Sonnenstudios fallen unter den Bereich „Freizeit- und sonstige Einrichtungen“ in Bezug auf die Corona-Verordnung und der Zutritt ist somit zumindest beschränkt auf Personen mit gültigem 2G-Nachweis (geimpft oder genesen). In manchen Bundesländern wie Bayern beispielsweise gilt für sämtliche Freizeiteinrichtungen sogar die 2G-Plus-Regel, dort haben also zu Sonnenstudios momentan nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem negativen Coronatest Zutritt. Möglich sind unter 2G-Plus Selbsttests vor Ort unter Aufsicht, Schnelltests und PCR-Tests. Diese zusätzlich verschärfte Regelung wird in Bayern durch die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab 24. November 2021 in Kraft tritt, festgelegt. Ausgenommen sind von dieser Regelung nur Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. In diesem Fall kann man mit Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses sowie eines gültigen, negativen PCR-Testnachweises Zutritt zu Freizeiteinrichtungen wie Solarien erhalten. Aber Achtung: In Landkreisen, die als Hotspots ausgerufen sind, weil ihre 7-Tage-Inzidenz bei über 1000 liegt, müssen Solarien und andere Freizeiteinrichtungen wie Hotels, Gastronomie und Sport- und Kulturgebäude vorübergehend komplett geschlossen werden. Eine detaillierte Darstellung der Covid-19-Inzidenzen in Deutschland nach Landkreis und Bundesland finden Sie online auf dem Covid-19-Dashboard des Robert-Koch-Institutes (RKI). Die 2G oder 2G-Plus Regeln gelten auch für Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, wie Friseur und Kosmetikstudios. Für Friseure gibt es in einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg jedoch Ausnahmen, diese dürfen auch in Hotspots mit Inzidenzen über 1000 geöffnet bleiben. Schulen und Kitas bleiben auch geöffnet in Hotspot Landkreisen, der Handel ebenso - dort gilt dann aber die verschärfte Beschränkung: Eine Person pro 20 Quadratmeter Ladenfläche. Erst wenn ein Hotspot Landkreis mindestens fünf Tage lang bei einer maximalen 7-Tage-Inzidenz von 1000 liegt wird wieder gelockert.
Magazin: Freizeit
Sonnenstudio zu Corona
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie ändern sich die Regeln und Beschränkungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens häufig und unterscheiden sich manchmal je nach Inzidenz und Bundesland. Hiervon ist auch der Besuch im Sonnenstudio betroffen, im Zuge der Maßnahmen im Kampf gegen Corona waren die Sonnenstudios sogar für einige Zeit im ersten Lockdown ganz geschlossen, und sind es nun ab November 2021 teilweise in Hotspot Regionen auch wieder. Weil vor allem kleinere Betriebe wie zum Beispiel Solarien nicht immer direkt in den sich häufig ändernden Maßnahmen-Übersichten erwähnt werden, ist nicht immer eindeutig klar, welche Regelungen in diesem Geschäftszweig aktuell gelten. Wegen der sehr ernsten epidemischen Lage in Deutschland gelten in allen Bundesländern seit Kurzem verschärfte Beschränkungen für Ungeimpfte, auch was den Zugang zur Sonnenbank angeht. Wir erläutern in diesem Beitrag, welche Regeln für den Besuch im Solarium während Corona gelten und was Sie beachten sollten.
1. Die 2G-Regel oder 2G-Plus-Regel gilt auch für Sonnenstudios
2. Die 3G-Regel für Beschäftigte und Corona-Hygieneregeln im Solarium
Für die Kunden gilt zwar 2G oder 2G-Plus, für Beschäftigte in Solarien hingegen weiterhin die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Dies bedeutet, dass Angestellte und im Betrieb tätige Besitzer, die weder geimpft noch genesen sind, nun entweder einen gültigen negativen Corona-PCR-Test (gültig für 48 Stunden) vorweisen oder jeden Tag ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens zwei Schnelltests pro Woche kostenfrei für jeden Mitarbeiter bereitzustellen. Abgesehen von diesen zwei Tests pro Woche gilt, dass es die Pflicht des Arbeitnehmers ist, den Test zu besorgen. Hierfür kann der Beschäftigte auch auf die mittlerweile wieder kostenlosen Bürgertests zurückgreifen.
Außerdem gelten für den Besuch auf der Sonnenbank während Corona bestimmte verbindliche Hygiene- und Verhaltensregeln, die jeder Kunde beachten muss. Ziel dieser Regeln ist es, Infektionsketten zu unterbrechen und so die eigene Gesundheit sowie die der Beschäftigten und anderen Kunden zu schützen. Zu den wichtigsten Regeln zählt, dass Sie das Solarium nicht betreten, wenn Sie selbst oder eine ihrer Kontaktpersonen unter Covid-19-typischen Symptomen leiden oder gar unter Quarantäne gestellt sind. Zu den typischen Symptomen, der durch das Coronavirus ausgelösten Erkrankung Covid-19, zählen unter anderem Fieber, Husten, Atemnot sowie Geschmacks- und Geruchsstörungen. Beachten Sie zu jeder Zeit die Husten-Nies-Etikette während Corona, niesen und husten Sie also in Ihre Armbeuge oder in ein Einmaltaschentuch, nicht in ihre Hand. Die meisten Solarien dürfen aktuell nur mit einer adäquaten Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden, also einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN 95 oder N 95), welche lediglich in der geschlossenen Kabine abgenommen werden darf, nicht aber in anderen Bereichen des Sonnenstudios. Des Weiteren gilt es, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Kunden und den Mitarbeitern im Solarium einzuhalten und sich die Hände zu desinfizieren. Im Eingangsbereich von Solarien finden Sie normalerweise Desinfektionsspender, die Sie schon beim Betreten der Räumlichkeiten nutzen sollten.
3. Solarien (während der Pandemie) lieber ganz meiden?
Auch wenn viele Sonnenstudios nach coronabedingten Schließungen unter strengen Infektionsschutzauflagen wieder geöffnet sind, sollte die Nutzung von Sonnenbänken gut überlegt sein. Experten warnen seit Längerem vor der hohen UV-Strahlungsintensität in Solarien, welche nachweislich das Hautkrebsrisiko erhöht. Zudem schwächen UV-Strahlen das Immunsystem und könnten so ein zusätzliches Gesundheitsrisiko in Zeiten der Covid-19-Pandemie darstellen. Nach einer Bestrahlung mit ultraviolettem Licht werden in der Haut zahlreiche Reaktionen ausgelöst, die zu einer Schwächung des Immunsystems führen. An diesem Vorgang sind verschiedene Zelltypen der Haut und der Immunabwehr sowie eine Vielzahl zelleigener Botenstoffe in komplizierter Wechselwirkung beteiligt. Spürbar wird ein geschwächtes Immunsystem zum Beispiel durch das Auftreten von Lippenherpesbläschen oder dadurch, dass sich eine bereits vorhandene Erkältung nach einem Sonnenbad oder Solarienbesuch verschlechtert. Es ist ebenfalls wissenschaftlich belegt, dass sich der Verlauf einer Lungentuberkulose durch UV-Strahlung signifikant verschlechtert. Experten gehen davon aus, dass die Abwehr von Erregern wie Viren, Bakterien und Pilzen deutlich herabgesetzt ist und aufgrund vermehrter UV-Exposition auch parasitäre Erkrankungen wie Bilharziose oder Malaria schwerer verlaufen. Vor allem in Zeiten der Corona-Pandemie, in der wir der ständigen Gefahr einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus ausgesetzt sind, ist es wichtig, darauf zu achten, dass unsere körpereigene Immunabwehr bestmöglich funktioniert und nicht eventuell durch Solarienbesuche geschwächt wird. Die vorübergehenden Schließungen könnten vielen Nutzern von Sonnenbänken gezeigt haben, dass es auch ohne künstliche Sonne geht.
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