Voraussetzung für die Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 ist aktuell, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und die Grundimmunisierung vor bereits 6 Monaten oder mehr abgeschlossen hat. Momentan hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Auffrischungsimpfung generell für Menschen ab 70 Jahren sowie für Bewohner und das Personal in Pflege- und Altenheimen empfohlen. Aufgrund dieser Empfehlung benötigen Sie derzeit eine Corona-Arbeitgeberbescheinigung, wenn Sie bereits jetzt eine Auffrischungsimpfung möchten und wegen ihrer Tätigkeit dazu berechtigt sind. Dies trifft auf Personal in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen zu, oder Menschen, die direkten Kontakt zu älteren Menschen, Patientinnen und Patienten und sonstigen vulnerablen Gruppen haben. Auch wer seine durch Alter oder Krankheit stärker gefährdeten Angehörigen zu Hause pflegt, ist berechtigt. Die sogenannte Booster-Impfung können Berechtigte im Regelsystem der niedergelassenen Arztpraxen erhalten, hierzu muss man zu Nachweiszwecken einen eindeutigen Tätigkeitsbeleg, also beispielsweise einen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Eine Arbeitgeberbescheinigung dient in diesem Fall als Nachweis der Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
Magazin: Arbeitsplatz
Corona-Arbeitgeberbescheinigung
In Zeiten der Corona-Pandemie kommt immer wieder der Begriff Arbeitgeberbescheinigung auf, in verschiedenen Zusammenhängen. Doch was genau ist das und wann hilft mir eine Arbeitgeberbescheinigung? Ob aktuell für eine Corona-Auffrischungsimpfung während der Ausgangssperre für den Weg zur Arbeit oder zuvor für die Grundimmunisierung – eine Berechtigung hierzu erfolgte oft mithilfe einer Arbeitgeberbescheinigung, also einem Nachweis von ihrem Arbeitgeber, dass Sie einer Tätigkeit nachgehen, die Sie für oben genannte Ausnahmen priorisiert beziehungsweise berechtigt. Wir fassen kurz zusammen, zu welchen Zwecken eine solche Bescheinigung vom Arbeitgeber während Corona benötigt werden kann.
1. Corona-Arbeitgeberbescheinigung als Berechtigung für die Auffrischungsimpfung
2. Corona-Arbeitgeberbescheinigung als Berechtigung zur Erstimpfung
Zu Beginn der Corona-Impfungen war Impfstoff Mangelware und die deutsche Bevölkerung wurde in sogenannte Priorisierungsgruppen eingeteilt, um neben Älteren und anderen Risikogruppen auch Personen, die beruflich viel in nahem Kontakt mit anderen Menschen sind, die Impfung baldmöglichst anzubieten. Beispielsweise Impfberechtigte aus der damals dritten Priorisierungsgruppe waren Personal in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulen, oder Personal an Hochschulen, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen wie zum Beispiel Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder aus der fleischverarbeitenden Industrie. Ebenso priorisiert waren Beschäftigte insbesonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur, wie Beschäftigte aus der Bundeswehr, Polizei, Zoll, Feuerwehr, dem Katastrophenschutz/THW, der Regierung, Verwaltung, Justiz, Apotheken und der Pharmawirtschaft, des Bestattungswesens, der öffentlichen Versorgung und Entsorgung sowie aus der Ernährungswirtschaft, dem Transportwesen, der Informationstechnik und Telekommunikation. All diese Personengruppen konnten mithilfe einer Arbeitgeberbescheinigung, die Nachweis über ihre Tätigkeit in einem der relevanten Bereiche darstellte, priorisiert geimpft werden. Die Arbeitgeberbescheinigung diente hierbei als Nachweis für ihre Impfberechtigung und musste mit zum Impftermin gebracht werden. Darüber hinaus war ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) notwendig.
3. Corona-Arbeitgeberbescheinigung als Berechtigung für den Arbeitsweg
Zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurden vielerorts diverse Ausgangssperren ausgerufen, also Zeitspannen meist in der Nacht, zu denen Menschen ihre Wohnstätte nicht verlassen dürfen. Allen Arbeitnehmern, die in relevanten Positionen in Einrichtungen und Unternehmen wie zum Beispiel in Krankenhäusern oder in der Stromversorgung arbeiten und innerhalb dieser Sperrzeiten auf dem Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte sein mussten, wurde eine Arbeitgeberbescheinigung als Berechtigung für den Arbeitsweg während des Lockdowns ausgestellt. Es ist gängige Methode, dass die Regierungen der jeweiligen Bundesländer aktuelle Muster für Arbeitgeberbescheinigungen zur Verfügung stellen, die das jeweilige Unternehmen dann für betroffene Mitarbeiter ausfüllt und unterzeichnet.
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