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Corona Lockerungen in Hamburg

Corona Lockerungen in Hamburg

23.03.2022

Tanzen und feiern ohne Maske – seit letztem Freitag in Deutschland wieder erlaubt! Was lange Zeit für kaum mehr möglich schien, ist seit Freitag wieder gestattet. Angesichts sinkender Inzidenzen lockern Bund und Länder viele Corona-Auflagen. Welche Schutzmaßnahmen ab dem 4. März entfallen oder ersetzt werden und welche weiterhin bestehen bleiben (und worauf Sie noch achten müssen), erfahren Sie hier.

 

Corona Stufenplan

 

Die Infektionen sinken weiter, und es wird weiter gelockert. So wird ab dem 4. März bundesweit in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen das 2G-plus-Zugangsmodell durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt und die Abstandgebote aufgehoben. Wegen des erhöhten Infektionsrisikos in Gaststätten oder ähnlichen Einrichtungen, in Beherbungungsbetrieben, bei körpernahen Dienstleistungen und beim Sport in geschlossenen Räumen wird zunächst weiter bis zum 20. März zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht das 3G-Zugangsmodell gelten. Somit erhalten also nur Geimpfte, Genesene oder frisch Getestete Zutritt. Für die Club- und Diskoszene gilt seit dem 4. März, dass dort auch wieder ohne Maske getanzt werden darf. Voraussetzung aber dafür ist, dass die Clubs und Diskotheken den Einlass nach dem 2G-Plus Modell regeln. Damit bleiben dann Clubs und Diskotheken die einzigen Orte, an denen nach wie vor die 2G-Plus-Regel gilt. Das bisher geltende Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Plätzen wird ab dann wieder aufgehoben. Zudem sollen in der Gastronomie auch wieder Stehtische zulässig sein. Im ÖPVN bleibe es aufgrund bundesrechtlicher Regelungen bei der FFP2-Maskenpflicht und dem 3G-Modell. Das gelte auch für Stadtrundfahrten, allerdings nur bei geschlossenen Fahrzeugen. Ab dem 20. März ist dann der nächste Lockerungsschritt geplant. Die Grundlagen für die Ausgestaltung des Infektionsschutzgesetzes wird der Bundestag beschließen. Ab dann sollen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen.

 

Neue Corona Beschlüsse für Hamburg

 

Während in den meisten Bundesländern am 20. März fast alle Corona-Regeln aufgehoben werden, lockert Hamburg die Regeln erst am 2. April. Begründet wird das von der Stadt damit, dass die Infektionszahlen seit Tagen wieder ansteigen. Außerdem fallen die Lockerungen ansonsten mit dem Ende der Schulferien zusammen. Also in eine Zeit, in der sich mutmaßlich noch mehr Menschen mit dem Corona-Virus anstecken werden. Aber auch nach dem 2. April könnte Hamburg an Teilen seiner Corona-Regeln festhalten. Das müsste die Bürgschaft auf ihrer Sitzung am 30. März entscheiden.

 

Die aktuell wichtigsten Punkte für Hamburg

 

Kitas

Hamburgs Kitas sind weiterhin geöffnet und befinden sich im Normalbetrieb. Alle Kinder können für die volle Zeit die Kita besuchen. Die Hygieneregelungen und Infektionsschutzvorkehrungen in den Kitas werden weiterhin beibehalten. Für einen besseren Impfschutz wird empfohlen, dass die Mitarbeiter/innen in den Kitas dreimal pro Woche einen Corona-Schnelltest machen. Auch wird dringend dazu aufgerufen, dass sich alle Mitarbeiter/innen der Kitas impfen lassen. Für die Kinder ab ca. 4 Jahren wird dreimal pro Woche ein kostenloser Schnelltest zur Verfügung gestellt. Außer den Kindern, Beschäftigten oder Kindertagespflegepersonen dürfen nur Personen, die geimpft, genesen oder einen negativen Corona-Testnachweis vorweisen können, sich in der Kita aufhalten. Dies gilt allerdings nicht für die Bring- und Abholbereiche auf dem Außengelände.

 

Schulen

Hamburgs Schulen haben für alle Klassenstufen im Präsenzunterricht geöffnet. Alle 20 Minuten müssen die Klassenräume gelüftet werden. Es gilt eine Testpflicht für die Teilnahme am Unterricht und für die anderen Präsenzangebote in der Schule. Alle Schüler/innen müssen seit 17. Januar 2022 dreimal pro Woche getestet werden. Und zwar immer montags, mittwochs und freitags.
Sowohl die Maskenpflicht als auch die Testpflicht soll für Kinder und Jugendliche in den Hamburger Schulen noch mindestens bis zu den Frühjahrsferien bestehen bleiben. Ob sie danach entfallen kann, wird sich laut Schulbehörde in den nächsten Wochen klären. Nach den März-Ferien könnte es zumindest in den Grundschulen so weit sein. Dies hänge einerseits von den gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene ab, aber andererseits auch davon, wie die Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer die Infektionszahlen beeinflussen.
Nach den Frühjahrsferien, also ab dem 21. März, wird in den Schulen wieder Musik- und Theaterunterricht angeboten, auch jahrgangsübergreifend. Zeitweise dürfen dann auch die Masken abgenommen werden, auch beim Singen. Allerdings solle laut Schulbehörde darauf geachtet werden, dass alle in die gleiche Richtung musizieren.
Nach den Frühjahrsferien gelten in den Schulen vorerst weiterhin alle bekannten Regeln zum Lüften, Testen und zum Tragen einer Maske.

 

Private Treffen

Für ungeimpfte Personen gilt eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. Ehegatten, Lebenspartner/innen sowie Partner/innen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gelten als Angehörige desselben Haushalts.
Im privaten Wohnraum gilt keine Maskenpflicht.

 

Maskenpflicht

Generell gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen mit Publikumsverkehr eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. In Ämtern, in denen Publikumsverkehr herrscht, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Maskenpflicht entfällt, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen. Zum Beispiel im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung. In Geschäften ist das Tragen einer FFP2-Maske generell Pflicht.
Im Einzelhandel gilt eine Personenzahlbegrenzung, die sich an der Verkaufsfläche orientiert. Pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche sind ein Kunde oder eine Kundin zulässig. Kleine Geschäfte unter 10 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen immer nur eine Person gleichzeitig einlassen. Geschäfte für den täglichen Bedarf sind von der Personenzahlbegrenzung ausgenommen. Auch gilt diese Begrenzung nicht für Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte, wenn diese im Freien stattfinden.

 

Körpernahe Dienstleistungen

Für alle körpernahen Dienstleistungen gilt die 3G-Regel. Hierzu zählen Friseursalons, Fußpflege und medizinische Behandlungen, Sonnenstudios, Massagesalons und Tattoo-Studios. Grundsätzlich gilt, dass alle bei der Dienstleistungen anwesenden Personen eine FFP2-Maske tragen müssen. Prostitutionsangebote, die nach dem Prostituiertenschutzgesetz angemeldet sind, dürfen ebenfalls unter dem 3G-Modell öffnen.

 

Kultur, Freizeitgestaltung und Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen jeglicher Art gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske. In geschlossenen Räumen sind maximal 500 Personen zulässig, im Freien maximal 2.000. In Diskotheken und Clubs gilt das 2G-Plus-Modell. Nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen offiziellen, negativen Corona-Test vorweisen können, haben Zutritt.
In Theatern, Konzerthäusern, Opern und Kinos gilt ebenso eine FFP2-Maskenpflicht wie in Museen, Bücherhallen, Ausstellungshäusern und Gedenkstätten.

 

Sport

Beim Sport in geschlossenen Räumen muss seit 4. März die 3G-Regel eingehalten werden. Zugang haben dann somit nur noch Geimpfte, Genesene und Menschen mit einem negativen, tagesaktuellen Corona-Test. Das gilt auch für Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Thermen und Tanzschulen.
Bei Sport im Freien sind weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten.

 

Hotels und Gastronomie

In Gaststätten, Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist die 3G-Regel verbindlich. Zusätzlich ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

 

3G-Regel

 

Die 3G-Regelung gilt sowohl am Arbeitsplatz als auch in öffentlichen Gebäuden. Nur so erhalten Sie Zutritt zu den Innenräumen von Behörden und anderen Einrichtungen wie Restaurants, Kinos, Fitnessstudios, Kultureinrichtungen oder Krankenhäusern. Ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig Corona Tests benutzen. Antigen Schnelltests dürfen in der Regel nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Eine schnelle, einfache und unkomplizierte Möglichkeit sich testen zu lassen, ist bei Covidtestonline.de.

 

Dominierende Corona-Variante BA.2 breitet sich in Hamburg immer schneller aus

 

Nach Angaben der Sozialbehörden steigen Hamburgs Corona-Zahlen zuletzt wieder deutlich an. Der Grund ist die mittlerweile dominierende Omikron-Mutation BA.2. Seit Ende Februar hat sich die Omikron-Untervariante gegenüber BA.1 durchgesetzt. Umso wichtiger ist ein guter Mund-Nasen-Schutz, eine FFP2-Maske sollte es mindestens sein. Auch raten Ärzte dringend zur Booster-Impfung, da durch die immer wieder neu entstehenden Mutationen, der Impfschutz einfach immer wieder neu aufgefrischt werden muss.

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