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Corona-Test beim Friseur

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Corona-Test beim Friseur


Die Corona-Lage in Deutschland spitzt sich weiter zu, Krankenhäuser und Mediziner schlagen Alarm und die Intensivstationen mitsamt Personal sind vielerorts am Ende ihrer Kapazitäten angelangt. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus erreicht täglich neue Höchstwerte, die das Land so in der Pandemie noch nicht gesehen hat. Die Sieben-Tage-Inzidenz für ganz Deutschland lag laut Robert Koch Institut am 24.11.2021 das erste Mal bei einem Wert von über 400 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Besonders stark betroffen sind Ost- und Süddeutschland, hier gibt es Landkreise mit 7-Tage-Inzidenzen weit über 1000, zum Beispiel Freyung-Grafenau in Bayern mit einem Wert von 1512,3 (Stand: 24.11.2021, Quelle: RKI). In den meisten Bundesländern sind daher strengere Regeln im Rahmen einer angepassten Corona-Verordnung in Kraft getreten, ein Versuch, die Infektionswelle wieder unter Kontrolle zu bringen. Die neuen Regelungen beeinflussen viele Bereiche des öffentlichen Lebens, unter anderem auch den Besuch beim Friseur. In Baden-Württemberg zum Beispiel gilt seit Kurzem die sogenannte Corona-Alarmstufe II, welche neue Maßnahmen mit sich bringt. Was sie speziell beim Friseurbesuch derzeit beachten müssen, erläutern wir in diesem Beitrag.

1. Friseurbesuch in Baden-Württemberg nur noch mit negativem Corona-Test


Die neue Verordnung beinhaltet die sogenannte Alarmstufe II, die bei einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten bzw. ab Erreichen oder Überschreiten einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6 einsetzt. Dieser Fall ist in Baden-Württemberg nun bereits eingetreten und in manchen öffentlichen Bereichen gilt seit Eintreten die strengere 2-G-Plus-Regel anstatt der 2-G-Regel. Bei 2-G-Plus ist auch für immunisierte und genesene Personen der Zutritt zu bestimmten Einrichtungen erst nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Für die meisten körpernahen Dienstleister, wie zum Beispiel Massage Salons, gilt diese Zugangsregelung und muss von den Betreibern kontrolliert werden. Friseure und Barbershops hingegen haben den Vorteil einer Ausnahme und müssen sich lediglich an die weniger strenge 3-G-Regel mit PCR-Test halten. Dies bedeutet, dass geimpfte oder genesene Personen mit gültigem Nachweis in Baden-Württemberg für einen Friseurbesuch keinen zusätzlichen Corona-Test vorweisen müssen. Nicht-immunisierte Personen können ebenfalls noch zum Friseur oder Barber gehen, jedoch nur mit gültigem negativem PCR-Testergebnis. Der PCR-Test darf außerdem nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Die Ausnahme für Friseurbetriebe wird vom Sozialministerium des Bundeslandes damit begründet, dass Friseure zur Grundversorgung gehören und nicht-immunisierte Menschen daher nicht gänzlich von dieser Dienstleistung ausgeschlossen werden sollen. Die 3-G-Regel mit PCR-Test gilt übrigens unabhängig davon, ob die Dienstleistung des Friseurs in einem Ladenlokal oder mobil – etwa beim Kunden zu Hause oder in einem Pflegeheim – angeboten wird. Weitere körpernahe Dienstleistungsbereiche, für die lediglich die 3-G-Regel mit PCR-Test gilt, sind die Podologie und die medizinische Fußpflege sowie ähnliche gesundheitsbezogene Dienstleistungen.

2. Neue Corona-Verordnung legt 2G für Friseure in Bayern fest


In Bayern gilt aktuell die noch strengere 2-G-Regel flächendeckend außer im Handel, also auch für Friseurbetriebe und Barbershops. Es dürfen also nur noch vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechendem gültigem Nachweis den Friseursalon betreten. Ein negativer PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest reichen seit 24.11.2021 nicht mehr aus. Für nicht-immunisierte Menschen ist in Bayern der Friseurbesuch also derzeit nicht möglich, auch mit negativem PCR-Test nicht. In anderen Bundesländern gelten teilweise andere Vorgaben als in Baden-Württemberg und Bayern, und grundsätzlich sollten sie sich vor dem Friseurbesuch informieren, welche Regelungen aktuell in ihrem Bundesland oder Landkreis gelten. Des Weiteren dürfen Kundinnen und Kunden beim Friseur nur noch eine FFP2-Maske tragen. In geschlossenen Räumen gilt erneut die Maskenpflicht in den meisten Bundesländern.

3. Weitere Vorgaben die in der Corona-Alarmstufe gelten


Für nicht immunisierte Beschäftigte in Friseurbetrieben und selbstständige Friseure mit Kontakt zu externen Personen gilt: Diese benötigen keinen negativen PCR-Test, ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden, ist ausreichend, auch während der Alarmstufe II. Für Einsätze beim Kunden gelten für Friseure die entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen und es gibt keine Zugangsbeschränkung für Beschäftigte.

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