Seit 15. Juli 2021 gilt auch für die Einreise nach Slowenien die 3-G-Regel, damit man seinen Aufenthalt ohne Quarantäne von Anfang an genießen kann. Als 3-G-Nachweis muss entweder ein anerkannter Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Ergebnis eines höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests beziehungsweise eines höchstens 48 Stunden alten Antigentests vorgelegt werden. Zulässige Dokumente für den Nachweis sind unter anderem Digitale COVID-Zertifikate der EU (DCC) in digitaler oder Papierform mit QR-Code. Wer sich vor Reisebeginn ganz unkompliziert im eigenen Zuhause testen möchte, der kann beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ einfach ein Antigen-Schnelltest-Kit bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten, dass für die Einreise nach Slowenien, also für 48 Stunden gültig ist. Wer keinen gültigen 3-G-Nachweis bei Einreise vorweisen kann, muss sich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne begeben, von der man sich erst am fünften Tag mit einem negativen SARS-CoV-2 PCR-Test befreien kann. Als EU Bürger ohne slowenischen Wohnsitz wird einem die Einreise ohne 3-G-Nachweis grundsätzlich nur gestattet, wenn man zweifelsfrei nachweisen kann, dass man bereits einen geeigneten Ort für die häusliche Quarantäne organisiert hat. Ist dies nicht der Fall, wird die Einreise nach Slowenien verweigert, denn die Quarantäne darf auf keinen Fall in touristischen Unterkünften verbracht werden. Kinder unter 15 Jahren sind bei gemeinsamer Einreise mit engen Familienangehörigen sowie mit Erziehern, Lehrern oder Betreuern von der 3-G-Nachweispflicht ausgenommen.
Seit dem 16. August 2021 ist außerdem für alle Personen, die mit dem Flugzeug oder per Boot nach Slowenien einreisen, das Ausfüllen des digitalen Passagier-Lokalisierungs-Formulars (digitale Formular PLF) obligatorisch. Für die Einreise auf dem Landweg ist das digitale PLF nicht erforderlich.
Die Transitreise durch Slowenien ist für EU Bürger ohne 3-G-Nachweis möglich, sofern die Durchreise nicht länger als 12 Stunden dauert. Notwendige kurze Zwischenstopps (Tanken, Toilettenbesuch, Essen und Trinken) sind erlaubt, eine Übernachtung ist allerdings verboten. Eine weitere Voraussetzung für Transitreisende sind gültige Ausweisdokumente für den geplanten Grenzübertritt in das Nachbarland, zum Beispiel für Kroatien, und es finden Kontrollen des Grenzverkehrs statt.
Sloweniens internationale Flughäfen Ljubljana, Maribor und Portorož sind geöffnet und der Flugplan normalisiert sich langsam wieder. Auch der internationale Busverkehr für touristische Reisen nach Slowenien ist wieder aktiv.
Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen und zum digitalen Einreiseformular finden Sie auf der offiziellen Webseite der slowenischen Regierung oder über die offizielle Webseite des Auswärtigen Amtes.