Corona-Regelungen: Maskenpflicht
Die Corona-Regeln werden künftig weitgehend wegfallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, kann bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind weiterhin möglich. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland. Im Luft- und Personenfernverkehr bleibt die Maskenpflicht (Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) bundesweit bestehen.
Gleichzeitig sollen strengere lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn es die Infektionslage vor Ort erfordert und das jeweilige Landesparlament dies beschließt.
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht weiterhin für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -siedlern, ambulanten Pflegediensten und Rettungsdiensten.
Dies gilt nicht in Bereichen, zu denen nur die dort tätigen Personen Zutritt haben. Ausnahmen gelten auch in Pausenräumen, Büros, Laboren und anderen Räumen, zu denen nur das Personal Zugang hat, soweit kein Kontakt zu anderen Personen besteht oder anderweitige und mindestens gleichwertige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden.
Keine Maskenpflicht besteht mehr an Haltestellen, in Bahnhöfen sowie in den Fahrzeugen des Gelegenheitsverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen, auf Passagierschiffen und während der Inanspruchnahme von Fahrdiensten. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können, für Menschen mit Hörbehinderung und deren unmittelbare Kommunikationspartnerinnen und -partner, soweit und solange es zu ihrer Kommunikation erforderlich ist, für das Einrichtungspersonal, soweit kein Kontakt zu anderen Personen besteht oder anderweitige und mindestens gleichwertige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden, soweit und solange aus therapeutischen, rechtlichen, seelsorgerischen, ethisch-sozialen oder anderen tatsächlichen Gründen das Absetzen der medizinischen Maske erforderlich ist.
Masken in Schulen
Seit Monaten gehören Masken zum Schulalltag. Doch jetzt ist die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler trotz hoher Infektionszahlen beendet. Freiwillig können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aber weiterhin eine Maske tragen. Verbände fürchten daher weiter Streit und Anfeindungen unter den Kindern, Lehrkräften und Eltern. „Es gibt innerhalb der Lehrerschaft und der Eltern sehr unterschiedliche Meinungen”, sagte der Pressesprecher des VBE Baden-Württemberg, Michael Gomolzig. Er mache sich auch Sorgen, dass Freundschaften daran zerbrechen könnten.
Ende der Maskenpflicht in den Bundesländern:
• In Baden-Württemberg ist die Maskenpflicht seit 4. April entfallen.
• In Bayern gibt es die Maskenpflicht in der Schule seit 4. April nicht mehr.
• In Berlin wurde die Maskenpflicht an Schulen zum 1. April gestrichen.
• In Brandenburg müssen die Schülerinnen und Schüler seit 4. April keine Maske mehr tragen.
• In Bremen ist die Maskenpflicht seit 14. März an Grundschulen entfallen. Für alle anderen Schulformen soll die Maskenpflicht noch bis zu den Osterferien gelten.
• In Hamburg ist die Maskenpflicht ab 4. April am Platz entfallen, im Schulgebäude gilt sie weiter. In Hessen ist die Maskenpflicht seit 7. März für alle Klassenstufen im Unterricht entfallen.
• In Mecklenburg-Vorpommern müssen Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen seit 7. März im Unterricht keine Maske mehr tragen. Die Maskenpflicht gilt aber weiterhin im Schulgebäude.
• In Niedersachsen ist die Maskenpflicht seit 21. März für Kinder an Grund- und Förderschulen entfallen. Nach den Osterferien soll das auch für alle anderen Klassenstufen gelten.
• In Nordrhein-Westfalen müssen Schülerinnen und Schüler seit 4. April in den Schulen keine Masken mehr tragen.
• In Rheinland-Pfalz ist die Maskenpflicht seit 14. März an Grund- und Förderschulen, und seit 21. März an den weiterführenden Schulen entfallen.
• Im Saarland müssen Schülerinnen und Schüler seit 4. April keine Maske mehr in der Schule tragen.
• In Sachsen ist die Maskenpflicht am 7. März für alle Klassenstufen im Unterricht entfallen.
• In Sachsen-Anhalt ist die die Maskenpflicht für alle Klassenstufen im Unterricht inzwischen entfallen. Im Schulgebäude gilt die Maskenpflicht weiter.
• In Schleswig-Holstein ist die Maskenpflicht an Schulen seit 2. April gestrichen.
• Seit 21. März ist die Maskenpflicht im Unterricht an Grund- und Förderschulen in Thüringen entfallen. Seit 4. April gilt das auch für alle anderen Jahrgänge.
Maskentragen in Geschäften und weiteren Dienstleistungen
Supermärkte, Discounter und andere Geschäfte öffneten am Montag, 4. April 2022, ihre Türen und durften erstmals seit dem Frühjahr 2020 wieder Kundinnen und Kunden hereinlassen, die keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Bund und Länder hatten ihre Corona-Maßnahmen entsprechend gelockert. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern halten im Rahmen einer sogenannten Hotspot-Regelung vorerst an der Tragepflicht fest. Andere Bundesländer verzichteten auf so einen Sonderweg, zum Beispiel Niedersachsen, NRW, Bayern und Baden-Württemberg. Seit Frühjahr 2020 war das Maskentragen in Geschäften bundesweit vorgeschrieben gewesen.
Bei den großen Handelsketten müssen die Kunden ebenfalls keine Bedeckung mehr aufsetzen, etwa bei Rewe, Lidl, Aldi und Edeka, beim Möbelhändler Ikea, beim Buchhändler Thalia oder den Textilketten Hennes & Mauritz und Primark. Mitunter wird den Beschäftigten und Kunden aber empfohlen, weiterhin zur Maske zu greifen.
Seit Sonntag, 3. April 2022, gibt es für Gastronomie und Hotelbetriebe keine Zugangsbeschränkungen und auch keine Maskenpflicht mehr. Also auch in Innenräumen können sich die Menschen ohne Maske bewegen. Nichtsdestotrotz, kann, wer sich weiterhin schützen möchte, eine Maske tragen.
Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt. Ebenso entfallen die Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen. Es entfallen außerdem die Kapazitäts-Beschränkungen und Personen-Obergrenzen bei öffentlichen Veranstaltungen.
Verschiedene Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht sind am Donnerstag, 7. April 2022, im Deutschen Bundestag durchgefallen. Die Parlamentarier haben in namentlicher Abstimmung alle Vorlagen abgelehnt. Die Ständige Impfkommission in Deutschland empfiehlt aber für bestimmte Gruppen die vierte Corona-Impfung.
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