Durch eine voranschreitende Globalisierung sind Unternehmen darauf angewiesen, für ihre Mitarbeiter beruflich bedingte Auslandsreisen oder gar längerfristige Entsendungen zu organisieren. Hierbei kommt der Pflicht des Arbeitgebers, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung potenzielle Risiken für die Mitarbeitenden zu erkennen und diesen durch entsprechende Maßnahmen vorzubeugen, seit Ausbruch der SARS-CoV-2 Pandemie eine noch stärkere Bedeutung zu. Die Infektionsgefahr auf der Reise und im Zielgebiet ist ein Aspekt, es müssen aber auch die möglichen Folgen regionaler Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung berücksichtigt werden. Die weltweite Ausbreitung und das wiederholte Aufbranden neuer Infektionswellen trotz fortschreitender Impfungen führen in vielen Ländern zu erneuten drastischen Einschränkungen im Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wie zum Beispiel Ausgangssperren, einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung vor Ort sowie Beschränkungen bei den medizinischen Evakuierungsmöglichkeiten. Das Infektionsgeschehen einer bestimmten Region ist schwer vorherzusagen und daraus resultierende Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise sehr schnell und mit sofortiger Wirkung. Die Risiken für Mitarbeiter auf Geschäftsreisen sind daher durch Corona maßgeblich gestiegen und es ist wichtig für Unternehmen, präventiv zu denken und zu handeln.
So ist es zum Beispiel unbedingt ratsam für Unternehmen, jeden Beschäftigten vor Antritt der Geschäftsreise über die Hygieneregelungen und Schutzmaßnahmen bei Auslandsreisen aufzuklären und sich hierzu von Fachmedizinern beraten zu lassen. Die speziellen Ein- bzw. Ausreiseregeln und Quarantänevorschriften sowie zum Beispiel eine Corona-Testung am Zielflughafen müssen mit in die Reiseplanung integriert werden. Außerdem muss geschaut werden, ob der Dienstreisende in der Zielregion eventuell eine Arbeitgeberbestätigung zur Vorlage beim Beherbergungsbetrieb als Nachweis des beruflichen Aufwands für die entgeltliche Übernachtung benötigt. Des Weiteren ist es empfehlenswert, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass der oder die Beschäftigte einen medizinisch betreuten Rücktransport von der dienstlichen Reise benötigt.