Seit 23. August 2021 gelten deutschlandweit verbindlich die 3-G-Regeln ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35. Die 3-G-Regel bedeutet grundsätzlich, dass Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, künftig entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen müssen, um Zugang zu zahlreichen Einrichtungen zu bekommen. Es gilt also eine Testpflicht für Ungeimpfte. Wie genau die Regeln in Bezug auf Campingplätze ausgestaltet sind, unterscheidet sich allerdings je nach Bundesland teilweise deutlich. Die 3-G-Regeln können dem Beschluss nach auch ganz ausgesetzt werden, sollte die Inzidenz in der jeweiligen Region stabil unter 35 stehen oder ein anderes Warnsystem eines Bundeslandes ein vergleichbar geringes Infektionsgeschehen anzeigen. Wir fassen Ihnen die aktuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer zum Camping hier zusammen, da sich diese ändern können, empfehlen wir Ihnen jedoch auch, sich vor Abreise beim jeweiligen Betreiber des Campingplatzes oder auf der offiziellen Webseite des betreffenden Bundeslandes zu informieren.
In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein gilt die Testpflicht für ungeimpfte Personen bei der Anreise in jedem Fall unabhängig von der Inzidenz (auch bei Inzidenzzahlen unter 35). Außerdem müssen Urlauber ohne vollständigen Impfschutz alle 3 Tage während Ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz ein neues, negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, um ihren Aufenthalt fortsetzen zu können.
Für die Bundesländer Thüringen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern gilt ebenfalls unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz die Testpflicht für ungeimpfte Personen, aber nur bei der Anreise am Campingplatz. Weitere Testungen während des Aufenthaltes entfallen hier.
In Sachsen entfällt die 3-G-Regel bei einer Inzidenz von unter 35, es ist dann kein Test bei Anreise am Campingplatz mehr notwendig. Testungen während des Aufenthaltes sind hier generell nicht vorgesehen, auch nicht bei höheren Inzidenzen.
Für Rheinland-Pfalz und Bayern gilt bei einer Inzidenz von 35 oder darüber die 3-G-Regel. Bei Anreise mit dem Wohnmobil am Campingplatz bedeutet dies, dass ab einer Inzidenz von 35 für Ungeimpfte und nicht Genesene ein negativer Testnachweis Pflicht ist. Zudem müssen die Gäste sich alle 72 Stunden erneut testen lassen.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen schreibt die Testpflicht bei Anreise ab einer Landesinzidenz von 35 oder mehr vor. Außerdem muss dann nach jeweils vier weiteren Tagen auf einem Campingplatz wieder ein negativer Testnachweis erbracht werden.
In Niedersachsen gilt die 3-G-Regel mit Testpflicht bei Anreise ab der Warnstufe 1 oder einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis; in Hessen bereits ab einer Inzidenz von 35.
Für Deutschlands kleinstes Bundesland Bremen gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz über 35 in einem Landkreis, dass die Gäste bei der Anreise am Campingplatz einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen müssen sowie danach zweimal pro Woche während ihres Aufenthaltes.
In Brandenburg entfällt die 3-G-Regel bei einer Inzidenz von unter 20, es ist dann kein Test bei Anreise am Campingplatz mehr notwendig. Testungen während des Aufenthaltes sind hier generell nicht vorgesehen, auch nicht bei höheren Inzidenzen.
Unser Tipp: Für die regelmäßigen Testungen während des Aufenthalts auf einem Campingplatz kann man sich einen Schnelltest, auch Antigentest genannt, beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ ganz unkompliziert und bequem als Schnelltest-Kit zum aktuellen Aufenthaltsort bestellen und nach negativem Ergebnis ein Testzertifikat erhalten.