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Nachweis für eine Geschäftsreise zu Corona

covidtestonline.de Magazin: Reisen

Nachweis für eine Geschäftsreise zu Corona


Wer in Zeiten der Coronavirus-Pandemie geschäftlich reist, muss einiges beachten. Denn auch Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands sind mit einigen Schwierigkeiten sowie einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden. Auf der einen Seite können praktische Probleme bei der Durchführung, wie zum Beispiel eingeschränkte Flugpläne und teilweise geschlossene Hotels das Reisen erschweren. Auf der anderen Seite gibt es sich häufig ändernde Beschränkungen und Nachweispflichten im Zusammenhang mit Corona, oft unterscheiden sich diese je nach Bundesland und ändern sich kurzfristig. Momentan gibt es in sehr vielen Regionen Deutschlands stark erhöhte 7-Tage-Inzidenzwerte, die Infektionszahlen steigen massiv an. Aufgrund der dramatischen Lage werden im ganzen Land die Corona-Bestimmungen wieder verschärft. Wir haben einige aktuelle Informationen zu 2G- oder 2G-plus-Regeln in deutschen Hotels zusammengefasst und erläutern, warum Sie einen Nachweis über ihre Geschäftsreise für das Hotel und darüber hinaus mitführen sollten.

1. Aus diesen Gründen benötigen Sie einen Nachweis für Ihre Geschäftsreise


Seit 24. November 2021 gilt aufgrund der ernsten Corona-Infektionslage in allen Bundesländern die 2G oder 2G+ Regel in Hotels und es sind keine touristischen Hotelübernachtungen für Ungeimpfte mehr möglich. In ein paar wenigen Bundesländern gibt es Ausnahmen für Geschäftsreisende, hier gilt dann 3G unter Nachweis eines aktuellen, negativen PCR-Tests bei Anreise für nicht immunisierte Personen. Vor allem in den Corona Hotspots, wo die 7-Tage-Inzidenz bei über 1000 liegt, gilt 2G für alle Reisenden bei Hotelübernachtungen. 2G bedeutet es haben nur geimpfte oder genesene Personen mit gültigen Nachweisen Zutritt, bei 2G+ müssen zusätzlich alle Hotelgäste einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen, in der Regel reicht dann ein Schnelltest aus. Die Umsetzung und Ausgestaltung der 2G-Regel kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In einigen Corona-Hotspots wurden Ausgangsbeschränkungen verhängt, Ungeimpfte dürfen in diesen Regionen zu bestimmten Uhrzeiten nur für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen ihr Haus verlassen. Wenn man aus betrieblich zwingend erforderlichen Gründen dennoch eine Geschäftsreise unternimmt, muss man in einigen Bundesländern unbedingt eine Arbeitgeberbescheinigung bzw. Arbeitgeberbestätigung als Nachweis zur Vorlage im Hotel mit sich führen. Auch wenn sie als Geschäftsreisender während der Ausgangssperre beruflich unterwegs sind, sollten sie einen solchen Nachweis dabeihaben.

2. Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung?


Eine Arbeitgeberbescheinigung für Dienstreisen ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers, der besagt, dass der Aufenthalt des Mitarbeiters auf Geschäftsreise an einem angegebenen Ort im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit betrieblich zwingend erforderlich ist. Im Internet gibt es zahlreiche Mustervorlagen und vorgefertigte Formulare in Englisch und Deutsch für diese Art von Nachweis für Geschäftsreisen während Corona. Sie können diese selbständig ausfüllen, es muss aber von ihrem Arbeitgeber gegengezeichnet werden. Am besten führen Sie die Arbeitgeberbescheinigung auf der Reise immer mit sich und legen diese beim Check-in an der Rezeption vor, Sie können das unterzeichnete Formular zusätzlich bereits während der Vorbereitung digital ans Hotel senden. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Hotel, ob dieses im Moment Geschäftsreisende aufnimmt und eine Arbeitgeberbescheinigung ausreicht oder weitere Dokumente benötigt werden. Weil es aktuell keine eindeutige Regelung gibt, kann jedes Hotel diese Maßnahme individuell ausgestalten.

3. Weitere Corona-Regeln im Hotel


In manchen Hotels muss im Rahmen von 2G+ zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis bei Anreise auch ein Corona-Testnachweis vorgelegt werden. In der Regel darf ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Bei manchen Hotelbetrieben wird nach 3-4 Tagen während des Aufenthaltes erneut ein negativer Corona-Test verlangt. In öffentlichen Bereichen des Hotels muss jeder Gast einen Mund-Nasen-Schutz tragen, empfohlen oder mancherorts verpflichtend sind FFP2-Masken. In der Gastronomie, also auch im Hotelrestaurant, gilt in allen Bundesländern derzeit ebenso die 2G-Regel, weswegen nicht-immunisierte Gäste nur auf dem Zimmer gastronomisch versorgt werden dürfen.

Als Unternehmen muss beachtet werden, dass sich während der Coronavirus-Pandemie wichtige Faktoren für die Angemessenheit von Geschäftsreisen am Zielort (wie das Infektionsgeschehen oder örtliche Einschränkungen) sehr schnell ändern können. Unter diesen Umständen ist abzuwägen, ob der Mitarbeiter entsandt werden kann und eine Geschäftsreise überhaupt zumutbar ist. Wir empfehlen, die aktuelle Lage im Blick zu behalten und sich bei einer Auslandsreise auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise zu informieren.

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