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Weihnachtsmärkte zu Corona

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Weihnachtsmärkte zu Corona


Die vierte Corona-Welle hat Deutschland mit Rekordzahlen bei den Neuinfektionen und Hospitalisierungen fest im Griff – und das in der Vorweihnachtszeit 2021. Schon im letzten Jahr wurde die Weihnachtsfreude durch einen Lockdown und die Schließung der meisten Weihnachtsmärkte sehr getrübt, dieses Jahr hatten sich so viele Deutsche auf eine besinnliche Weihnachtszeit mit Glühwein und gemütlichem Bummeln auf dem Weihnachtsmarkt gefreut. Der weihnachtliche Budenzauber startete dieses Jahr vielerorts schon im November und ein Großteil der Deutschen hatte laut Umfragen vor, ganz bestimmt einen Weihnachtsmarkt zu besuchen. Doch trotz guter Vorbereitung und Planung von Hygienekonzepten mussten kurz nach oder vor Start auch wieder 2021 an vielen Orten die Weihnachtsmärkte abgesagt werden, aufgrund des ausufernden Pandemiegeschehens. In Bayern und Sachsen haben die Landesregierungen wegen drohender Überlastung der Kliniken durch die Coronavirus-Pandemie Ende November flächendeckend alle Weihnachtsmärkte in den beiden Bundesländern untersagt. In anderen Teilen Deutschlands wurde von Stadt zu Stadt entschieden, ob die jeweiligen Märkte unter strengen Hygienevorschriften öffnen dürfen oder nicht. Wir haben einen Überblick über die bekanntesten Weihnachtsmärkte und deren Regelungen für Sie verfasst.

1. Viele Weihnachtsmärkte wurden abgesagt, einige sind mit strengen Einschränkungen geöffnet


In ganz Deutschland bangten viele Händler um ihr Weihnachtsgeschäft und Ende November entschieden sich tatsächliche viele Kommunen für das erneute Absagen ihrer Weihnachtsmärkte. Der älteste Weihnachtsmarkt Deutschlands, der Striezelmarkt in Dresden, wurde im Zuge der neuen, verschärften Corona-Schutzverordnung abgesagt, wie alle Märkte in Sachsen. Die bayerische Schließung aller Weihnachtsmärkte traf viele kleinere Veranstaltungen wie auch die großen, weitreichend bekannten Märkte wie zum Beispiel den beliebten Nürnberger Christkindlesmarkt und den Münchner Christkindlmarkt. In Baden-Württemberg ist am 24. November die neue Corona-Verordnung mit Alarmstufen-System in Kraft getreten, hier finden einige Märkte unter strengen 2G-Plus Auflagen statt, andere nicht. 2G-Plus bedeutet, der Zugang ist nur Geimpften oder Genesenen erlaubt, die zusätzlich einen aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Die Stadt Pforzheim hat ihren Weihnachtsmarkt aufgrund dieser Verschärfung abgesagt, da es keine umzäunten Bereiche gibt und somit die Zugangsbeschränkung nicht hinreichend kontrolliert werden kann. In Stuttgart wurde dieselbe Entscheidung getroffen, aus Sorge vor einem enormen Besucherandrang und einer damit einhergehenden Unkontrollierbarkeit der 2G-Plus-Maßnahmen. Die Stadt Heilbronn begründete ihre Weihnachtsmarkt-Absage mit der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen nach Abwägen der Gesamtsituation. Auch der berühmte Barock-Weihnachtsmarkt in Ludwigsburg wurde wegen der pandemischen Lage abgesagt. Der Freiburger Weihnachtsmarkt musste nach kurzer Öffnung ebenso wieder schließen, und wie in anderen Regionen auch entstand einiger Unmut über die Kurzfristigkeit der Veröffentlichung neuer Corona-Regeln vonseiten der Landesregierung.

Der Christkindlesmarkt in Baden-Baden findet unter den aktuellen 2G-Plus-Regelungen statt, zusätzlich zu einem gültigen Impf- beziehungsweise Genesenennachweis mit QR-Code benötigen Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen negativen Coronatest. Die gelben Impfbücher ermöglichen keinen Einlass, da sie nicht scanbar sind. Außerdem gilt nach Angaben der Stadt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Christkindlesmarkt, auch unter freiem Himmel, da der Mindestabstand vermutlich nicht immer problemlos eingehalten werden kann. Der große Christkindlesmarkt in Karlsruhe findet ebenfalls unter 2G-Plus mit Maskenpflicht statt und ist auf drei Plätze verteilt. Auch die Stadt Schwäbisch Hall veranstaltet ihren Markt mit 2G-Plus und hat zusätzlich die Besucherzahl auf 300 Personen eingeschränkt. In Baden-Württemberg hat auch der Ulmer Weihnachtsmarkt seine Pforten geöffnet, unter strenger Einhaltung der 2G-Plus-Regeln und zusätzlicher Vorkehrungen zur Minimierung des Infektionsrisikos mit dem SARS-CoV-2-Virus. Wer den Ulmer Markt besuchen möchte, muss nicht nur seinen Impf- oder Genesenennachweis und einen tagesaktuellen Antigen- oder PCR-Coronatest bereithalten, sondern sich zuvor auch digital mit der Corona-Warn-App, der Luca-App oder mit einem Formular registrieren.

2. Welche Corona-Maßnahmen gibt es auf Weihnachtsmärkten und wie werden Sie kontrolliert?


Ob der Zutritt zum diesjährigen Weihnachtsmarkt mit 2G oder 2G-Plus Nachweis möglich ist, entscheidet sich bei den, trotz drastischem Pandemiegeschehen, geöffneten Veranstaltungen je nach Bundesland. Für den Betrieb der geöffneten Weihnachtsmärkte sind detaillierte Hygienekonzepte und deren strenge Einhaltung die wichtigste Voraussetzung. Viele Kommunen dehnen ihre Märkte auf größere Flächen aus, vergrößern auch den Abstand zwischen den Ständen und erlauben nur eine reduzierte Anzahl von Buden. Zu vielen Hygienekonzepten gehört die Aufteilung der Märkte in Bereiche zum Bummeln und in extra Bereiche zum Verweilen. Um für die genaue Einhaltung der Zugangsbeschränkungen die Personalausweise und Impf-, Genesenen- sowie Testnachweise aller Besucher auf den Weihnachtsmärkten kontrollieren zu können, errichten viele Veranstalter Zäune rund um die Gelände, auf denen diese stattfinden. Diese dienen ebenfalls dazu, den Einlass in Stoßzeiten, wenn nötig, begrenzen zu können. Auch der bekannte Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz wurde deswegen eingezäunt und es wurden fünf Ein- und Ausgänge für den Markt geschaffen. Der Schaustellerverband bemüht sich mithilfe des Zaunes die 2G-Regel umzusetzen, die laut Senatsbeschluss generell für alle Berliner Weihnachtsmärkte gelten soll. Zutritt erhalten ab sofort nur noch Besucherinnen und Besucher mit Impfnachweis und Personalausweis. Zuvor war der Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz offen zugänglich und lediglich das Tragen einer Schutzmaske verpflichtend. In der Stadt Magdeburg ist das Umzäunen aller Weihnachtsmarktstände nicht möglich, es wird stattdessen ein Bändchen-System zur Kontrolle der 2G-Regelung eingesetzt. Jede Person kann mit entsprechendem 2G-Nachweis ein Bändchen erhalten, welches zum Aufenthalt auf dem Weihnachtsmarkt berechtigt. Die Bändchen werden auf dem Weihnachtsmarkt oder in den Innenstadtgeschäften vergeben, und es genügt dann in anderen Geschäften oder an den Buden, das Bändchen an diesem Tag vorzuzeigen, um bedient zu werden. Auch im Nordrhein-Westfälischen Radevormwald wurde die 2G-Regel mithilfe eines Bändchen-Systems kontrolliert. Vor dem Besuch des Weihnachtsmarktes mussten sich alle Personen bei der Stadtverwaltung gegen Vorzeigen von Impfzertifikat oder Genesenennachweis und Personalausweis ein Weihnachtsmarkt-Bändchen abholen. Das Konzept funktioniert gut und die meisten Besucherinnen und Besucher wiesen sich durch freiwilliges Vorzeigen ihrer Bändchen an den Buden aus.

Wir hoffen, Ihnen helfen diese Informationen weiter in Bezug auf Ihren Besuch eines Weihnachtsmarktes in der diesjährigen Vorweihnachtszeit, die ja nun doch wieder unter dem Zeichen der Coronavirus-Pandemie steht. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch am besten online auf der Veranstaltungsseite des jeweiligen Marktes, denn die Vorgaben können sich je nach Region verschärfen, wenn dortige Corona-Warn- oder -Alarmstufen überschritten werden.

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