Die Einreise nach Deutschland wird derzeit bundesweit durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 geregelt, diese beinhaltet die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Die Nachweispflicht gilt unabhängig vom Einreiseweg oder dem Transportmittel für jede Einreise, egal aus welchem Land für alle Einreisenden ab einem Alter von 12 Jahren. Der Nachweis soll sicherstellen, dass bei der einreisenden Person das Übertragungsrisiko deutlich verringert ist: entweder mit einem vollständigen Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem negativen Covid-19 Testergebnis. Zulässige Testnachweise für die Einreise sind PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Schnelltests nicht älter als 48 Stunden. Da Italien von Deutschland aktuell nicht als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft wird, ist keine digitale Einreiseanmeldung und auch keine Quarantäne vorgeschrieben.
Für alle Menschen, die gar nicht oder nur unvollständig gegen Covid-19 geimpft sind, ist es wichtig zu wissen, dass Corona-Tests in Deutschland nur noch in Ausnahmefällen kostenlos sind. Da mittlerweile allen Deutschen ein Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund nicht länger vorgesehen. Das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger hat bereits am 11. Oktober 2021 geendet. Weiterhin kostenlos bleiben Corona-Tests in Deutschland nur für folgende Ausnahmen: Bei Kindern unter 12 Jahren sowie bei Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (z. B. Schwangere). Auch in Italien werden keine kostenlosen Corona-Tests für Rückreisende angeboten, die Kosten muss jeder ungeimpfte Urlauber selbst tragen.