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Corona Regeln in Europa
Rückreise aus Italien

covidtestonline.de Magazin: Europa

Rückreise aus Italien


Italien gilt mit seiner traumhaften Mittelmeerküste nach wie vor als eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Die Corona-Pandemie hat daran nichts geändert und seit sicheres Reisen erneut möglich ist, fahren oder fliegen Urlauber wieder zahlreich in das vielfältige Land im Süden Europas. Italien war schwer betroffen von Covid-19 und hat als Resultat strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erlassen, es gilt eine 3G-Regel in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens, beispielsweise im öffentlichen Fernverkehr, beim Wintersport und sogar am Arbeitsplatz. Die Einreise ins Land ist ebenfalls nur mit gültigem Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder Covid-19 Testung möglich. Mithilfe der strengen Regelungen haben sich die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen auf einem gemäßigten Level eingependelt, die landesweite 7-Tage-Inzidenz in Italien liegt aktuell bei 52,1 Infizierte je 100.000 Einwohner (Stand: 05.11.2021, Quelle: Johns Hopkins University). Die Infektionslage ist also derzeit deutlich entspannter als in Deutschland, wo der Wert für die 7-Tage-Inzidenz bei 169,9 Infizierte je 100.000 Einwohner (Stand: 05.11.2021, Quelle: Johns Hopkins University) liegt. Reisen nach Italien sind sicher, es liegt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor. Was Sie aufgrund der Coronavirus-Pandemie grundsätzlich auf dem Reiseweg und besonders bei der Rückreise aus Italien nach Deutschland beachten sollten, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

1. Reiserückkehr aus Italien nach Deutschland


Die Einreise nach Deutschland wird derzeit bundesweit durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 geregelt, diese beinhaltet die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Die Nachweispflicht gilt unabhängig vom Einreiseweg oder dem Transportmittel für jede Einreise, egal aus welchem Land für alle Einreisenden ab einem Alter von 12 Jahren. Der Nachweis soll sicherstellen, dass bei der einreisenden Person das Übertragungsrisiko deutlich verringert ist: entweder mit einem vollständigen Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem negativen Covid-19 Testergebnis. Zulässige Testnachweise für die Einreise sind PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Schnelltests nicht älter als 48 Stunden. Da Italien von Deutschland aktuell nicht als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft wird, ist keine digitale Einreiseanmeldung und auch keine Quarantäne vorgeschrieben.

Für alle Menschen, die gar nicht oder nur unvollständig gegen Covid-19 geimpft sind, ist es wichtig zu wissen, dass Corona-Tests in Deutschland nur noch in Ausnahmefällen kostenlos sind. Da mittlerweile allen Deutschen ein Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund nicht länger vorgesehen. Das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger hat bereits am 11. Oktober 2021 geendet. Weiterhin kostenlos bleiben Corona-Tests in Deutschland nur für folgende Ausnahmen: Bei Kindern unter 12 Jahren sowie bei Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (z. B. Schwangere). Auch in Italien werden keine kostenlosen Corona-Tests für Rückreisende angeboten, die Kosten muss jeder ungeimpfte Urlauber selbst tragen.

2. Regeln für die Reise mit dem Auto in Italien


Gemäß den italienischen Behörden gibt es keine Abstandsregelung oder Maskenpflicht für die Insassen eines Autos, wenn diese alle aus demselben Haushalt sind oder in einem engen Verhältnis zueinanderstehen.

Sind Personen aus weiteren Haushalten in demselben Fahrzeug unterwegs, müssen allerdings die allgemein geltenden Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht beachtet werden. In diesem Fall ist daher die Zahl der erlaubten Mitfahrer in einem Fahrzeug begrenzt: Laut italienischem Außenministerium dürfen dann höchstens zwei Personen je Sitzreihe befördert werden – und nur auf den an den Seiten gelegenen Sitzen. Der Beifahrersitz muss frei bleiben. Das bedeutet für einen fünfsitzigen Pkw, dass neben dem Fahrer dann nur zwei weitere Personen mitfahren dürfen. Sind wie in einem Minibus weitere Sitzreihen vorhanden, so können zwei weitere Personen je Sitzreihe auf den Außenplätzen mitfahren. In den Regionen Südtirol und Venetien ist die Zahl der Mitfahrer hingegen nicht begrenzt, laut Regionalregierung gilt dort lediglich die Maskenpflicht, wenn die Reisenden in einem Fahrzeug aus verschiedenen Haushalten sind. Wir raten ihnen dazu, sich vor der Reise hierzu genau zu informieren, denn es ist gut möglich, dass in weiteren Regionen Italiens oder sogar in einzelnen Provinzen abweichende Regelungen erlassen werden. Bei Verstößen gegen die Abstandsregelung und Maskenpflicht auf Autofahrten muss mit einer hohen Geldstrafe zwischen 400 und 3000 Euro gerechnet werden. Es kann sogar die Weiterfahrt untersagt werden. Es gibt in Zusammenhang mit den genannten Regelungen für Autofahrten keine Ausnahmen für Genesene, Geimpfte oder Getestete.

3. Rückreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln


Grundsätzlich sollten sich Reisende kurz vor Abreise informieren, ob ihre Verbindung aktuell bedient wird und planmäßig stattfindet. Durch verstärkte Kontrollen in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen ist im internationalen Fernverkehr zunehmend mit Verspätungen zu rechnen, vor allem auf grenzüberschreitenden Zugreisen. Wer per Flugzeug, mit Langstreckenbussen oder im Bahnverkehr mit Hochgeschwindigkeits- sowie Intercity-Zügen reist, braucht einen 3G-Nachweis. Bei Kontrollen innerhalb Italiens werden Einträge im gelben Impfbüchlein der WHO nicht immer akzeptiert, es wird empfohlen, den Nachweis in Form eines digitalen Covid-Zertifikats der EU mit QR-Code mitzuführen. Im interregionalen Fährverkehr Italiens dürfen nur noch Personen an Bord, die ihre Impfung, Genesung oder Testung in Form des digitalen Covid-Zertifikats der EU mit QR-Code (auf Italienisch „Certificazione verde Covid-19“ = Grüner Pass) nachweisen können.

4. Risikozonen innerhalb Italiens


Die italienischen Regionen sind je nach Infektionsgeschehen in vier Risikostufen entweder als weiße, gelbe, rote oder orange Zone eingeteilt, in denen zusätzliche abgestufte Maßnahmen gelten. Aktuell sind alle Regionen „weiße“ Risikozonen, dort dürfen die meisten Unterhaltungsbetriebe wieder zu 100 Prozent ausgelastet werden und das Reisen ist interregional uneingeschränkt möglich.

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