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Corona Regeln in Europa
Urlaub in Slowenien zu Corona

covidtestonline.de Magazin: Europa

Urlaub in Slowenien zu Corona


Eine Reise nach Slowenien ist vor allem etwas für Menschen, die Outdoor-Aktivitäten lieben. Das südeuropäische Land ist einer der EU Staaten mit der größten Biodiversität und bekannt für seinen Ökotourismus sowie die großen Bemühungen, den Erhalt intakter Natur mit seinem touristischen Angebot zu vereinen. Ob Canyoning in den blauen Schluchten rund um Bovec, Wandern im grünen Triglav Nationalpark oder Baden im durch Thermalquellen gespeisten Bleder See, im vielseitigen Slowenien findet jeder Aktivurlauber das passende Abenteuer. Wer es eher entspannt mag, den zieht es sicher an Sloweniens Adriaküste, in die wunderschöne Stadt Piran. Wegen der Nähe zu Italien ist Pirans Stadtbild venezianisch angehaucht und besticht durch mediterranes Flair. Bis vor Kurzem war Slowenien noch eher ein Geheimtipp, doch während der COVID-19-Pandemie stieg das Interesse an individuellen Reisen in das Naturparadies. Laut Auswärtigem Amt gibt es derzeit keine Reisewarnung für Slowenien und die Region ist momentan nicht als Hochrisikogebiet eingestuft, trotz steigender Infektionszahlen. Die 7-Tage-Inzidenz in Slowenien liegt aktuell bei 182,5 (Stand: 06.09.2021, Quelle: Johns Hopkins University) und damit deutlich über dem Wert in Deutschland. Was Sie für eine sichere Reise nach Slowenien während der Coronavirus-Pandemie beachten müssen, erläutern wir in diesem Beitrag.

1. Einreisebestimmungen für Slowenien


Seit 15. Juli 2021 gilt auch für die Einreise nach Slowenien die 3-G-Regel, damit man seinen Aufenthalt ohne Quarantäne von Anfang an genießen kann. Als 3-G-Nachweis muss entweder ein anerkannter Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Ergebnis eines höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests beziehungsweise eines höchstens 48 Stunden alten Antigentests vorgelegt werden. Zulässige Dokumente für den Nachweis sind unter anderem Digitale COVID-Zertifikate der EU (DCC) in digitaler oder Papierform mit QR-Code. Wer sich vor Reisebeginn ganz unkompliziert im eigenen Zuhause testen möchte, der kann beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ einfach ein Antigen-Schnelltest-Kit bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten, dass für die Einreise nach Slowenien, also für 48 Stunden gültig ist. Wer keinen gültigen 3-G-Nachweis bei Einreise vorweisen kann, muss sich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne begeben, von der man sich erst am fünften Tag mit einem negativen SARS-CoV-2 PCR-Test befreien kann. Als EU Bürger ohne slowenischen Wohnsitz wird einem die Einreise ohne 3-G-Nachweis grundsätzlich nur gestattet, wenn man zweifelsfrei nachweisen kann, dass man bereits einen geeigneten Ort für die häusliche Quarantäne organisiert hat. Ist dies nicht der Fall, wird die Einreise nach Slowenien verweigert, denn die Quarantäne darf auf keinen Fall in touristischen Unterkünften verbracht werden. Kinder unter 15 Jahren sind bei gemeinsamer Einreise mit engen Familienangehörigen sowie mit Erziehern, Lehrern oder Betreuern von der 3-G-Nachweispflicht ausgenommen.

Seit dem 16. August 2021 ist außerdem für alle Personen, die mit dem Flugzeug oder per Boot nach Slowenien einreisen, das Ausfüllen des digitalen Passagier-Lokalisierungs-Formulars (digitale Formular PLF) obligatorisch. Für die Einreise auf dem Landweg ist das digitale PLF nicht erforderlich.

Die Transitreise durch Slowenien ist für EU Bürger ohne 3-G-Nachweis möglich, sofern die Durchreise nicht länger als 12 Stunden dauert. Notwendige kurze Zwischenstopps (Tanken, Toilettenbesuch, Essen und Trinken) sind erlaubt, eine Übernachtung ist allerdings verboten. Eine weitere Voraussetzung für Transitreisende sind gültige Ausweisdokumente für den geplanten Grenzübertritt in das Nachbarland, zum Beispiel für Kroatien, und es finden Kontrollen des Grenzverkehrs statt.

Sloweniens internationale Flughäfen Ljubljana, Maribor und Portorož sind geöffnet und der Flugplan normalisiert sich langsam wieder. Auch der internationale Busverkehr für touristische Reisen nach Slowenien ist wieder aktiv.

Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen und zum digitalen Einreiseformular finden Sie auf der offiziellen Webseite der slowenischen Regierung oder über die offizielle Webseite des Auswärtigen Amtes.

2. Corona-Beschränkungen in Slowenien beachten


Die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) gilt nicht nur für die Einreise nach Slowenien, sondern auch im Land für alle Personen (Dienstleister und Gäste) in den folgenden Bereichen: Für die Nutzung von Beherbergungsbetrieben, Innenbereiche der Gastronomie, für Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen, öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern, das Messewesen, Kongresswesen, in Gastgewerben, die Tanzmusik oder gesellschaftliche Ereignisse anbieten, sowie in Casinos und Spielhallen. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder unter 18 Jahren (oder unter 15Jahren in Falle einer Kultur- und Sportveranstaltung) in Begleitung von nahen Familienangehörigen oder Erziehungsberechtigten. Die Einhaltung der 3-G-Regel muss vor dem Eintritt von den Organisatoren beziehungsweise Betreibern der Dienstleistungsunternehmen überprüft werden.

Im privaten Bereich besteht noch immer eine Kontaktbeschränkung, es sind Zusammenkünfte mit maximal 50 Personen erlaubt.

Eine Maskenpflicht besteht im Freien nur dann, wenn die üblichen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden können. Bei den oben genannten Aktivitäten mit 3-G-Regel als Zugangsbedingung ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr verpflichtend.

Für den Fall, dass Sie während ihres Slowenien Urlaubes COVID-19-Symptome entwickeln oder Infektionsverdacht aufgrund von Kontakt mit Infizierten besteht, wenden Sie sich bitte an die zentrale Notrufnummer 112. Mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts wenden Sie sich am besten an die englischsprachige Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550.

3. Sinnvolle Corona-Apps für Ihren Slowenienurlaub


Von der slowenischen Polizei wurde die App „Enter Slovenia“ in englischer Sprache entwickelt, diese gibt Nutzern Informationen zu den Einreisebestimmungen und hilft beim Verständnis von Ausnahmeregelungen. In der App können Reisende je nach Reisegrund ein Formular mit den notwendigen personenbezogenen Daten ausfüllen, die nach Erstellung des Formulars nicht gespeichert und automatisch gelöscht werden. Man kann das Formular in Papierform ausdrucken oder auf seinem Smartphone für sich abspeichern und bei der Grenzkontrolle oder Kontrollen innerhalb Sloweniens vorzeigen.

Eine weitere empfehlenswerte App ist die mobile Corona-Warn-App #OstaniZdrav, die den Nutzern mitteilt, ob Sie mit einer infizierten Person in Kontakt geraten sind. Ein nachweislich infizierter Nutzer der App benachrichtigt hierbei durch Übermittlung von täglichen Keys die anderen mit einer gespeicherten Identifikationsnummer, dass diese einem Kontaktrisiko ausgesetzt waren. Die slowenische Warn-App #OstaniZdrav kann mit allen Apps Identifikationsnummern austauschen, die das Informationssystem zur Kontaktverfolgung von Google und Apple anwenden. Aktuell wird das grenzüberschreitende sogenannte Contact Tracing von zwölf Staaten der Europäischen Union genutzt.

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