Einige wenige Skigebiete in Deutschland haben mit der 3G-Regel geöffnet, das bedeutet, die Betreiber der Seilbahnen dürfen Personen mit gültigem Impfnachweis, Genesenennachweis oder auch Ungeimpfte mit aktuellem negativem Corona-Testnachweis in das Skigebiet befördern. Kinder bis 6 Jahre sowie Schüler und Schülerinnen sind von der Pflicht zum 3G-Nachweis ausgenommen. Grundsätzlich gelten in allen Liftbetrieben die Hygieneregeln, eine Maskenpflicht sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern zu anderen Personen. In den verschiedenen Skigebieten Baden-Württembergs soll je nach Infektionsgeschehen entweder 3G oder 2G gelten, aktuell wegen der angespannten Corona-Lage ist die Nutzung von Skiliften und Seilbahnen sogar nur mit 2G-Plus Nachweis erlaubt. Nach der neuen Corona-Verordnung des Bundeslandes, müssen Genesene und Getestete in Baden-Württemberg also auch an Skiliften einen negativen Test vorweisen können. Von dieser Testpflicht sind nur Geimpfte ausgenommen, die bereits eine Booster-Impfung bekommen haben. Tickets für die meisten Skilifte, wie zum Beispiel für den Feldberg im Hochschwarzwald, werden hauptsächlich online verkauft. Wintersportgebiete in Thüringen wollen mit 3G öffnen, in Bayern gilt nach langer Diskussion 2G. Die bayerische Staatsregierung wollte ursprünglich 2G-Plus für alle Seilbahnen und Skilifte in dem Bundesland vorschreiben, also den Zugang nur für immunisierte Personen mit zusätzlichem Corona-Testnachweis. Nach heftigen Protesten aus dem Tourismussektor und vor allem der bayerischen Liftbetreiber hat sich das Kabinett nun aber auf 2G in den Skigebieten geeinigt. Für Gondeln und Seilbahnen gilt eine maximale Belegung von 25 Prozent sowie für alle Besucher das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske in Warteschlangen, geschlossenen Seilbahnen und Innenräumen der Skigebiete. Bei 2G-Plus befürchteten die bayerischen Seilbahnbetreiber und Tourismusbetriebe eine klare Benachteiligung im Wettbewerb um Touristen und eine drohende Abwanderung ihrer Kundschaft nach Österreich, Italien oder in die Schweiz, wo überall keine zusätzliche Testpflicht für Geimpfte und Genesene besteht. Spätestens am dritten Adventswochenende starten die meisten Skigebiete in Bayern und Baden-Württemberg in die Saison, die Zugspitze und die Schwärzenlifte Eschach sind bereits jetzt täglich geöffnet. Einige Allgäuer Skigebiete wie Grasgehren und Bolsterlang haben bereits zum Wochenendbetrieb geöffnet. Das Skigebiet Winterberg in Nordrhein-Westfalen hat bereits täglich geöffnet und betreibt sein gesamtes Wintersportgebiet mitsamt den Hütten unter Einhaltung der 2G-Regel, davon ausgenommen sind nur Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre.
Magazin: Europa
Skigebiete in Deutschland während Corona
In der vergangenen Skisaison 2020/2021 war das Skifahren aufgrund der Beschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in vielen deutschen Skigebieten gar nicht möglich. Die aktuelle Skisaison 2021/2022 sieht wesentlich besser aus, da die Impfungen gegen das Coronavirus fortgeschritten sind und fast alle Skigebiete in Deutschland unter Beachtung der Hygienemaßnahmen geöffnet haben. Die Corona-Auflagen sind zwar streng und in einigen Skigebieten dürfen nur Geimpfte und Genesene den beliebten Wintersport ausüben, dennoch freuen sich die Skiorte zum Beispiel in den Alpen auf eine halbwegs gute Saison und haben den Betrieb optimistisch gestartet. Die meisten deutschen Skigebiete operieren derzeit nach den 2G- oder 3G-Regeln, je nach 7-Tage-Inzidenz und epidemischer Lage im jeweiligen Gebiet. Auch in Österreich ist das Skifahren trotz Lockdown möglich, für Ungeimpfte ist die Nutzung der Skigebiete allerdings nicht zugelassen. Aufgrund der sich ständig verändernden Corona-Infektionslage muss man seinen Skiurlaub diese Saison flexibel planen, denn die Regeln im angestrebten Skigebiet können sich jederzeit wieder ändern oder es kann gar eine Schließung der Wintersportanlagen passieren. Wie die aktuelle Lage in den deutschen und österreichischen Skigebieten aussieht und was Sie für Ihren Skiurlaub beachten müssen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
1. Deutsche Skigebiete sind geöffnet unter Einhaltung der 2G- oder 3G-Regel
2. Österreichische Skigebiete sind trotz Lockdown geöffnet unter 2G
Österreich befindet sich in einem landesweiten Lockdown für alle Personen, für Geimpfte und Genesene soll dieser aber am kommenden Sonntag, 12. Dezember 2021, enden. Es gibt während des Lockdowns ganztägige Ausgangsbeschränkungen, von denen das Skifahren als sportliche Betätigung im Freien unter der 2G-Regelung jedoch ausgenommen ist. Mithilfe des Lockdowns ist die 7-Tage-Inzidenz in Österreich von zu Beginn weit über 1000 inzwischen auf circa 580 gesunken. Die Gastronomie und die Hotelbetriebe dürfen ab 13.12.2021 wieder öffnen, jedoch nur für Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte dürfen in Österreich weiterhin nur in Ausnahmefällen ihre Wohnungen und Häuser verlassen und weder im Hotel übernachten, noch die Skigebiete nutzen. In Österreichs Skiliften und Seilbahnen gilt die 2G-Regel, es dürfen also nur gegen Covid-19 Geimpfte oder davon Genesene befördert werden. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der 2G-Nachweispflicht ausgenommen. Es gilt außerdem eine FFP2-Maskenpflicht für alle Personen ab 15 Jahren in den Gondeln, Sesselliften mit Haube und den Zugangsbereichen zu den Liften in österreichischen Skigebieten. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz aus.
Österreich gilt aktuell als Hochrisiko-Gebiet und es besteht daher eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Bei einem Aufenthalt länger als 24 Stunden in Österreich müssen Reiserückkehrer daher eine 10-tägige Quarantäne-Pflicht beachten, von der man sich frühestens am fünften Tag freitesten kann. Zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ist bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Corona-Test für Ungeimpfte verpflichtend. Geimpfte und Genesene sind von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen. Wer lediglich einen Tagesausflug nach Österreich, mit einem Aufenthalt unter 24 Stunden, machen möchte, benötigt für die Einreise einen 3G-Nachweis. Das österreichische Einreiseformular muss bei Aufenthalten von unter 24 Stunden nicht ausgefüllt werden. Bei der Rückreise nach Deutschland von einem Tagesausflug entfallen die digitale Einreiseanmeldung sowie die Quarantäne. Man muss hierbei aber wie sonst auch einen aktuellen Corona-Test, eine Impfung oder eine Genesung nachweisen können.
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