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Rheinland Pfalz: Neue Corona Regeln für Schulen!

Rheinland Pfalz: Neue Corona Regeln für Schulen!

02.02.2022

Seit Montag dem 31.01 gelten in Rheinland-Pfalz mindestens bis zum Beginn der Winterferien am 21. Februar 2022 neue Corona-Regeln an den Schulen. Was die neuen Corona Regeln für Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern bedeuten und was sich bei Masken, Testungen und Quarantäneregeln verändert hat, erfahren Sie bei uns in diesem Beitrag.

 

Warum gibt es eine Regelanpassung für Schulen?

 

Die bestehenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen in Schulen müssen angesichts der dynamischen epidemiologischen Situation und im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus, aber auch vor dem Hintergrund der pädagogischen Verantwortung ständig neu bewertet werden.

Die SPD Politikerin Stefanie Hubig begründet die Anpassung der Maßnahmen vor allem darin, dass die Impfquoten an Schulen in Rheinland-Pfalz hoch seien und in der Vergangenheit „viel zu viele gesunde Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben mussten“, daher wolle sie „künftig wieder ausschließlich infizierte Personen absondern“. Welche Regeländerungen mit diesen Aussagen für Schüler*innen einhergehen erfahren Sie nachfolgend.

 

Welche Regeln gelten für den Schulweg?

 

Für Schüler*innen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, gelten keine Einschränkungen. Gleiches gilt für Schüler*innen, die mit dem Auto zur Schule kommen. Im Auto ist das Tragen einer Maske nicht verpflichtend. Es wird jedoch für haushaltsfremde Personen die Verwendung eines Mund-und Nasenschutzes ausdrücklich empfohlen.

Schüler*innen, die mit Bahnen oder Bussen zur Schule kommen sind zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet, außerdem gilt im öffentlichen Nahverkehr für Schüler*innen ab 6 Jahren die 3G-Regel.

 

Gilt in der Schule für Schüler*innen eine Maskenpflicht?

 

Ja, an Schulen in Rheinland Pfalz bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen. Sie gilt dabei für alle Schüler*innen in geschlossenen Räumen. Damit gilt die Regel auch für den Sitzplatz im Unterricht, da im Klassenraum die Abstandsregel von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Eine regelmäßige Erholungszeit, in der die Masken abgelegt werden, ist nach wie vor einzuhalten. Im Freien oder wenn sich eine Person alleine im Raum aufhält, gilt jedoch keine Maskenpflicht.

 

Wie oft müssen Schüler*innen sich testen lassen?

 

Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen verändert sich auch die Häufigkeit der Corona Tests für Schüler*innen. Statt 2 Testungen in der Woche sind nunmehr 3 Antigen Schnelltest pro Woche in Schulen durchzuführen. Geimpfte und Genesene Schüler*innen sind jedoch von der Testplicht ausgenommen. Ihnen ist es freigestellt das Testangebot wahrzunehmen.

Bei Schüler*innen, die das 18 Lebensjahr noch nicht überschritten haben, ist eine Einwilligung der Eltern vor Beginn der Testungen einzuholen.

 

Welche Konsequenzen hat ein positiver Coronatest?

 

Sofern ein Antigen Schnelltest positiv ausfällt, müssen sich Schüler*innen unverzüglich von der Schule entfernen und in Quarantäne begeben. Zur Bestätigung des Testergebnisses ist ein PCR Test durchzuführen. Hier kann sowohl auf den hausärztlichen Notruf, den Hausarzt oder ein Testzentrum zurückgegriffen werden.

Betroffene Personen sollten unbedingt das positive Schnelltestergebnis vorher anmelden. Wenn der PCR Test negativ ausfällt, entfällt die Quarantänepflicht und die betroffene Person kann wieder am regulären Unterricht teilnehmen. Bei einem positiven Test gelten die entsprechenden Quarantäneregelungen.

 

Welche Quarantäneregeln gelten für Schulkinder?

 

Die neue Corona-Bestimmung sieh vor, dass sich seit dem 31. Januar 2022 nur noch infizierte Schüler*innen oder Lehrer*innen in Quarantäne begeben müssen. Die Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen wurden somit vollständig aufgehoben. Personen die unmittelbaren Kontakt mit der infizierten Person hatten, müssen an fünf Tagen nach dem Kontakt einen Antigen-Schnelltest durchführen.

Für Eltern oder Bekannte, die nicht über das Testangebot der Schule verfügen, bietet www.covidtestonline.de einen kostengünstigen Schnelltest für zu Hause an. Für Geimpfte, Geboosterte und Genesene (mit Covid19-Erkrankung unter 3 Monaten) entfällt die Testpflicht, diese Personen dürfen weiterhin dem Unterricht beiwohnen.

 

Wir empfehlen, dass Sie sich regelmäßig über die aktuellsten Bestimmungen informieren.

Bleiben Sie gesund!

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