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Corona-Reisen ohne Impfung

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Corona-Reisen ohne Impfung


Aufgrund der Corona-Pandemie kam der Tourismus weltweit zum Erliegen und das zuvor als so selbstverständlich empfundene Privileg, auf Reisen zu gehen, wurde für einige Monate ganz unmöglich. Die epidemiologische Lage in Europa hat sich inzwischen erheblich verbessert, vor allem durch die vier in der EU zugelassenen Impfstoffe, die eine steigende Zahl von geimpften Menschen vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus schützen. Dadurch ist das Reisen in viele Länder und Regionen wieder möglich und die Reiseindustrie erholt sich langsam. Auch ohne gegen Covid-19 geimpft zu sein, kann man derzeit noch in alle Länder der Welt einreisen. Was Reisende ohne Impfung beachten sollten und wie sich die Einreise in die meisten Länder für Ungeimpfte gestaltet, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

1. Einreisebestimmungen ins Zielgebiet beachten


Für die meisten Länder benötigen Ungeimpfte derzeit einen negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden bei Einreise sein darf und in englischer Sprache ausgestellt sein muss. In manchen Ländern genügt auch ein negatives Testergebnis, welches maximal 72 Stunden alt sein darf zur Einreise. Diese Regelungen können sich fortlaufend ändern, daher empfehlen wir, dass Sie sich vor Abreise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über die aktuellen Regelungen für ihr geplantes Reiseziel informieren. Das Auswärtige Amt hält aktuell verbindliche Informationen zu allen Ländern auf der Welt für Sie bereit.

Wenn Sie eine Reise innerhalb der Europäischen Union planen, erleichtert das Einholen eines digitalen Covid-Zertifikates (DCC) seit 01. Juli 2021 Ihre Reise erheblich. Das Zertifikat wird für alle EU Bürger kostenlos ausgestellt und zeigt entweder, dass Sie geimpft sind, von Covid-19 genesen sind oder negativ getestet wurden. Das DCC wird in einer Landessprache sowie auf Englisch ausgestellt und beinhaltet einen QR-Code, der entweder elektronisch oder in gedruckter Form vorgezeigt werden kann. Es wird von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein anerkannt. Wenn Sie zwar ungeimpft sind, aber genesen von einer Covid-19 Erkrankung, sind sie mit dem digitalen Covid-Zertifikat als Genesenennachweis ebenso wie Geimpfte von der Quarantänepflicht befreit, außer Sie kommen aus einem Virusvariantengebiet. Als Genesen gelten Personen, die einen positiven PCR-Test vorweisen können, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt und die keine einschlägigen Symptome aufweisen. Reisende ohne Impfung und ohne Genesenennachweis brauchen grundsätzlich einen Testnachweis zur Grenzüberschreitung in der EU: PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigentests nicht älter als 48 Stunden, bei Einreise aus einem Virusvariantengebieten nicht älter als 24 Stunden sein.

Die offizielle Webseite des Auswärtigen Amtes gibt auch verbindliche Informationen darüber, welche Art von Test für die Einreise in ein bestimmtes Land zugelassen ist. Wenn für Ihr Zielgebiet ein Schnelltest ausreicht, können Sie sich beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ ganz unkompliziert ein Schnelltest-Kit nach Hause bestellen und nach negativem Testergebnis ein Zertifikat erhalten. Für Reisen ins außereuropäische Ausland ist dies jedoch oft nicht ausreichend, da viele Länder einen PCR-Test verlangen.

2. Reiseplanung und Buchung


Bei der Buchung der Reise gilt es unvorhergesehene Entwicklungen im Infektionsgeschehen mit einzukalkulieren, da sich die Infektionslage in einer Region auch sehr schnell ändern kann, zum Beispiel durch ein Superspreader Event. Wir empfehlen daher auf umbuchbare, flexible Tarife bei der Reservation von Unterkunft und Beförderungsmitteln zurückzugreifen und die Stornierungsbedingungen der infrage kommenden Angebote genau zu beachten. Vor Reiseantritt ist es außerdem wichtig, sich Flugverbindungen und Beförderungsbedingungen vom Beförderungsunternehmen rückbestätigen zu lassen, da es immer wieder zu kurzfristigen Änderungen kommt. Unbedingt notwendig ist auch eine gültige Reisekrankenversicherung. Prüfen Sie den Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes und erweitern sie diesen gegebenenfalls rechtzeitig vor Abreise. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit in der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist es außerdem ratsam, sich auf einen verlängerten Aufenthalt im Ausland oder eine Quarantäne vorzubereiten und, falls benötigt, einen Vorrat an Medikamenten mitzunehmen.

3. Anweisungen für einen sicheren Aufenthalt im Urlaubsland


Für ein sicheres Reisen und einen unbeschwerten Aufenthalt im Ausland ist es wichtig, die Präventionsmaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen und Desinfektion, den 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen sowie die Nies- und Hustenetikette weiterhin zu beachten, um eine Infektion mit dem Coronavirus unbedingt zu vermeiden. Für den Fall dass Sie oder Mitreisende Erkrankungssymptome haben, sollten Sie auch im Ausland telefonisch einen Arzt oder eine Klinik kontaktieren und sich, bis Sie Gewissheit durch einen Test haben, vorerst isolieren. Bei der Kontaktaufnahme mit einer medizinischen Einrichtung und dem weiteren Vorgehen können Ihnen auch Reisebegleiter, Ihre Unterkunft oder das Reiseunternehmen behilflich sein. Wenn durch einen Test dann eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes über die zu ergreifenden Maßnahmen. Auch für Reisende kann dann, wie in Deutschland auch beispielsweise eine Quarantäne angeordnet werden, und die Rückreise ist während dieser Zeit in der Regel nicht möglich. Im Einzelfall kann auch die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäne Einrichtung anstatt im eigenen Hotelzimmer von den Behörden vor Ort beschlossen werden, und diesen Weisungen muss Folge geleistet werden. Wir empfehlen allen Reisenden, die Reise- und Sicherheitshinweise für das jeweilige Land zu beachten und sich immer informiert zu halten, zum Beispiel über die Sicher-Reisen-App. Empfehlenswert für Reisende innerhalb der EU ist auch die Corona-Warn-App, die Informationen mit anderen Warn-Apps einiger europäischer Länder austauschen kann und so über Risikobegegnungen informiert.

4. Geplante 3G-Regeln beachten


Für Reisen innerhalb Deutschlands sind ab dem 23. August 2021 auch die sogenannten 3G-Regeln für Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und auch für die Innengastronomie zu beachten. Dies bedeutet, dass beim Einchecken in eine Unterkunft sowie beim Besuch der Innenräume eines Restaurants künftig ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden muss, alternativ kann auch ein negativer Corona-Test gezeigt werden. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sollen dann für die Dauer des Aufenthalts zweimal pro Woche getestet werden. Ähnliche Regelungen sind auch in anderen Ländern denkbar bzw. bereits geltend, hierauf sollte man beim Reisen ohne Impfung besonders achten und sich vor Abreise informieren. Auch die noch kostenlosen Corona-Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 für Ungeimpfte nicht mehr gebührenfrei angeboten. Beim Reisen ohne Impfung müssen also auch Testkosten ins Urlaubsbudget mit einberechnet werden.

5. Die Rückreise nach Deutschland


Ab dem 1. August 2021 gilt für die Einreise, also auch Rückreise nach Deutschland, die sogenannte Nachweispflicht. Dies bedeutet, dass alle Menschen ab zwölf Jahren bei ihrer Einreise, egal aus welchem Land, nachweisen müssen, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Hier sind PCR- als auch Schnelltests erlaubt, das Ergebnis des PCR-Tests darf nicht älter als 72 Stunden, das des Schnelltests maximal 48 Stunden alt sein. Eine digitale Einreiseanmeldung wird nur benötigt, wenn die Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet stattfindet. Diese ist dann verpflichtend, kann aber auch noch bis zu 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Ein Hochrisikogebiet bedeutet, vor touristischen Reisen wird gewarnt und Einreisende ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen in Quarantäne. Ein Virusvariantengebiet ist ein Risikogebiet, in dem eine neue Variante des SARS-CoV-2 Virus verbreitet auftritt. Nach der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet müssen alle Reisenden zunächst in Quarantäne – auch Geimpfte und Genesene. Welche Regeln zutreffen und welche Länder derzeit als Risikogebiete eingestuft werden, darüber wird aktuell und verbindlich auf der Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI) informiert.

Wenn Sie ohne vollständige Impfung aus einem Hochrisikogebiet einreisen, müssen Sie sich trotz negativen Testnachweises für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung mit einem PCR-Test ist nach frühestens fünf Tagen möglich. Kinder unter zwölf Jahren müssen sich nicht frei testen, für Sie endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet muss jeder, auch geimpfte Personen, ein negatives Testergebnis vorlegen und sich zusätzlich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Ein Freitesten ist in diesem Fall nicht möglich.

Bei Reisenden, deren Covid-19-Testergebnis positiv ausfällt, ist die Rückreise nach Hause nur im eigenen Fahrzeug möglich. Zu Hause angekommen muss dann sofort eine Quarantäne begonnen werden. Personen, die mit im selben Fahrzeug reisen, gelten als Kontaktpersonen und müssen sich ebenfalls in Quarantäne begeben, unabhängig davon, ob ihr Test positiv oder negativ ist. Wer hingegen mit dem Bus, der Bahn oder dem Flugzeug einreisen wollte, kann laut Einreiseverordnung nicht transportiert werden, es gilt ein Beförderungsverbot. Da eine Rückreise in diesem Fall erst einmal nicht möglich ist, muss dann je nach geltenden Vorschriften im Ausland in Quarantäne gegangen werden. Es wird dringend geraten, sich an die vor Ort geltenden Regeln zu halten, denn wer gegen Quarantäne-Pflichten verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Wer sich bei der Einreise nach Deutschland nicht an die generelle Nachweispflicht hält, also keinen gültigen Testnachweis, Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen kann, den können die Behörden laut dem Infektionsschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belangen.

6. Ein Ausblick zum Reisen ohne Impfung


Vorteile für Geimpfte gibt es im Alltag in vielen Ländern bereits, und auch Deutschland zieht mit der 3G-Regel nach. Geimpfte haben es wesentlich einfacher, einmal den Impfnachweis in der Tasche braucht dieser nur vorgezeigt werden, und es sind bis auf wenige Ausnahmen keine Testungen mehr nötig. Das spart Zeit und Geld. Viele Menschen fragen sich nun, ob das Reisen ohne Impfung möglich bleibt und wo zukünftig vielleicht ein Corona-Impfnachweis zur Pflicht wird? Es gibt bereits einige internationale Indikatoren, dass dies durchaus der Fall sein könnte. In Kanada beispielsweise hat die Regierung beschlossen, dass sowohl Mitarbeiter als auch Passagiere von in Kanada aktiven Flug- und Zuggesellschaften sowie Kreuzfahrtreedereien bis Ende Oktober 2021 vollständig geimpft sein müssen. Ein weiteres Beispiel ist Malta, die bei Urlaubern beliebte Inselgruppe im Mittelmeer hat eine 14-tägige Quarantänepflicht für alle Einreisenden ohne vollständige Impfung erlassen, unabhängig von Testergebnis oder Genesenennachweis. Wer also ohne Quarantänepflicht nach Malta einreisen möchte, muss mit einem von der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Vakzin vollständig geimpft sein und dies mithilfe des digitalen Covid-Zertifikates (DCC) nachweisen können.

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