Corona Hotspots

Die neuen Corona-Regeln
Die meisten Maßnahmen gegen das Coronavirus sind seit dem 20. März 2022 von der Bundesregierung aufgehoben worden, obwohl die 7-Tage Inzidenz nach wie vor sehr hoch ist. Zwar hatten die jeweiligen Bundesländer noch eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022, die sie nach eigenem Ermessen nutzen konnten, um ihre bisherigen Regelungen anpassen zu können, doch seitdem sind die Corona Beschränkungen in den meisten Bundesländern weitestgehend aufgehoben worden.
Trotz harscher Proteste, unter anderem aus den jeweiligen Ländern, setzte sich die Ampel-Koaliton für ein weitgehendes Ende der Pandemie-Maßnahmen ein, da die Bundesregierung derzeit keine bundesweite Überbelastung des Gesundheitssystems sieht. Bei sehr hohen Inzidenzwerten werde man regional strengere Regeln erlassen, um eine flächendeckende Isolation zu vermeiden.
Corona-Maßnahmen
Generell besteht keine Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Die Ausnahme dabei sind Einrichtungen mit besonders gefährdeten Menschen. Daher ist in fast allen Bundesländern in Arztpraxen, Pflegeheimen, Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Flüchtlingsheimen, Bussen und Bahnen eine Maskenpflicht möglich. In Fernzügen und Flugzeugen gilt generell weiterhin eine Maskenpflicht.
Unternehmen, Läden und andere Einrichtungen können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, das Tragen einer Maske zu verlangen. Eine Testpflicht kann in Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeheimen angeordnet werden, überall an den Orten, an denen besonders gefährdete Personen sind.
Corona-Hotspot Deutschland
Die neuen bundesweiten Vereinbarungen sehen nur noch generelle Schutzvorkehrungen vor. Es bleibt lediglich ein Basisschutz bestehen. Strengere Maßnahmen finden nur noch in den Corona-Hotspots Beachtung. Je nach Infektionslage kann jedes Bundesland laut Gesetz seine eigenen regionalen Hotspot-Regeln und Maßnahmen umsetzen. Dabei lässt die Regierung jedoch unklar, ab welchen Schwellenwerten eine Region zum Hotspot wird. Auch ob der Hotspot einen Stadtteil, eine Stadt, einen Landkreis oder ein ganzes Bundesland beinhaltet, lässt der Gesetzgeber offen.
Die Hotspot-Regelungen werden überall in den Gegenden angewendet, in denen besonders hohe Infektionszahlen herrschen, oder in Gegenden, in denen eine gefährliche Virusvariante umhergeht, um einer Überbelastung der Krankenhauskapazitäten vorzubeugen. Um ein Gebiet allerdings zu einem Corona-Hotspot zu erklären, Bedarf es der Zustimmung des Landesparlaments.
Welche Regeln gelten in Hotspots
Generell sollen bei einem Hotspot, also einer örtlich begrenzten ernsten Infektionslage, die bisherigen Schutzmaßnahmen weiter nach den 2G- oder 3G-Regelungen geführt werden. Es können weitergehende Regeln angeordnet werden, als die, die im Basisschutz vorgesehen waren. So kann das Tragen einer Maske in allen öffentlichen Innenräumen ebenso wieder zur Pflicht werden wie die Wiedereinführung des Abstandsgebots von 1,50 Metern.
Die Hotspot-Regelung gestattet außerdem die Einführung oder Wiedereinführung bestimmter Test- und Nachweispflichten, die verlangt werden können. Alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr können unter diesen Umständen zur Ausarbeitung von Hygieneentwürfen verpflichtet werden. Die Hotspot-Regelung endet automatisch, insofern sie nicht das jeweilige Landesparlament nach spätestens drei Monaten verlängert.
Kritik aus den Bundesländern
Aus den meisten Bundesländern kommt Kritik zu den Hotspot-Regeln. Die Landesregierungen aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg wollen sowohl die Maskenpflicht als auch 2G- und 3G-Regeln Ende April auslaufen lassen.
Nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg nutzen aktuell die Hotspot-Regeln. Zunächst werden dort bis Ende April weiterhin Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen und die Abstandsregeln beibehalten. Begründet wird das mit hohen Infektionszahlen und der Furcht vor einer Überlastung des Gesundheitswesens ohne erweiterte Vorsichtsmaßnahmen.
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen wollen auf die Hotspot-Regel komplett verzichten und sich nur auf die Basisschutzmaßnahmen beschränken. Trotz der bundesweiten Lockerungen raten die Regierungen der Länder, weiterhin freiwillig in den Innenbereichen und bei großen Menschenansammlungen eine Maske zu tragen. Und zwar nach Möglichkeit keine OP-Maske, sondern die wesentlich sicherere FFP2-Maske.
Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Zukünftig müssen Arbeitgeber eigenverantwortlich die Gefahr durch das Coronavirus einschätzen und mit einem betriebsinternen Hygienekonzept entsprechende Handlungen zum Infektionsschutz vornehmen. Dabei sollten die Arbeitgeber die regionalen Infektionszahlen immer im Auge behalten, um die entsprechenden Schutzmaßnahmen der aktuellen Situation anzupassen. Zur Eigenverantwortung der Arbeitgeber zählt nun zum Beispiel zu prüfen, ob das Unternehmen regelmäßige Corona-Tests anbieten kann, ob es Schutzmasken bereitstellt und ob Angestellte ins Homeoffice gehen sollen.
Die bisher staatlich geregelte Homeoffice-Pflicht wird ungültig. Grundsätzlich entscheidet das Unternehmen nun selbst, welche Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht einzuhalten sind. Die Corona-Schutzmaßnahmen werden somit nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung festgelegt. Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres bis einschließlich 25. Mai 2022.
Quarantäne und Isolation
Ursprünglich war von der Bundesregierung geplant, dass ab dem 1. Mai 2022 Corona-Infizierte selbst entscheiden können, ob und wie lange sie in Isolation gehen. Nach heftiger Kritik korrigierte das Bundesgesundheitsministerium diesen Vorschlag, da es ein negatives und verheerendes Signal an die Bevölkerung vermitteln würde.
Daher wird es auch weiterhin bei einer Ansteckung eine Anordnung des Gesundheitsamtes geben, sich in Quarantäne zu begeben. Nur wird die Isolationszeit nun deutlich verringert. Auf nun mehr nur noch fünf Tage.
Ende der Corona-Maßnahmen
Die Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes gelten bis einschließlich 23. September 2022. Allerdings nur, so lange sich die Lage in Deutschland nicht sonderlich verändert. Falls sich die Lage wieder zuspitzen sollte, kann die Bundesregierung jederzeit die Gesetze wieder ändern.
Bleibt es so, oder gibt es keine wesentlichen Verschlechterungen, wird die Bundesregierung danach die aktuelle Situation neu einschätzen und die Infektionslage neu beurteilen, um damit die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuleiten, die notwendig sind, um für den kommenden Herbst und Winter gerüstet zu sein.
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