Nachdem die grundsätzliche Reisewarnung für nicht notwendige touristische Reisen aufgehoben wurde, gilt nun lediglich eine Reisewarnung für Länder, die die Bundesregierung zum Reisezeitpunkt als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet einstuft. Die aktuellen Einstufungen für jedes Land finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Die aktuellen Einreisebestimmungen und Quarantäneregeln können sich kurzfristig ändern und unterscheiden sich je nach Reiseziel. Verbindliche Informationen was für Ihr Reiseland gilt, erfahren Sie auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes. Da derzeit für die meisten Länder ein negativer Corona-Test zur Einreise benötigt wird, haben fast alle deutschen Flughäfen Covid-19 Test-Stationen eingerichtet, an denen Passagiere sich testen lassen können. Wer sichergehen möchte und sich lieber schon zu Hause testet, der kann sich bei https://www.covidtestonline.de/ ganz unkompliziert ein Schnelltest-Kit bestellen und nach negativem Testergebnis ein anerkanntes Zertifikat erhalten. Dieses ist für Flugreisen ins außereuropäische Ausland jedoch teilweise nicht ausreichend, da manche Länder einen PCR-Test verlangen. Für einen PCR-Test erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Hausarzt und planen genügend Zeit ein, da das Testergebnis je nach Auslastung der Labore bis zu 24 h dauern kann.
Magazin: Fliegen
Flugreisen während Corona
Die Corona-Pandemie hat die Reisewelt auf den Kopf gestellt und touristische Flugreisen für einige Zeit sogar unmöglich gemacht. Inzwischen hat sich die epidemiologische Lage in Europa jedoch, vor allem durch die voranschreitenden Impfungen, erheblich verbessert und der Flugverkehr erholt sich langsam. Auch Fernreisen nehmen wieder deutlich zu, und immer mehr Flugzeuge heben ab in Richtung beliebter Urlaubsziele. Wir haben hier zusammengefasst, was es nun vor, während und nach einer Flugreise in Zusammenhang mit Corona zu beachten gilt.
1. Vor dem Flug: Corona-Bestimmungen für das Zielland prüfen
2. Flugreisen innerhalb der Europäischen Union
Die Einführung des Digital COVID-Certificates (DCC) zum 01. Juli 2021 erleichtert das Reisen innerhalb der EU. Das in der gesamten EU anerkannte Zertifikat ist ein digitaler Nachweis dafür, dass man entweder vollständig gegen Covid-19 geimpft wurde, von Corona genesen ist oder negativ getestet wurde. Vollständig geimpfte sowie genesene Personen sind dann auch auf Flugreisen innerhalb der EU von der Testpflicht und von Quarantänemaßnahmen befreit. Hat man keine Impfung oder Genesung vorzuweisen, aber ein negatives Testergebnis im Format des DCC, kann man von Quarantäneanforderungen befreit sein, außer man kommt aus einem Gebiet, in dem das Virus stark verbreitet ist. Die Mitgliedsstaaten haben eine einheitliche Gültigkeitsdauer für Tests beschlossen: 48 Stunden für Antigen-Schnelltests und 72 Stunden für PCR-Tests. Auch bei der Wahl des Covid-19-Tests gilt es, verbindliche Informationen für Ihr jeweiliges Reiseziel auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amtes einzuholen.
3. Zeitplanung und Corona-Regeln auf dem Flughafen
Auf allen deutschen Flughäfen gilt derzeit die Maskenpflicht. Empfohlen werden die Schutzmasken vom Typ FFP2, doch auch OP-Masken sowie Masken mit dem Standard KN95/N95 ohne Ausatemventil sind zulässig. Gesichtsvisiere, einfache Mund-Nase-Bedeckungen wie Schals, Stoffmasken und Ähnliches sind nicht erlaubt. Außerdem sind in allen Flughafenbereichen die üblichen Corona-Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen zu beachten. Wegen der aktuell geltenden Corona-Regeln kann der Check-in, die Sicherheitskontrolle und auch das Boarding mehr Zeit in Anspruch nehmen als bei Flugreisen vor der Pandemie. Es muss daher vor dem Abflug deutlich mehr Zeit eingeplant werden und die Anzeigetafeln für aktuelle Flug- und Terminaländerungen sollten im Auge behalten werden, für den Fall, dass es Verzögerungen gibt. Viele Fluggesellschaften bieten einen digitalen, kontaktfreien Check-in sowie eine kontaktfreie Gepäckabgabe am Automaten an, um das Fliegen in Corona Zeiten noch sicherer zu gestalten. Um die Wartezeit an der Sicherheitskontrolle und beim Boarding zu verkürzen, schränken vereinzelte Behörden und Flughäfen derzeit die Mitnahme von Handgepäckstücken ein – Details hierzu findet man auf der Webseite des jeweiligen Flughafens. Normalerweise wird man auch bereits vor der Abreise von seiner Fluggesellschaft auf reduziertes Handgepäck und etwaige andere Beschränkungen hingewiesen.
4. Beim Boarding und an Bord des Flugzeuges
Auch während des Boardings im Flugzeug und beim Aussteigen gilt zurzeit auf allen Flügen von und nach Deutschland die Maskenpflicht für alle Passagiere ab sechs Jahren. Bei den meisten Airlines passiert das Boarding in kleinen Gruppen, um Kontakte zu minimieren, und auf einigen Flughäfen sorgen automatische Boarding Gates gar für ein kontaktloses Besteigen der Flugzeuge. Alle Airlines geben an, Ihre Kabinen intensiv zu reinigen und zu desinfizieren, um die Infektionsgefahr an Bord möglichst klein zu halten. Außerdem werden sogenannte Hepa-Filter, also Schwebstofffilter, zur Luftreinigung eingesetzt, die auch Aerosole aus der Luft nehmen. Die Frischluftversorgung an Bord tauscht die komplette Kabinenluft innerhalb von drei Minuten aus und soll so zusätzlich vor Infektionen schützen. Ihre Schutzmasken dürfen die Passagiere lediglich zum Essen und Trinken an Bord kurzzeitig abnehmen. Unser Tipp daher für Langstreckenflüge: Immer mehrere Schutzmasken zum Wechseln mit an Bord nehmen. Bei einigen Airlines wurde zur Risikominimierung die Bordverpflegung reduziert, und auf Kurzstrecken kann es sein, dass kein Getränkeservice angeboten wird. Auch hier sollte man also im Voraus Informationen einholen, um gegebenenfalls eigene Verpflegung mit ins Flugzeug nehmen zu können.
5. Rückreise-Bestimmungen nach Deutschland
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 01. August 2021 bei der Einreise nach Deutschland eine grundsätzliche Verpflichtung zum Mitführen eines Covid-19-Nachweises besteht. Diese gilt für alle Personen ab zwölf Jahren, die dann über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen müssen. Reist man aktuell aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland ein, muss man immer einen Testnachweis vorlegen, auch wenn man bereits geimpft oder genesen ist. Weiterhin geltend bei der Einreise aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten ist die Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung sowie die Quarantänepflicht. Der Deutschen liebste Urlaubsinsel Mallorca beispielsweise gilt derzeit, wie ganz Spanien, als Hochrisiko-Gebiet. Für Reise-Rückkehrer gilt daher eine 10-tägige Quarantäne-Pflicht, von der man sich erst nach fünf Tagen frei testen kann. Weil es als ein Hochrisikogebiet mit hoher Inzidenz (aber nicht als Virusvariantengebiet) eingestuft ist, sind vollständig Geimpfte und Genesene von der Test- und Quarantäne-Pflicht ausgenommen.
Wir empfehlen in jedem Fall, dass Sie sich vor Beginn Ihrer Flugreise mithilfe der Webseite des Robert Koch-Instituts über die aktuell ausgewiesenen Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Gebiete mit nachgewiesenen Virusmutationen informieren, im Hinblick auf Ihr Reiseziel.
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