Die Entscheidung, ob eine Betriebsversammlung durchgeführt wird und wann, liegt grundsätzlich beim Betriebsrat. Auch wenn der Betrieb wegen auftretender Infektionen oder Kurzarbeit teilweise stillgelegt ist, können Betriebsversammlungen einberufen werden. Lediglich wenn das Unternehmen aus konkreten betrieblichen Gründen, zum Beispiel einer behördlichen Anordnung, geschlossen wird, kann keine Betriebsversammlung abgehalten werden. Die Terminierung muss vom Betriebsrat immer in Übereinstimmung mit betrieblichen Belangen erfolgen. Hier muss natürlich auch beachtet werden, falls die Einberufung der Betriebsversammlung – wie aktuell aufgrund von Covid-19 – ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die Belegschaft darstellt.
Das Wohl und die Belange der Arbeitnehmer eines Betriebes müssen beim Handeln des Betriebsrats immer berücksichtigt werden, dies ist seine Pflicht. In Betracht des erhöhten Infektionsrisikos bei größeren Gruppen muss dieser also kritisch abwägen, ob dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter oder den gesetzlichen Vorgaben zur regelmäßigen Durchführung von Betriebsversammlungen Vorrang gegeben wird. Zum Wohl der Belegschaft kann eine Betriebsversammlung auch mal verschoben und später nachgeholt werden. Diese Entscheidung sollte entsprechend des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemeinsam mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Ziel ist immer, eine einvernehmliche, dem Betrieb angepasste Lösung zu finden, die sich mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz vereinbaren lässt. Verbindliche Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung unter den Corona-Regelungen für die einzelnen Bundesländer.
Für kleinere Betriebe mit einer geringen Mitarbeiterzahl kann eine Präsenz-Versammlung unter Einhaltung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) meist durchgeführt werden, solange ein ausreichend großer Raum vorhanden ist. Die aktuellen Empfehlungen finden Sie auf der Webseite des RKI.
Bei größeren Betrieben hingegen sind es oft mehrere Hundert oder sogar ein paar Tausend Mitarbeiter, die für eine Betriebsversammlung zusammenkommen müssen, und das Gesundheitsrisiko ist dadurch sehr hoch. Für eine solch große Anzahl an Menschen ist es oft gar unmöglich, einen Raum zu finden, der groß genug ist, damit die neuen Abstandsregeln eingehalten werden können. Da die Pandemie nun aber schon fast zwei Jahre andauert und ein Ende neuer Infektionswellen nicht abschätzbar ist, müssen alternative Lösungen für Betriebsversammlungen in Unternehmen mit großer Belegschaft gefunden werden. Hier können beispielsweise Teilversammlungen oder Videokonferenzen in Betracht kommen.