Berlin: Corona-Maßnahmen verschärft!
Während die ersten Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern bereits die ersten Lockerungen von Maßnahmen bekanntgeben, hat der Berliner Senat die Maßnahmen sogar weiter verschärft. Welche neuen Maßnahmen ab Samstag dem 5. Februar 2022 gelten erfahren Sie hier bei uns.
Hintergründe für die Verschärfung
Die Berliner Landesregierung hat aufgrund der stark steigenden Fallzahlen von täglich rund 15.000 Neuinfektionen die Corona Maßnahmen in der Bundeshauptstadt weiter verschärft und einige Stellschrauben nochmal fester gedreht.
Mit diesen Verschärfungen will der Senat der nahenden Omikron-Welle zuvorkommen und diese möglichst brechen. Außerdem hat die Berliner Politik die Beschlüsse der abgeschlossenen Bund-Länder-Runde in die Corona-Landesverordnung überführt.
Reicht ein Antigen Schnelltest aus um als Corona-positiv zu gelten?
Ja, in der neuen Verordnung ist festgehalten, dass ein positiver Schnelltest nicht mehr mit einem PCR Test bestätigt werden muss. Als Corona positiv gilt eine Person nunmehr auch, sofern ein positiver Schnelltest von einer offiziellen zertifizierten Teststelle vorliegt. Diese Maßnahme soll die stark beanspruchten Labore bei weiter steigenden Fallzahlen entlasten.
Für das sogenannte „Freitesten“ nach überstandenen Corona Infektion ist ebenfalls kein PCR-Test mehr notwendig. Auch in diesem Fall ist ein Corona-Antigentest einer zertifizierten Teststelle vollkommen ausreichend. Dieser Antigentest gilt dann auch als Nachweis für den Arbeitgeber.
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Was ändert sich bei Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistungen?
Ab Samstag dem 5. Februar 2022 gilt für sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie z.B. Frieseure, Massagen oder Kosmetikstudios, die sogenannte 2G Plus Regel für Geimpfte (ohne Booster). Das bedeutet neben einer doppelten Impfung ist dann auch ein negatives Corona-Testergebnis notwendig, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Grünen Politikerin Groth sieht darin eine notwendige Maßnahme zur Gleichstellung mit bereits geltenden Maßnahmen z.B. in der Gastronomie.
Was ändert sich beim Einzelhandel?
Die Regeln für den Einzelhandel ändern sich vorerst nicht. Weiterhin gilt hier die 2G-Regel, demnach haben nur vollständig geimpfte Personen Zutritt. Diese Regel gilt jedoch nicht für Lebensmittelgeschäfte, Geschäfte die Produkte des täglichen Bedarfs anbieten und Apotheken.
Senatorin Bettina Jarasch (Bündnis90/Die Grünen) betonte eindringlich, dass aktuell nicht der Zeitpunkt sei über Lockerungen im Einzelhandel zu debattieren.
Und wie läuft das Impfen? Aktuell (Stand Anfang Februar 2022) haben in Berlin ca. 77 Prozent mindestens einen Piks und über 54 Prozent sind geboostert. Bei diesen Zahlen bleibt abzuwarten, wie lange die Verschärfung der Maßnahmen anhält.