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Was kommt im Corona-Herbst 2022 auf Deutschland zu? Droht etwa ein neuer Lockdown?

Was kommt im Corona-Herbst 2022 auf Deutschland zu? Droht etwa ein neuer Lockdown?

15.08.2022

Nach 3G kommt 3V – Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) hat die Schutzmaßnahmen vorgestellt, die die Bevölkerung ab Herbst vor der Covid-19-Pandemie schützen sollen. Bei der Entwicklung des Plans standen Vorbereitung, Verhältnismäßigkeit und Vulnerabilität im Vordergrund.

 

Hohe Inzidenzen im Herbst erwartet

Nachdem die Sommerwelle abzuflauen scheint und ihr zwischenzeitliches Hoch von über 800 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überwunden hat, werden nun Pläne für den kommenden Herbst und Winter geschmiedet. Mit einem Wert von fast 400 liegt die 7-Tage-Inzidenz zwar noch immer hoch, allerdings zeigt der Trend deutlich nach unten und im Vergleich mit den letzten Jahren ist die Zahl der schweren Verläufe deutlich nach unten gegangen.
Ab Herbst wird aber seitens der Wissenschaft und der Bundesregierung ein erneuter Anstieg der Infektionszahlen erwartet. Wenn sich das Leben wieder verstärkt in Innenräumen abspielt und Erkältungssymptome aus verschiedenen Gründen häufiger werden, gibt das auch dem Coronavirus die Gelegenheit, sich wieder häufiger zu verbreiten.

 

Justizminister Buschmann gegen Lockdown

Die Strategie der Bundesregierung sieht in diesem Jahr einige gleiche, aber auch einige andere Instrumente vor als in den vorherigen Jahren. So hat Justizminister Buschmann (FDP) verlauten lassen, dass es dieses Jahr weder einen Lockdown noch Ausgangssperren geben werde.
Die neuen Regelungen, die ab dem 1. Oktober in Kraft treten sollen, sehen folgendes vor:

• Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr und im Flugverkehr.
• Maskenpflicht und Testnachweispflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
• Ausnahmen sind dabei für frisch geimpfte oder genesene Personen vorgesehen. Karl Lauterbach (SPD) spricht diesbezüglich von einer Frist von drei Monaten.

 

Zudem sollen die Bundesländer je nach Pandemiegeschehen zusätzliche Maßnahmen einführen können:

• Maskenpflicht in Innenräumen. Dabei müssen in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie aber Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und genesene Personen ermöglicht werden.
• Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Schulen.
• Maskenpflicht in Schulen ab der fünften Klasse.

 

Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur droht, haben die Bundesländer laut dem aktuellen Gesetzesentwurf die Möglichkeit weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie:
• Maskenpflicht in Innenräumen und auch draußen, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
• Verpflichtende Hygienekonzepte und Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen.
• Wegfall der Ausnahmeregelungen für Getestete, frisch Geimpfte und frisch Genesene.

 

Die Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes soll im Bundestag innerhalb der ersten Septemberwoche verabschiedet werden, um vom Bundesrat am 16. September bestätigt werden zu können.

 

Kritik aus verschiedenen Richtungen

Sowohl der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, als auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) bemängelten fehlende Klarheit im vorgestellten Maßnahmenpaket. Die Implementierung weitergehender Maßnahmen durch die Länderparlamente sei nicht hinreichend an messbare Umstände gekoppelt, sondern obliege dem Ermessen des jeweiligen Parlamentes.
Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) wünscht sich außerdem schärfere Maßnahmen. Kontaktbeschränkungen seien beispielweise als Teil eines „umfangreichen Instrumentenkastens für die Länder“ eine denkbare Ergänzung.
Generell kommt von der Bundesländer-Ebene die Kritik, es sei vor Bekanntwerden der Einzelheiten des neuen Maßnahmenpakets nicht ausreichend mit den Bundesländern kommuniziert worden. Die Abstimmung im Bundesrat ist demnach noch nicht entschieden.
Was aber sicher zu sein scheint: Ab Herbst werden wieder härtere Corona-Schutzmaßnahmen eingeführt werden. Masken- und Testpflicht werden ausgeweitet werden und je nach Pandemiegeschehen obliegt es den Länderparlamenten, angemessene zusätzliche Antworten zu finden. Wie diese Antworten aussehen werden, wird sich wohl innerhalb des nächsten Monats entscheiden.

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