Laut der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus gelten auch im Innenbereich der Sylter Gastronomie die 2G-Regeln, es dürfen also nur Gäste die einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen im Restaurant bewirtet werden. Die Gäste dürfen außerdem keine typischen Coronavirus-Symptome wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust aufzeigen, andernfalls ist der Zutritt auch mit 2G-Nachweis zu verweigern. Für die Überprüfung digitaler Impfnachweise durch die Gastronomiebetriebe ist die CovPass-Check-App zu verwenden. Zusätzlich müssen alle Gäste, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, der ebenfalls vom betreffenden Restaurant zu prüfen ist. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter acht Jahren sowie minderjährige Schulkinder, welche regelmäßig in der Schule getestet werden. Das Tragen einer FFP2-Maske wird weiterhin empfohlen wo nicht genügend Abstand gehalten werden kann, ist jedoch nicht Pflicht im Gastronomie Innenbereich unter 2G. Eine Sperrstunde gibt es im Rahmen der neuen Corona-Verordnung nicht, die Sylter Restaurantbetreiber können also selbständig entscheiden, wann sie schließen. Auch der Außer-Haus-Verkauf bleibt erlaubt. Es gibt auch Gastronomen auf der Ferieninsel Sylt, die von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und zusätzlich zu 2G einen aktuellen Schnelltest verlangen, um sicherzugehen. Jeder Gastronom kann für sein Restaurant entscheiden, ob er das noch striktere 2G+ Modell einsetzen möchte oder nicht. Für Gäste im Außenbereich ist es zwar kein gesetzlich verordnetes Muss, dennoch verlangen auch hier viele Restaurantbetreiber auf Sylt einen 2G-Nachweis, bevor Sie Zutritt gewähren. Denn auch wer außen bewirtet wird, muss eventuell in den Innenbereich zur Toilettenbenutzung beispielsweise. Verordnet ist auch für Gäste, die das Restaurant nur zum Abholen von Speisen betreten der 2G-Status oder das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung. Für die gesamte Mitarbeiterschaft in der Gastronomie gilt mit der neuen Verordnung auf bundesgesetzlicher Ebene die 3G-Regel am Arbeitsplatz.
Magazin: Freizeit
Restaurants auf Sylt während Corona
Der Tourismus und die Gastronomie leiden weiter unter Corona – das gilt auch auf der beliebten deutschen Urlaubsinsel Sylt. Nach einer Reihentestung Anfang November wurde bekannt, dass sich im Sylter Kultrestaurant Sansibar ganze 29 Mitarbeiter mit dem Virus infiziert hatten, trotz vollständiger Impfung. Der Wirt des Sansibar musste seinen Gastronomiebetrieb für zwei Wochen komplett schließen, die infizierten Mitarbeiter sowie weitere Kollegen mussten als Kontaktpersonen in Quarantäne. Das Restaurant ist nur eines von vielen auf Sylt, die seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie eine Berg- und Talfahrt erleben und von den Einschränkungen zur Bekämpfung des Virus betroffen sind. Weil sich die Infektionslage mit dramatisch steigenden 7-Tage-Inzidenzen in ganz Deutschland zuspitzt, gelten auch auf Sylt für die Gastronomie seit Kurzem verschärfte Corona-Regelungen. Wir geben Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick, was es beim Restaurantbesuch auf Sylt derzeit zu beachten gilt.
1. Neue Corona-Regelungen für die Gastronomie ab dem 22. November 2021
2. Sylter Gastronomen bitten ihre Gäste um Mithilfe
Jedes Restaurant auf Sylt muss sein eigenes Hygienekonzept entwickeln und viele Restaurantbesitzer bitten ihre Kunden um Mithilfe bei der Umsetzung. Reservieren Sie nach Möglichkeit einen Tisch vorab in dem Restaurant ihrer Wahl, dass Sie am Abend besuchen möchten. Bei einem spontanen Besuch ist ein Platz nicht immer garantiert, weil wegen Abstand- und Sitzregelungen weniger Gäste als sonst bewirtet werden können. Wenn Sie keinen Platz bekommen, können Sie auch den Außerhaus-Service nutzen, den viele Sylter Restaurants anbieten. Damit der Restaurantbesuch ein sicheres Erlebnis wird, muss auch etwas mehr Zeit für die Anmeldung und Platzierung eingeräumt werden, hierfür sollte jeder Gast aktuell auf Verzögerungen mit Verständnis reagieren. Da die Bestuhlung im Rahmen des Hygienekonzeptes ausgearbeitet wurde, dürfen Gäste keine Tische verrücken und auch Kinder nicht im Restaurant umhergehen. Die Pflicht zur Kontaktdatenverfolgung in Hotels und Restaurants entfällt zwar mit der neuen Verordnung, jeder Gast kann aber freiwillig seine Daten hinterlegen. Es wird außerdem darum gebeten, Orte auf der Insel, wo viel los ist, nach Möglichkeit zu vermeiden. Auch in der Hochsaison gibt es auf Sylt ruhige Ecken, wo entspannte Erholung möglich ist.
3. Neue Regelungen rund um touristische Reisen auf Sylt
Die neue Landesverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein sieht vor, dass bei Dienstleistungen mit Körperkontakt ebenfalls 2G gilt, außer beim Friseur und medizinischen Services wie der Fußpflege. In allen Freizeiteinrichtungen gilt 2G, außer für Bibliotheken und Archive. In Beherbergungsbetrieben kommt es auf den Zweck der Übernachtung an - für Hotelübernachtungen auf Dienstreise gilt 3G, für touristische Übernachtungen grundsätzlich 2G. Ebenso gilt künftig bei touristischem Reiseverkehr die 2G-Regel.
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