, maximal 72 Stunden alt oder das negative Ergebnis eines in der Europäischen Union anerkannten Antigen-Tests (sog. Schnelltests), welches maximal 48 Stunden alt sein darf. Wer sich vor Reisebeginn ganz stressfrei im eigenen Zuhause testen möchte, der kann beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ einfach ein Antigen-Schnelltest-Kit bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten. Dieses ist für die Einreise nach Holland gültig. Von der Testpflicht befreit ist man mit einem anerkannten Impfnachweis oder einem gültigen Genesenennachweis. Zulässige Dokumente für den Nachweis sind unter anderem digitale COVID-Zertifikate der EU (DCC) in digitaler oder Papierform, mit QR-Code.
Urlauber, die mit dem Flugzeug in die Niederlande reisen, müssen außerdem, unabhängig von der Einstufung ihres Herkunftslandes, vor Reisebeginn ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen.
Transitreisen mit dem Auto sind auch ohne 3G-Nachweis möglich, solange sie kürzer als 12 Stunden dauern. Für die Durchreise an holländischen Flughäfen, also das Umsteigen, gelten allerdings unterschiedliche Regeln, je nach Abreiseort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung auf ihrer offiziellen Webseite.
Der internationale Bahnverkehr und Flugverkehr finden regelmäßig statt, ebenso wie der Betrieb von Fernbussen. Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle aufgrund der Corona Pandemie kann es allerdings bei jeder Art von internationalem Fernverkehr geben.
Verbindliche Informationen zur aktuellen Einstufung von Deutschland, den entsprechenden Einreisebestimmungen und zum Gesundheitsformular finden Sie auf der offiziellen Webseite des Auswärtige Amtes.