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Wohnmobil Reisen während Corona

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Wohnmobil Reisen während Corona


Die Reisebeschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie haben Urlaubsreisen aller Art für einige Zeit ganz unmöglich gemacht. Auch Campingplätze waren geschlossen oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Da sich die epidemiologische Lage in Europa deutlich verbessert und immer mehr Menschen gegen das SARS-CoV-2 Virus geimpft sind, erholt sich der Tourismus langsam und Campingplätze sind wieder geöffnet. Vor allem das Reisen mit dem Wohnmobil liegt derzeit stark im Trend, da es einen Urlaub mit viel Freiheit und Eigeninitiative ermöglicht. Nach Lockdown und zahlreichen Einschränkungen im Alltag sehnen sich viele Menschen genau nach diesem Gestaltungsfreiraum, was ihren Urlaub betrifft. So sind auch viele Neucamper unter den Wohnmobil-Urlaubern und die Nachfrage nach Mietfahrzeugen sowie Equipment steigt seit dem Jahr 2020 stetig an. Alles Wissenswerte rund um das Thema Wohnmobil Reise während der Pandemie haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

1. Wohnmobil Urlaub in Deutschland

3-G-Regeln je nach Bundesland


Seit 23. August 2021 gelten deutschlandweit verbindlich die 3-G-Regeln ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35. Die 3-G-Regel bedeutet grundsätzlich, dass Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, künftig entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen müssen, um Zugang zu zahlreichen Einrichtungen zu bekommen. Es gilt also eine Testpflicht für Ungeimpfte. Wie genau die Regeln in Bezug auf Campingplätze ausgestaltet sind, unterscheidet sich allerdings je nach Bundesland teilweise deutlich. Die 3-G-Regeln können dem Beschluss nach auch ganz ausgesetzt werden, sollte die Inzidenz in der jeweiligen Region stabil unter 35 stehen oder ein anderes Warnsystem eines Bundeslandes ein vergleichbar geringes Infektionsgeschehen anzeigen. Wir fassen Ihnen die aktuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer zum Camping hier zusammen, da sich diese ändern können, empfehlen wir Ihnen jedoch auch, sich vor Abreise beim jeweiligen Betreiber des Campingplatzes oder auf der offiziellen Webseite des betreffenden Bundeslandes zu informieren.

In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein gilt die Testpflicht für ungeimpfte Personen bei der Anreise in jedem Fall unabhängig von der Inzidenz (auch bei Inzidenzzahlen unter 35). Außerdem müssen Urlauber ohne vollständigen Impfschutz alle 3 Tage während Ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz ein neues, negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, um ihren Aufenthalt fortsetzen zu können.

Für die Bundesländer Thüringen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern gilt ebenfalls unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz die Testpflicht für ungeimpfte Personen, aber nur bei der Anreise am Campingplatz. Weitere Testungen während des Aufenthaltes entfallen hier.

In Sachsen entfällt die 3-G-Regel bei einer Inzidenz von unter 35, es ist dann kein Test bei Anreise am Campingplatz mehr notwendig. Testungen während des Aufenthaltes sind hier generell nicht vorgesehen, auch nicht bei höheren Inzidenzen.

Für Rheinland-Pfalz und Bayern gilt bei einer Inzidenz von 35 oder darüber die 3-G-Regel. Bei Anreise mit dem Wohnmobil am Campingplatz bedeutet dies, dass ab einer Inzidenz von 35 für Ungeimpfte und nicht Genesene ein negativer Testnachweis Pflicht ist. Zudem müssen die Gäste sich alle 72 Stunden erneut testen lassen.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen schreibt die Testpflicht bei Anreise ab einer Landesinzidenz von 35 oder mehr vor. Außerdem muss dann nach jeweils vier weiteren Tagen auf einem Campingplatz wieder ein negativer Testnachweis erbracht werden.

In Niedersachsen gilt die 3-G-Regel mit Testpflicht bei Anreise ab der Warnstufe 1 oder einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis; in Hessen bereits ab einer Inzidenz von 35.

Für Deutschlands kleinstes Bundesland Bremen gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz über 35 in einem Landkreis, dass die Gäste bei der Anreise am Campingplatz einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen müssen sowie danach zweimal pro Woche während ihres Aufenthaltes.

In Brandenburg entfällt die 3-G-Regel bei einer Inzidenz von unter 20, es ist dann kein Test bei Anreise am Campingplatz mehr notwendig. Testungen während des Aufenthaltes sind hier generell nicht vorgesehen, auch nicht bei höheren Inzidenzen.

Unser Tipp: Für die regelmäßigen Testungen während des Aufenthalts auf einem Campingplatz kann man sich einen Schnelltest, auch Antigentest genannt, beispielsweise bei https://www.covidtestonline.de/ ganz unkompliziert und bequem als Schnelltest-Kit zum aktuellen Aufenthaltsort bestellen und nach negativem Ergebnis ein Testzertifikat erhalten.

2. Corona-Regeln auf dem Campingplatz und Stellplatz Verfügbarkeit


Hygieneregeln sind in unserem Alltag aufgrund der Coronavirus Pandemie inzwischen fest verankert und es ist unbedingt ratsam und je nach Bundesland auch weiterhin verpflichtend, diese ebenfalls auf der Reise mit dem Wohnmobil zu beachten. Dazu gehört das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Besuchern des Stellplatzes. Falls dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, sollte eine Schutzmaske getragen werden. Eine weitere Hygienemaßnahme ist das regelmäßige Händewaschen für 20 Sekunden mit Wasser und Seife, beim Wohnmobil ist dies im eigenen Fahrzeug möglich. Bringen Sie außerdem einen eigenen Vorrat an Desinfektionsmittel für Ihre Hände mit, zusätzlich zu den auf dem Campingplatz bereits gestellten Spendern. Das Händeschütteln bei der Ankunft bitte vermeiden und wie gehabt in die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen. Neben den bereits erwähnten Regeln können die Camping- und Stellplätze eigene Regeln aufstellen, in Form von Hygienekonzepten, die der Gesetzgeber von Ihnen verlangt. Bei der Buchung oder spätestens bei der Ankunft werden Sie darüber aufgeklärt, welche Schutzmaßnahmen für Sie, ihre Mitreisenden und andere Gäste gelten.

Falls Sie trotz Einhaltung aller Hygieneregeln an Covid-19 erkranken beziehungsweise Symptome an sich bemerken, stellen Sie bitte den Kontakt zu anderen Gästen unmittelbar ein, informieren die Betreiber des Campingplatzes und brechen ihren Aufenthalt bei einer Erkrankung bitte ab.

Wir empfehlen Ihnen, die gewünschten Campingplätze auf ihrer geplanten Wohnmobil-Reise im Voraus zu buchen oder zumindest telefonisch die aktuelle Verfügbarkeit abzufragen. Durch den Trend zum Camping ist die Nachfrage nach Stellplätzen an manchen Orten extrem hoch und einige Plätze sind überlastet. Ein spontanes Anfahren ist daher mit einem gewissen Risiko verbunden, vor allem in der Hauptsaison. Verschiedene Stellplatz-Apps wie zum Beispiel park4night können einem auf der Reise helfen, freie Stellplätze zum Übernachten zu finden. In Deutschland ist es außerdem auch erlaubt, eine Nacht mit dem Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz zu bleiben, solange dieser kein Verbotsschild hat.

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