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Corona Regeln in Europa
Urlaub in Tirol während Corona

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Urlaub in Tirol während Corona


Tirol ist auch jetzt, zurzeit der Coronavirus-Pandemie, ein beliebtes, vielseitiges Urlaubsziel und mit seiner zentralen Lage im Herzen der Alpen einfach und schnell zu erreichen. Die Anreise in das Bundesland im Westen Österreichs ist flexibel, Tirol verfügt über ein gut ausgebautes Straßen- und Bahnnetz sowie einen eigenen Flughafen in seiner sehenswerten Landeshauptstadt Innsbruck. Tirol grenzt an die österreichischen Bundesländer Vorarlberg, Salzburg und Kärnten sowie im Südwesten an die Schweiz, im Norden an Deutschland und im Süden an Italien (Südtirol). Die Region ist im Winter vor allem für ihre traumhaften Skigebiete und im Sommer für ihre abwechslungsreichen Wanderrouten und Bergseen bekannt. Auch das Klettern und Radfahren gehören für viele Besucher zu einem Tiroler Aktivurlaub, ebenso wie das Kennenlernen historischer Stätten und traditioneller Volksbräuche. Die COVID-19-Infektionsraten im Bundesland Tirol steigen aktuell zwar leicht an und die 7-Tage Inzidenz liegt landesweit mit 85,4 (Stand 31.08.2021, ORF Österreich) über dem kritischen Richtwert von 50, die epidemiologische Lage hat sich durch fortschreitende Impfungen dennoch sehr verbessert. Reisen nach Tirol sind sicher und es liegt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor. Was Reisende für einen Urlaub in Tirol derzeit beachten sollten, erläutern wir in diesem Beitrag.

1. Einreise in das österreichische Bundesland Tirol


Für Menschen aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen, wozu momentan auch Deutschland zählt, ist die Einreise zu touristischen Zwecken gestattet, es muss lediglich der Nachweis einer „geringen epidemiologischen Gefahr“ erbracht werden. Dies bedeutet, es gelten aktuell die sogenannten 3-G-Regeln (Geimpft, Getestet oder Genesen) für die Grenzüberschreitung nach Tirol. Als 3G-Nachweis gilt unter anderem ein gültiges Zertifikat oder ärztliches Zeugnis über einen negativen COVID-19-Test, zugelassen sind hier Antigentests nicht älter als 48 Stunden sowie PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme. Wer sich vor Reisebeginn ganz unkompliziert im eigenen zu Hause testen möchte, der kann beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ einfach ein Schnelltest-Kit bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten. Dieses ist für die Einreise nach Tirol zugelassen. Ebenso als 3-G-Nachweis gilt ein Impfnachweis über eine vollständige Immunisierung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zugelassenen Impfstoffe, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf. Ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen sind Menschen, die einen Genesungsnachweis von einer Infektion in den vorangegangenen 180 Tagen vorlegen können sowie auch Personen die einen maximal 90 Tage alten Antikörpernachweis mitführen. Als 3-G-Nachweis-Format zählen auch die EU Digital COVID Certificates, welche mit einem EU-konformen QR-Code versehen sind. Es ist dann keine Quarantäne erforderlich.

Eine digitale Reiseregistrierung vor Einreise müssen Reisende aus Ländern mit stabilem Infektionsgeschehen normalerweise nicht ausfüllen, außer sie können den 3G-Nachweis zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht erbringen. Dieser muss dann binnen 24 Stunden unbedingt nachgereicht oder es muss ein COVID-19-Test gemacht werden.

Für alle Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Tirol in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, ist eine elektronische Registrierung vor Einreise unbedingt erforderlich und ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzuweisen. Diese Regelung gilt auch für Geimpfte und Genesene. Außerdem besteht dann eine zehntägige Quarantänepflicht, von der man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten kann.

Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen nach Tirol und der elektronischen Registrierung finden Sie auf der offiziellen Webseite des österreichischen Gesundheitsministeriums.

2. Nutzung des touristischen Angebots unter Einhaltung der 3-G-Regel


Auch deutsche Tagesgäste, die nicht in Tirol übernachten werden, müssen gemäß der aktuellen Einreiseverordnung bei Einreise den Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung mit sich führen. Dieser kann vor Ort als Zutrittsberechtigung genutzt werden, denn in Tirol gelten auch für den Zugang zu Gastronomie- und Freizeitmöglichkeiten, Hotellerie und Beherbergung, Sportstätten sowie Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern die 3-G-Regeln. Österreichischen Tagesgästen, die nicht geimpft oder genesen sind, wird daher vor Anreise ebenfalls eine entsprechende Testung in ihrem Heimatbundesland empfohlen. Auch allen Urlaubern, die ohne Impf- oder Genesenennachweis eingereist sind, stehen also je nach Länge des Aufenthaltes weitere COVID-19-Testungen vor Ort bevor. Je nach Art des Tests ist die Gültigkeit unterschiedlich lange: Antigen-Selbsttests mit digitaler Erfassung sind nur für 24 Stunden gültig, Antigen-Selbsttests unter Aufsicht im Beherbergungsbetrieb oder Tourismusverband sind 48 Stunden gültig und Antigentests in einer Teststraße des Landes Tirol sind ebenfalls für 48 Stunden gültig. Die Antigentests in den Screeningstraßen und Teststationen sind auch für Urlauber kostenfrei, bedürfen aber einer Anmeldung online auf der offiziellen Webseite des Landes Tirol oder telefonisch unter 1450.

3. Weitere Corona-Regelungen in Tirol


Seit Anfang Juli 2021 gelten in Tirol neben der 3-G-Regel nur noch leichte Einschränkungen zur Minimierung des Infektionsrisikos mit dem SARS-CoV-2 Virus. Die Sperrstunde in der Gastronomie wurde aufgehoben und es gibt keine Einschränkungen mehr, was die Gruppengröße in Gastronomiebetrieben betrifft. Lediglich in der Nachtgastronomie gilt eine Auslastungsbeschränkung bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen von 75%. Bei Nachtlokalen greift außerdem eine 2-G-Regel, Zugang zu Clubs und Diskotheken in Tirol erhalten demnach nur noch geimpfte Personen und jene, die ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen können. Ein Antigentest oder Genesenennachweis ist für den Zugang zum Nachtlokal also nicht ausreichend, diese Verschärfungen gab es aufgrund vermehrter Massenansteckungen. Die Pflicht zum Mindestabstand und die Maskenpflicht wurden in allen Bereichen, zu deren Zugang der 3G-Nachweis erforderlich ist, abgeschafft. Die Maskenpflicht besteht weiterhin lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Orten und in Kundenbereichen des Einzelhandels. Des Weiteren fällt auch die Teilnehmerobergrenze für Kulturveranstaltungen weg.

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