Corona Basisschutz Maßnahmen
Aufhebung der Corona-Maßnahmen
Seit dem 20. März 2022 wurden die meisten Maßnahmen gegen das Coronavirus von der Bundesregierung aufgehoben, obwohl die 7-Tage-Inzidenz derzeit noch sehr hoch ist. Für die jeweiligen Bundesländer gab es bis zum 2. April 2022 eine Übergangsfrist, die sie nach eigenem Ermessen nutzen konnten, um ihre bisherigen Regelungen anpassen zu können. Obwohl es heftige Kritik, unter anderem von den jeweiligen Ländern gibt, setzte die Ampel-Koalition das weitgehende Ende der Pandemie-Maßnahmen durch. Derzeit sei die Bedrohung einer bundesweiten Überbelastung des Gesundheitssystems nicht gegeben, daher sehe man für strengere Corona-Maßnahmen im Moment keinen Anlass. Im Falle eines erneuten Anstiegs der Inzidenzwerte in bestimmten Gebieten wird die Bundesregierung regional darauf reagieren und gebietsweise strengere Regeln anordnen, um eine flächendeckende Isolation zu vermeiden.
Corona-Regeln
Seit dem 2. April 2022 sind die Corona-Beschränkungen in den meisten Bundesländern weitestgehend aufgehoben worden. Die neuen bundesweiten Vereinbarungen sehen nur noch generelle Schutzvorkehrungen vor. Es bleibt lediglich ein Basisschutz bestehen. Nur wenn eine Region zum Corona-Hotspot erklärt wird, können dort strengere Maßnahmen angewandt werden, um einer rasanten Entwicklung entgegenzuwirken.
Aber ab wann wird eine Region zum Hotspot? Die Bundesregierung macht hier keine klaren Angaben, sowohl was die Höhe der Inzidenzwerte betrifft, als auch in welchem Umfang man eine Region zum Hotspot erklären kann. Beschränkt man dies auf einen Stadtteil oder eine Stadt oder weitet sich das auch auf den Landkreis und das ganze Bundesland aus? Die Bundesregierung überlässt es den Ländern, welche regionalen Hotspot-Regelungen und Maßnahmen sie anwenden möchten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Maßnahmen der jeweiligen Infektionslage angepasst werden, d. h. in besonders gefährdeten Regionen werden die Schutzmaßnahmen dementsprechend erhöht.
Die Hotspot-Regelungen finden in allen Gegenden Anwendung, in denen die Inzidenzwerte besonders hoch sind und in auch den Gegenden, in denen sich eine gefährliche Virusvariante ausbreitet. Um eine Region zu einem Hotspot zu erklären, Bedarf es erst der Zustimmung des Landesparlamentes.
Corona-Hotspot Deutschland
Wurde aufgrund der Zustimmung des Landesparlamentes eine bestimmte Region zum Hotspot erklärt, werden dort die bisherigen Schutzmaßnahmen weiter nach den 2G- oder 3G-Regelungen geführt. Dadurch können nun auch weiterführende Regelungen angewandt werden, die über den Basisschutz hinausgehen. So kann das Tragen einer Maske in allen öffentlichen Räumen ebenso wieder vorgeschrieben werden, wie die Wiederherstellung des Abstandsgebots von 1,50 Metern.
Die Hotspot-Regelung gestattet außerdem die Einführung oder Wiedereinführung bestimmter Test- und Nachweispflichten, wie zum Beispiel den PCR-Test, die auf Verlangen vorgezeigt werden müssen. Alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr können unter diesen Umständen zu einer Ausarbeitung von Hygieneentwürfen verpflichtet werden. Um die jeweiligen Hotspot-Regelungen fortzuführen, muss das jeweilige Landesparlament sie spätestens nach drei Monaten verlängern, ansonsten endet sie automatisch. Viele Länder bemängeln, es gäbe viel zu viele Hindernisse bei der Umsetzung der Hotspot-Regelungen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach wies dies zurück.
Maskenpflicht im Krankenhaus
Generell entfällt nun die Maskenpflicht in Innenräumen. Von einem Ende der Maskenpflicht ist aber noch immer nicht grundsätzlich auszugehen. Denn dies trifft nicht auf Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen zu. Aus diesem Grund bleibt eine Maskenpflicht in fast allen Bundesländern für Arztpraxen, Pflegeheime, Krankenhäuser, Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Flüchtlingseinrichtungen, Busse und Bahnen möglich. In Fernzügen und Flugzeugen bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen.
Betriebe, Geschäfte und andere Einrichtungen können das Tragen einer Maske verlangen, indem sie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Trotz der bundesweiten Lockerungen raten die Regierungen der Länder, weiterhin freiwillig in den Innenbereichen und bei großen Menschenansammlungen eine Maske zu tragen. Und zwar nach Möglichkeit keine OP-Maske, sondern die wesentlich sicherere FFP2-Maske. Auch wird weiterhin dringend empfohlen, sich impfen zu lassen. In Einrichtungen, die als besonders gefährdet gelten, kann nun auch wieder eine Testpflicht angeordnet werden. Davon betroffen sind vor allem Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste.
Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Auf die Arbeitgeber kommt zukünftig eine höhere Eigenverantwortung zu. Zukünftig müssen Arbeitgeber eigenverantwortlich die Gefahr durch das Coronavirus einschätzen und mit einem betriebsinternen Hygienekonzept entsprechende Handlungen zum Infektionsschutz vornehmen. Dabei sollten die Arbeitgeber die regionalen Infektionszahlen immer im Auge behalten, um die entsprechenden Schutzmaßnahmen der aktuellen Situation anzupassen. Zur Eigenverantwortung der Arbeitgeber zählt nun zum Beispiel zu prüfen, ob das Unternehmen regelmäßige Corona-Tests anbieten kann, ob es Schutzmasken bereitstellt und ob Angestellte ins Homeoffice gehen sollen.
Die bisher staatlich geregelte Homeoffice-Pflicht wird ungültig. Grundsätzlich entscheidet das Unternehmen nun selbst, welche Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht einzuhalten sind. Die Corona-Schutzmaßnahmen werden somit nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung festgelegt. Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres bis einschließlich 25. Mai 2022.
Quarantäne und Isolation
Ursprünglich war von der Bundesregierung geplant, dass ab dem 1. Mai 2022 Corona-Infizierte selbst entscheiden können, ob und wie lange sie in Isolation gehen. Dies führte allerdings zu heftiger Kritik, sodass das Bundesgesundheitsministerium diesen Vorschlag wieder zurücknahm, da es ein negatives und verheerendes Signal an die Bevölkerung vermitteln würde. So wird es auch weiterhin eine Anordnung des Gesundheitsamtes geben, sich in Quarantäne zu begeben.
Die derzeitige Regelung besagt, dass man in den meisten Bundesländern die Quarantäne nach sieben Tagen durch Freitesten beenden kann, anstatt wie bisher nach zehn Tagen. Dies ändert sich, indem die Isolationszeit nun auf fünf Tage verkürzt wird. Begründet wird diese Maßnahme vom Gesundheitsministerium mit der zunehmenden Immunität der Bevölkerung und durch gemäßigte Krankheitsverläufe der Omikron-Variante. Die Bundesregierung fordert ausdrücklich dazu auf, nach der Isolation einen PCR-Test zu machen, da viele Infizierte den Coronavirus nach fünf Tagen noch in sich tragen und ihn so weiter verbreiten können.
Nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird das Robert Koch-Institut (RKI) demnächst neue Leitlinien bekannt geben. Danach wird für alle erkrankten Angestellten aus dem Gesundheitswesen angeordnet werden, einen “Freitest” zu machen. Dieser Test wird verpflichtend sein. Erforderlich für die Rückkehr in den Beruf ist laut Empfehlung, dass man mindestens 48 Stunden davor symptomfrei ist. Außerdem muss ein negativer Schnelltest von der Teststelle oder ein PCR-Test vorliegen, der frühestens am fünften Tag gemacht wurde. Dies betrifft alle infizierten Beschäftigten, die im Gesundheitswesen arbeiten. Darunter fallen unter anderem auch das Krankenhauspersonal, Arztpraxen, Pflegeheime, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.
Kritik aus den Bundesländern
Die meisten Bundesländer üben Kritik an den Hotspot-Regeln. Die Landesregierungen aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg wollen sowohl die Maskenpflicht als auch 2G- und 3G-Regeln Ende April auslaufen lassen. Nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg nutzen aktuell die Hotspot-Regeln. Zunächst werden dort bis Ende April weiterhin Maßnahmen wie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und die Abstandsregeln beibehalten. Begründet wird das mit hohen Infektionszahlen und der Furcht vor einer Überlastung des Gesundheitswesens ohne erweiterte Vorsichtsmaßnahmen.
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen wollen auf die Hotspot-Regel komplett verzichten und sich nur auf die Basisschutzmaßnahmen beschränken.
Corona-Maßnahmen Ende
Die Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes gelten bis einschließlich 23. September 2022. Allerdings nur, so lange die Lage so bleibt und sich nicht wieder negativ verändert. Falls die 7-Tage Inzidenz wieder ansteigen sollte, kann die Bundesregierung jederzeit wieder neue Maßnahmen beschließen, um sich der aktuellen Situation anzupassen.
Bleiben die Corona-Zahlen gleich, oder gibt es keine deutlichen Verschlechterungen, wird die Bundesregierung im Herbst die aktuelle Situation neu bewerten und die Infektionslage neu beurteilen, um damit die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuleiten, die notwendig sind, um für den kommenden Herbst und Winter gerüstet zu sein.
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