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Welche COVID-19 Regeln sollen ab 1. Oktober 2022 gelten?

Welche COVID-19 Regeln sollen ab 1. Oktober 2022 gelten?

26.09.2022

Mit der Verabschiedung des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes gelten vom 01. Oktober 2022 bis zum 07. April 2023 neue Bestimmungen in Bezug auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dabei liegt ein Teil der Entscheidungsmacht in den Händen der Bundesregierung, während andere Entscheidungen von den Bundesländern getroffen werden können. Hier können Sie sich einen Überblick über die neuen Bestimmungen verschaffen.

 

Die bundeseinheitlichen Regelungen

 

Wie schon bisher besteht in Fernzügen eine FFP2-Maskenpflicht für alle Passagiere ab 6 Jahren, wobei Kinder von 6 bis 13 Jahren eine einfachere OP-Maske tragen dürfen. Diese Regelung hatte für Diskussionen gesorgt, da im Flugverkehr ab Oktober die Maskenpflicht aufgehoben wird. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen, so die Kritik. Aus der Regierung heißt es, da die Luftzirkulation in Flugzeugen höher, sowie die Passagierzahlen geringer seien, könne im Flugverkehr bei niedrigen Infektionszahlen auf die Maskenpflicht verzichtet werden.

 

Eine Verschärfung der Maßnahmen wird es mit Blick auf den Winter im medizinischen und pflegerischen Bereich geben. Zum Besuch von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ist ab Oktober sowohl eine FFP2-Maske als auch ein aktueller, negativer Testnachweis erforderlich. Die Testnachweispflicht gilt allerdings nicht für die Personen, die dort zu Behandlungszwecken sind.

 

Anders als bisher wird die FFP2-Maskenpflicht für medizinische Einrichtungen nun auch in ambulanten Einrichtungen und Arztpraxen vorgeschrieben. Zuvor hatten die Bundesländer über diese Maßnahme selbst entschieden.

 

Die länderspezifischen Bestimmungen

 

Auf der Ebene der Bundesländer bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen im Laufe des diesjährigen Winterhalbjahres getroffen werden. Die Handlungsräume der Länder sind die Bereiche Schule, öffentlicher Nahverkehr, Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie der Umgang mit geimpften und genesenen Personen.

 

Für Schulkinder ab der 5. Klasse kann das jeweilige Bundesland eine Maskenpflicht einführen. Im Fall eines Verdachts auf eine Infektion mit Covid-19 muss allerdings kein ärztliches Attest mehr vorgelegt werden, um die Schule besuchen zu können – hier genügt ab Oktober bundesweit ein negativer Antigentest.

 

Zudem können die Bundesländer im öffentlichen Nahverkehr und weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen über die Einführung einer Maskenpflicht entscheiden.

 

Im Veranstaltungsbereich können die Länder ebenfalls eine Maskenpflicht einführen, allerdings gilt bundesweit eine Ausnahme für Besucher mit einem aktuellen, negativen Antigentest-Zertifikat. Eine weitere Ausnahme kann für frisch Geimpfte (maximal 3 Monate seit der letzten Impfung) gelten, über die Anwendung dieser Ausnahme können die Bundesländer jedoch selbst entscheiden.

 

Was passiert, wenn die Zahlen steigen?

 

Sieht ein Bundesland die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur in Gefahr, so können weitere Verschärfungen der Maßnahmen beschlossen werden. In diesem Fall können Privilegien für geimpfte, genesene und getestete Personen entfallen, außerdem ist dann die Einführung einer Maskenpflicht im Freien möglich, falls dort kein Mindestabstand von 1,5 Metern gehalten werden kann.

 

Das Instrument des Lockdowns oder Geschäftsschließungen sind im aktualisierten Infektionsschutz nicht vorhanden und können somit nicht zum Einsatz kommen.

 

Die Corona-Herbst-Prognose

 

Bezüglich einer weiteren Infektionswelle im Herbst und Winter 2022/2023 gibt es seitens der Experten unterschiedliche Einschätzungen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die schnelle Mutation des Virus den weiteren Verlauf der Pandemie schwierig einzuschätzen lässt. Gewisse Vorsichtsmaßnehmen wie regelmäßiges Händewaschen, das Tragen von Masken in Innenräumen und regelmäßiges Testen können aber in jedem Fall dabei helfen, die Pandemie auch im kommenden Winterhalbjahr einzudämmen.

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