Für Menschen aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen, wozu momentan auch Deutschland zählt, ist die Einreise zu touristischen Zwecken gestattet, es muss lediglich der Nachweis einer „geringen epidemiologischen Gefahr“ erbracht werden. Dies bedeutet, es gelten aktuell die sogenannten 3-G-Regeln (Geimpft, Getestet oder Genesen) für die Grenzüberschreitung nach Tirol. Als 3G-Nachweis gilt unter anderem ein gültiges Zertifikat oder ärztliches Zeugnis über einen negativen COVID-19-Test, zugelassen sind hier Antigentests nicht älter als 48 Stunden sowie PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme. Wer sich vor Reisebeginn ganz unkompliziert im eigenen zu Hause testen möchte, der kann beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ einfach ein Schnelltest-Kit bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten. Dieses ist für die Einreise nach Tirol zugelassen. Ebenso als 3-G-Nachweis gilt ein Impfnachweis über eine vollständige Immunisierung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zugelassenen Impfstoffe, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf. Ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen sind Menschen, die einen Genesungsnachweis von einer Infektion in den vorangegangenen 180 Tagen vorlegen können sowie auch Personen die einen maximal 90 Tage alten Antikörpernachweis mitführen. Als 3-G-Nachweis-Format zählen auch die EU Digital COVID Certificates, welche mit einem EU-konformen QR-Code versehen sind. Es ist dann keine Quarantäne erforderlich.
Eine digitale Reiseregistrierung vor Einreise müssen Reisende aus Ländern mit stabilem Infektionsgeschehen normalerweise nicht ausfüllen, außer sie können den 3G-Nachweis zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht erbringen. Dieser muss dann binnen 24 Stunden unbedingt nachgereicht oder es muss ein COVID-19-Test gemacht werden.
Für alle Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Tirol in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, ist eine elektronische Registrierung vor Einreise unbedingt erforderlich und ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzuweisen. Diese Regelung gilt auch für Geimpfte und Genesene. Außerdem besteht dann eine zehntägige Quarantänepflicht, von der man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten kann.
Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen nach Tirol und der elektronischen Registrierung finden Sie auf der offiziellen Webseite des österreichischen Gesundheitsministeriums.