Corona-Lockerungen in Nordrhein-Westfalen
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen war in NRW in den vergangenen Wochen stark rückläufig und so kam der jüngste Gipfel von Bund und Ländern gerade zum richtigen Zeitpunkt, um mit den Lockerungen der bisher geltenden Covid-19-Vorschriften den Anfang zu machen. Nach zwei Jahren Pandemie mit weitreichenden globalen Nachfolgen zeichnet sich ein Licht am Ende des Tunnels ab. Die Länderchefs und Bundeskanzler Scholz haben beschlossen: In drei Phasen sollen bis 20. März alle tiefgreifenden Corona-Einschränkungen fallen. Es soll dann nur noch ein „Basisschutz“ gelten – dazu gehört die Maskenpflicht in Innenräumen, Bussen und Bahnen.
Drei-Stufen-Plan im Überblick
Die schrittweise Lockerung der geltenden Vorschriften zur Bekämpfung des Coronavirus soll den Bürgern wieder ein Stück Normalität zurückgeben, jene, die in den vergangen beiden Jahren in allen Bereichen des Lebens verloren gegangen ist. Von den Anpassungen der Coronaregeln in NRW werden künftig insbesondere Restaurants und Clubs, aber auch Kinder und Jugendliche profitieren können.
Die erste Stufe des ausgearbeiteten Stufenplans wurde zum 19. Februar umgesetzt, dabei gab es wesentliche Änderungen bezüglich der Kontaktbeschränkungen. Diese betrafen vor allem Regelungen für private Treffen, die bis zu diesem Zeitpunkt unter weiteren Auflagen auf nur zwei Haushalte begrenzt waren. Da schien der Eingriff in die Grundrechte besonders ausgeprägt zu sein und so überraschte es nicht, dass die Regelungen in dieser Hinsicht auf erster Planstufe gelockert werden mussten. Für Gastronomie sowie den Zutritt zu verschiedenen gesellschaftlichen Events galten auch weiterhin die 2G- und 2G-plus-Regeln. Die Anwendung der 2G-Vorschrift sieht vor, dass eine Person entweder vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen sein muss, wenn sie den Zutritt zu bestimmten öffentlichen Institutionen oder gesellschaftlichen Ereignissen wahrnehmen möchte. Damit verbunden ist oft auch der zu erbringende 2G-plus-Nachweis. Konkret bedeutet es, dass außer dem Geimpft- oder Genesen-Status zusätzlich ein negativer Coronatest verpflichtend ist.
In der ersten Phase des Drei-Stufen-Plans wurden die 2G-Beschränkungen im Einzelhandel aufgehoben, auch für Ungeimpfte. Der Maskenschutz blieb Pflicht.
Seit Freitag, dem 4. März, gilt in NRW die zweite Stufe des Plans. Die bisherigen 2G- und 2G-plus-Regelungen werden überwiegend durch 3G-Vorgaben ersetzt.
Aktuelle Anwendung der 3G-Regel
Die neuen Regeln bringen vor allem für Ungeimpfte wieder mehr Freiheiten. Sie haben erneuten Zutritt zu Gastronomie im Allgemeinen und Hotellerie mit einem negativen Testergebnis nach dem 3G-Prinzip: geimpft, genesen oder getestet.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören außerdem die Teilnahmemöglichkeiten an verschiedenen Veranstaltungen:
Insgesamt dürfen größere Menschenmengen zusammenkommen. Für Großveranstaltungen ab 1000 Personen in Innenräumen dürfen unter 2G-plus-Bedingungen künftig 60 Prozent der Gäste mit Maske wieder hinein, maximal jedoch nur 6000 Personen. Im Freien können bis zu 75 Prozent der Plätze belegt werden, maximal sind 25.000 Zuschauer erlaubt.
Diskotheken und Clubs dürfen ab 4. März nach monatelanger Schließung erneut öffnen. Hier gilt die 2G-plus-Regel. Die Testpflicht besteht auch für Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten oder vor Kurzem genesen sind. Der zu erbringende negative Covid-19-Test entfällt für Geboosterte bei Volksfesten wie Schützenfesten oder auch bei privaten Feiern, auf denen getanzt wird, wie etwa Hochzeiten oder Geburtstagen. Hier gilt die Testpflicht der 2G-plus-Regel nur für zweifach Geimpfte.
Auch das gemeinsame Sporttreiben ist nun wieder einfacher geworden, ganz egal ob draußen oder drinnen. Wie bei der Gastronomie gilt nun nämlich auch hier der 3G: Man muss nicht mehr geimpft oder genesen sein, es reicht ein negativer Schnelltest. Diese Vorgabe greift auch für Saunen, Schwimmbäder, Whirlpools und ähnliche Einrichtungen.
Ebenso wird es jetzt in Museen, bei Konzerten und anderen Kulturveranstaltungen gehandhabt.
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren dürfte es besonders freuen, denn sie sind künftig von den 2G-plus- oder 3G-Regeln nicht erfasst. Diese Altersgruppen haben in den vergangenen zwei Jahren besonders aufgrund der Ausgrenzungen und Beschränkungen gelitten. So können sie ab Freitag ohne jede Nachweispflicht an allen Veranstaltungen teilnehmen, werden aber bei den Höchstgrenzen für Teilnehmer mitgezählt.
Was das Testen auf Covid-19 im Allgemeinen für alle anderen Altersgruppen anbetrifft, darf der erforderliche Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, der negative PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein vor dem Zutritt zum Event.
Weitere Neuerungen
Was körpernahe Dienstleistungen anbetrifft, gelten 3G und Maskenpflicht. Der Mund-Nase-Schutz in öffentlichen Bereichen wie Bussen und Bahnen soll auch in der dritten Stufe ab 20. März beibehalten werden. Damit ist die Maskenpflicht neben Abstandhalten und Hygienekonzepten ein zentraler Bestandteil des sogenannten „Basisschutzes“.
Wer Einrichtungen mit Publikumsverkehr betritt, muss besondere Hygienekonzepte beachten. Dabei handelt es sich in erster Linie um den Einzelhandel, Bildungseinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Krankenhäuser, teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Maskenpflicht bleibt hierbei ein Muss.
Allgemein ist allen Bürgern unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind, der Zugang zu allen Geschäften, öffentlichen Wahlen, Gerichtsverhandlungen, Angeboten der medizinischen Versorgung (wie Impfangebote, Blutspendetermine und Ähnliches) sowie Kinderspielplätze im Freien erlaubt.
Die mehrheitliche Ablösung der 2G- und 2G-plus-Vorschriften durch 3G bringt einen enormen Fortschritt mit sich für jeden Einzelnen, aber auch für die künftigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungstrends. Die Hoffnungen sind groß, dass die Coronapandemie bald ganzheitlich der Vergangenheit angehören wird. Bis dahin werden wir uns noch etwas mit der gegebenen Lage abfinden müssen. Zumindest werden durch die zusätzliche Testoption im Rahmen der aktuellen 3G-Regelung Zutrittsmöglichkeiten zu verschiedenen Bereichen des sozialen Lebens wieder gewährleistet. Diese Neuerungen werden positiven Einfluss haben auf die Zukunft. Weitere Informationen zu den erforderlichen Coronatests und Testangeboten können auf dem Online-Portal covidtestonline.de in detaillierter Übersicht entnommen werden.