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Corona Regeln in Europa
Österreich: Urlaub zu Corona Zeiten

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Österreich: Urlaub zu Corona Zeiten


Ob im Winter zum Schneesport in die Berge oder im Sommer zum Wandern und Entspannen an den See – das Nachbarland Österreich ist eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen, auch während der Coronavirus Pandemie. Die Infektionsraten in Österreich steigen aktuell zwar leicht an und die 7-Tage Inzidenz liegt landesweit mit 89,9 (Stand 24.08.2021, Johns Hopkins University) über dem kritischen Richtwert von 50, die epidemiologische Lage hat sich durch fortschreitende Impfungen dennoch sehr verbessert. Reisen nach Österreich sind derzeit sicher und es liegt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor. Was Reisende für einen Österreich-Urlaub trotz Pandemie beachten sollten, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

1. Einreisebestimmungen für Österreich


Bei der Einreise von Deutschland nach Österreich muss der Nachweis einer „geringen epidemiologischen Gefahr“ erbracht werden, es gelten aktuell die sogenannten 3-G-Regeln (Geimpft, Getestet, Genesen). Als Nachweis gilt ein gültiges Zertifikat oder ärztliches Zeugnis über einen negativen Covid-19 Test, zugelassen sind hier Antigentests nicht älter als 48 Stunden sowie PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme. Wer sich vor Reisebeginn ganz bequem im eigenen Zuhause testen möchte, der kann beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ unkompliziert ein Schnelltest-Kit bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten – dieses ist für die Einreise nach Österreich zugelassen. Keinen Test benötigt wer einen Impfnachweis über eine vollständige Immunisierung mit einem der vier von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zugelassenen Impfstoffe vorweisen kann, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf. Ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen sind Menschen, die einen Genesungsnachweis von einer Infektion in den vorangegangenen 180 Tagen vorlegen können sowie auch Personen, die einen maximal 90 Tage alten Antikörpernachweis mitführen. Als 3-G-Nachweis zählen natürlich auch die EU Digital COVID Certificates, welche mit einem EU-konformen QR-Code versehen sind.

Für den Fall, das bei der Einreise kein Nachweis vorgelegt werden kann, muss bereits vor der Einreise eine elektronische Registrierung durchgeführt und innerhalb der ersten 24 Stunden in Österreich ein COVID-19-Test auf eigene Kosten nachgeholt werden.

Falls Sie zwar aus Deutschland einreisen, sich aber in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, ist eine elektronische Registrierung vor Einreise unbedingt erforderlich und ein negativer Covid-19-Test vorzuweisen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Außerdem besteht eine zehntägige häusliche Quarantänepflicht, von der man sich frühestens nach fünf Tagen frei testen kann.

Es finden regelmäßig Grenzkontrollen statt und es muss daher mit Verzögerungen an der Grenze bei der Einreise nach Österreich gerechnet werden. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen und der elektronischen Registrierung finden Sie auf der offiziellen Webseite der Österreichischen Bundesregierung oder auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes.

2. Durch- und Weiterreise Österreich


Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung sowie von der Testnachweispflicht ausgenommen und die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Dies bedeutet Personen auf der Durchreise sind von der 3-G-Regel ausgenommen. Der internationale Flugverkehr mit Österreich ist zwar weiterhin eingeschränkt, Austrian Airlines und weitere Fluggesellschaften bieten aber Flüge zwischen Deutschland und Österreich an. Da es aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie zu kurzfristigen Streichungen kommen kann, sollten Passagiere regelmäßig den Flugstatus prüfen. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr Österreichs findet aktuell wieder im Regelbetrieb statt.

3. Beschränkungen in Österreich


In Österreich ist der Besuch von Gastronomie-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene, also nach der 3-G-Regel, möglich. Für Kinder unter 12 Jahren gilt diese Nachweispflicht nicht. Für Reisende aus Deutschland sind folgende 3-G-Nachweise zulässig: Behördlich anerkannte negative COVID-19 Testergebnisse, eine Bestätigung des Impfstatus mittels Papier-Impfpass oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus. Das digitale Covid-Zertifikat der EU wird in Österreich als „Grüner Pass“ bezeichnet und ebenso als 3-G-Nachweis akzeptiert. An allen Orten, für deren Betreten der 3-G-Nachweis Voraussetzung ist, gilt aktuell keine Maskenpflicht und es ist kein Mindestabstand zu anderen Personen mehr vorgeschrieben. In Läden des täglichen Bedarfs wie beispielsweise in Supermärkten, an Tankstellen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Taxis und Bergbahnen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin Pflicht. Auch Museen, botanische Gärten und Zoos sind wieder geöffnet unter Einhaltung der 3-G-Regel. Kinos, Theater, Klubs und Diskotheken dürfen, ebenfalls unter Auflagen, wieder Besucher empfangen. Der Tourismus erholt sich langsam und Übernachtungen in Österreichs Hotels, Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind unter Auflagen erlaubt. Für alle Veranstaltungen mit über 100 Beteiligten sind Test-, Genesungs- oder Impfnachweis obligatorisch. Die Hygieneregeln Mindestabstand von einem Meter sowie Maskenpflicht gelten weiterhin an allen öffentlichen Orten, im Innen- und Außenbereich.

Auch für Urlauber und alle ausländischen Gäste gibt es in Österreich kostenfreie Corona-Tests in öffentlichen Test-Straßen sowie teilweise direkt im Hotel oder Gasthaus.

Bitte informieren Sie sich zu den aktuell geltenden Maßnahmen in Österreich auch auf der offiziellen Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

4. Regeln für die Rückreise nach Deutschland


Für alle Reiserückkehrer gilt bei der Einreise nach Deutschland die Nachweispflicht: Es muss entweder ein aktueller Corona-Test, der Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Genesenen-Nachweis mitgeführt werden. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren.

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