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Corona Lockerungen in Bayern (Corona Update Regeln)

Corona Lockerungen in Bayern (Corona Update Regeln)

02.02.2022

Obwohl die Corona-Fallzahlen nach wie vor rasant ansteigen, hat sich die Politik in Bayern für erste Lockerungen im Alltag entschieden. Was die neue bayerische Corona-Verordnung in Hinblick auf den Einzelhandel, Schulen, Freizeitveranstaltungen, Kultureinrichtungen oder Sportveranstaltungen bedeutet, erfahren Sie bei uns.

 

Hintergründe für die Lockerungen

 

Steigende Fallzahlen und Lockerungen, das passt erstmal nicht zusammen und doch haben sich die bayrischen Minister aus gutem Grund für zahlreiche Lockerungen entschieden. Der Entschluss ist vor allem auf die milderen Verläufe der Corona Erkrankung bei der Omikron Variante zurückzuführen.

Omikron führt zwar aufgrund der hohen Infektiosität zu höheren Fallzahlen, diese verlaufen in der Regel jedoch bedeutend milder im Vergleich zu vorherigen Varianten - was sicherlich auch auf die hohe Impfquote in Bayern zurückzuführen ist. Somit sei eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht unmittelbar zu befürchten und „vorsichtige Anpassungen“ vertretbar.

 

Was bedeutet die bayrische Lockerung für Kultureinrichtungen und Sport?

 

Für Kulturschaffende dürfte die neue Corona Verordnung ein wichtiges Zeichen sein. Zwei wichtige Änderungen gehen mit der neuen Verordnung einher: Auslastung und Abstand.

Ab sofort dürfen Kultureinrichtungen wie Theater, Opern, Kinos oder Kleinkunstbühnen wieder eine Auslastung von 50 Prozent (vorher 25 Prozent) vornehmen. Außerdem muss der zuvor vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m nicht mehr streng eingehalten werden, obgleich er nach wie vor eine ausdrückliche Empfehlung darstellt.

Auch kleine Sportveranstaltungen profitieren von dieser Regel und können zu 50 Prozent auslasten. Der Zugang zu den Veranstaltungen ist jedoch nach wie vor nur nach dem 2G Plus Prinzip gestattet. Somit ist eine Corona Boosterimpfung oder bei doppelter Impfung ein tagesaktuelles Antigen-Schnelltestergebnis zwangsläufig notwendig und Voraussetzung für den Zutritt.

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Was gilt bei Großveranstaltungen wie Bundesligaspiele?

 

Noch unmittelbar vor Weihnachten wurde ein weitreichendes Zuschauerverbot für Großveranstaltungen erlassen, seitdem finden auch Fußballspiele in der ersten Fußball-Bundesliga ohne Zuschauer statt.

Da es in der Frage nach einem einheitlichen Vorgehen in der Ministerpräsidentenkonferenz keine länderübergreifende Einigung gab, hat Bayern für überregionale Großveranstaltungen (Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen) ebenfalls Lockerungen beschlossen. Ab sofort darf ein Viertel der Plätze belegt werden, wobei zunächst ein Höchstlimit von 10.000 Zuschauern abgestimmt wurde.

Auch für überregionale Großveranstaltungen gilt weiterhin das 2G Plus Konzept, sodass Zuschauer auf einen Antigen-Schnelltest bei 2 Impfungen oder eine Boosterimpfung zurückgreifen müssen.

 

Was bedeutet die bayrische Lockerung für den Einzelhandel?

 

Die vom bayrischen Verwaltungshof gekippte 2G-Regel für den Einzelhandel wurde in der neuen Corona Verordnung nun gestrichen. Somit haben alle Menschen unabhängig von ihrem Impfstatus Zutritt zu allen Geschäften. Die FFP2 Maskenpflicht bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Die Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und 2G Regeln für Gastronomie, Hotels, Hochschulen und dem öffentlichem Nahverkehr bleibt nach wie vor bestehen. Die aktuelle bayrische Corona-Verordnung gilt vorerst bis auf Weiteres.

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