Als Angestellter fragt man sich unterdessen, ob denn der Chef laut Gesetz eigenmächtig Betriebsferien anordnen darf. Laut Bundesurlaubsgesetz muss ein Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Angestellten berücksichtigen, jedoch spielt es gleichzeitig auch eine Rolle, wenn Belange des Betriebes diesen Wünschen entgegenstehen. Sind die Gründe ausreichend schwerwiegend, darf ein Unternehmen grundsätzlich Betriebsurlaub anordnen. Bei größeren Unternehmen hat jedoch der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht und muss bei der Festlegung der Rahmenbedingungen eingebunden werden, zum Beispiel bei Verhandlungen über die Dauer der Betriebsferien.
Unternehmen, die durch die Pandemie stark betroffen sind, so stark, dass gar die Existenz des ganzen Betriebes gefährdet ist, können Betriebsurlaub durchaus als betrieblichen Belang rechtfertigen. Die Coronakrise ist eine Ausnahmesituation und bei vielen Arbeitnehmern trifft die Verordnung von Betriebsferien auf Verständnis und wird mitgetragen. Weitere Gründe für Betriebsferien können auch das Fehlen einer zentralen Person im Betrieb, bei einer Arztpraxis etwa der Arzt, sein. Oder das durch Corona bedingte Ruhen von wichtigen Partnern in der Produktionskette, wenn beispielsweise Zuliefererbetriebe stark betroffen sind, viele infizierte Mitarbeiter haben und daher vorübergehend schließen.