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Fahrstunden zu Corona


Endlich den Führerschein machen und selbst mit dem Auto mobil sein – ein Traum vieler Jugendlicher oder auch Erwachsener, die zuvor noch nicht die Gelegenheit dazu hatten. Doch seit Ausbruch der Coronavirus Pandemie ist der Weg zur Fahrerlaubnis ein sehr holpriger und beschwerlicher geworden. Aufgrund wochenlanger Schließungen haben so gut wie alle Fahrschulen lange Wartelisten und der strukturelle Mangel an Fahrlehrern, den es bereits vor der COVID-19-Pandemie gab, verschärft dieses Problem noch. Seit März 2021 gibt es immerhin eine Öffnungsstrategie von Bund und Ländern, und für die Fahrschulen ist endlich wieder Praxisunterricht mit Fahrstunden möglich, teilweise findet auch wieder Präsenzunterricht zur Theorieschulung statt. Es darf auch wieder geprüft werden, doch lange Wartefristen bei Führerscheinprüfungen sind ebenso ein Thema. Gerade auf dem Land sind viele Berufsanfänger auf das Auto angewiesen, um zu ihrer Ausbildungsstelle oder ihrer weiterführenden Hochschule zu gelangen. Die Ausnahmesituation durch Corona wirkt sich noch immer auf Fahrschüler und den Erwerb der Fahrerlaubnis aus, wir geben Ihnen eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Punkten.

1. Fahrschulen wieder geöffnet - Wartezeiten bei Prüfungen


Die Fahrschulen sind derzeit mit entsprechendem Hygienekonzept wieder geöffnet. Der Theorieunterricht wurde zwar teilweise als Online-Unterricht während des Lockdowns weitergeführt, doch der Praxisunterricht, also Fahrstunden, waren aufgrund von Corona lange nicht möglich. Dadurch gibt es nun einen Rückstau bei der praktischen Ausbildung und auch bei den Prüfungen. Ungewöhnlich lange Wartezeiten auf einen Prüfungstermin bereiten vielen Fahrschülern aktuell Sorgen. Die fehlenden Prüftermine sind laut Fahrlehrerverband auch auf einen Mangel an Prüfern zurückzuführen. Fahrlehrer, die auch vor Corona schon dringend gesucht wurden, schieben nun Überstunden und Führerscheinprüfer werden aus dem Ruhestand zurückgeholt. Viele Länder haben darauf reagiert und die Fristen zur Ablegung der theoretischen wie praktischen Prüfung zugunsten der Fahrschüler verlängert. Kritisch gesehen wird auch weiterhin die bundesweite Uneinheitlichkeit bestimmter Corona-Regelungen für Fahrschulen, denn die genaue Ausgestaltung der Corona-Maßnahmen ist Sache der einzelnen Bundesländer. In manchen Bundesländern war hierdurch früher der praktische Unterricht in Fahrstunden wieder möglich als in anderen – dies führte zu Unmut bei so manchem Fahrschulbetreiber.

2. Fristverlängerung für Fahrschüler


Gemäß rechtlichen Bestimmungen zum Führerscheinerwerb muss innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Theorieprüfung auch die praktische Prüfung erfolgreich absolviert werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit und müsste wiederholt werden, bevor man zur praktischen Prüfung zugelassen werden kann. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sollte 2020 diese Frist um ein halbes Jahr verlängert werden, doch nach einigem Hin und Her konnten sich die Bundesländer nicht auf eine einheitliche Verlängerung einigen. Die Länder vereinbaren seitdem in Absprache mit den Prüfstellen ihre eigenen bundeslandspezifischen Regelungen. Ob die Frist in Ihrem Bundesland verlängert wurde und für wie lange, erfahren Sie bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde, der Fahrschule selbst oder dem jeweiligen Landesverkehrsministerium.

3. Öffnung der Fahrschulen nur mit Corona-Hygienekonzept


Der wieder angelaufene Fahrschulbetrieb ist grundsätzlich mit Auflagen und entsprechenden Hygienekonzepten verbunden. Bei praktischen Fahrstunden im Auto ist das Tragen einer FFP2-Schutzmaske für Fahrschüler und Fahrlehrer verbindlich und mehr als zwei Insassen sind meist nicht erlaubt, außer es handelt sich um eine Prüfungssituation. Dann ist die Anwesenheit des Prüfers als dritte Person im Wagen gestattet. Hier trägt neben Fahrschüler und Fahrlehrer auch der Prüfer einen Mund-Nase-Schutz. Außerdem muss der ganze Wagen vor jeder Fahrstunde mit neuem Schüler gründlich desinfiziert werden, dies ist Teil des Hygienekonzeptes zur Verringerung der Ansteckungsgefahr mit dem SARS-CoV-2 Virus. Masken- und Abstandspflicht sind auch so gut wie überall verpflichtend, wo der Präsenzunterricht für die theoretische Prüfung wieder stattfindet. In vielen Fahrschulen wird seit Corona aber fast ausschließlich per Videokonferenz, über Apps wie Zoom digital geschult. Je nach Bundesland und Entscheiden der Fahrschulbetreiber verlangen viele Fahrschulen auch tagesaktuelle negative Corona-Schnelltests vom Fahrschüler und vom Personal als Voraussetzung für Fahrstunden. Natürlich ist es für alle Fahrschüler wichtig, dass es mit dem Führerschein trotz Corona vorangeht. Doch die Sicherheit aller Beteiligten sollte an erster Stelle stehen und wenn ein naher Angehöriger oder eine andere Kontaktperson positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ist es zwingend nötig, die Fahrschule zu informieren bzw. anstehende Praxisfahrstunden abzusagen.

4. Höhere Kosten für den Führerschein


Vor Corona waren die Unterrichtsräume der meisten Fahrschulen bis auf den letzten Platz besetzt, oft haben sich mehr Schüler als Stühle vorhanden, waren in den Theorieunterricht gezwängt. Doch wegen der Coronavirus Pandemie und den damit verbundenen Abstandsregeln muss derzeit zumindest jeder zweite Platz in den Räumlichkeiten unbesetzt bleiben. Ein weiterer Faktor, der neben chronischem Nachwuchsmangel bei den Fahrlehrern, die Ausbildung der Fahrschüler verzögert. Es macht die Ausbildung außerdem wesentlich teurer, denn die Fahrschulbetriebe müssen für die gleiche Anzahl an Fahrschülern mehr Theoriestunden anbieten. Die Kosten hierfür werden am Ende an die Fahrschüler weitergegeben, der Führerschein wird insgesamt teurer.

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